Eine Schweizer AG benötigt mindestens CHF 100'000 Aktienkapital. Davon müssen mindestens 20 Prozent und jedenfalls mindestens CHF 50'000 liberiert sein. Gründung und Statuten werden öffentlich beurkundet; mit dem Handelsregistereintrag entsteht die AG. Zusätzlich fallen Notariats-, Register-, Bank- und gegebenenfalls Beratungskosten an.
Mindestkapital der Gesellschaft.
Mindestens 20 %, in jedem Fall CHF 50'000.
Erst der Eintrag schafft die juristische Person.
Wann die AG passt
- externe oder wechselnde Investoren sind geplant
- Beteiligungen sollen leichter strukturiert und übertragen werden
- Aktionäre sollen grundsätzlich nicht im Handelsregister erscheinen
- Verwaltungsrat und operative Geschäftsleitung sollen getrennt werden
- Kapitalbedarf und Geschäftsrisiko rechtfertigen den höheren Aufwand
Für dauerhaft kleine, stark personenbezogene Betriebe kann die GmbH schlanker sein. Vergleiche zuerst Einzelfirma, GmbH und AG.
Der Ablauf in 7 Schritten
Firma, Sitz und Zweck festlegen
Der Name muss den Zusatz AG tragen und sich von bestehenden Firmen deutlich unterscheiden.
Kapital und Aktien strukturieren
Lege Aktienkapital, Liberierung, Anzahl, Nennwert, Art der Aktien und Beteiligungsverhältnisse fest.
Organe bestimmen
Verwaltungsrat, Zeichnungsberechtigungen und Revisionsstelle beziehungsweise Opting-out klären. Die AG muss durch eine Person mit Wohnsitz Schweiz vertreten werden können.
Statuten und Verträge vorbereiten
Neben Pflichtangaben können Übertragungsbeschränkungen, Kapitalband und weitere Regeln gestaltet werden. Mehrere Aktionäre sollten einen Aktionärsbindungsvertrag prüfen.
Kapital einzahlen
Die Bank bestätigt die Bareinlage auf dem Sperrkonto. Sacheinlagen erfordern zusätzliche Verträge, Bewertung und Prüfung.
Öffentlich beurkunden
Die Urkundsperson beurkundet Gründung, Statuten und Organbestellungen. Für die Beurkundung kann schweizweit verglichen werden.
Handelsregister und Freigabe
Nach Prüfung erfolgt der Eintrag und die SHAB-Publikation. Gegen den Registerausweis gibt die Bank das Kapital für das Geschäftskonto frei.
Kapital ist nicht gleich Kosten
| Position | Bedeutung |
|---|---|
| CHF 100'000 Aktienkapital | Gesellschaftsvermögen; nicht vollständig sofort einzuzahlen |
| Mind. CHF 50'000 Liberierung | einbezahlter Mindestbetrag bei Gründung |
| Notariat | abhängig von Kanton, Tarif und Komplexität |
| Handelsregister | Grundgebühr laut KMU-Portal rund CHF 420 plus Zusätze |
| Bank und Beratung | Sperrkonto, individuelle Statuten, Beteiligungs- und Steuerplanung |
Der Notar ist bei der AG-Gründung grundsätzlich schweizweit frei wählbar. Vergleiche im Beurkundungsrechner, ohne den steuerlichen Sitz mit dem Beurkundungsort zu verwechseln.
AG oder GmbH?
Mehr Kapital, flexiblere Beteiligungen, Aktionäre grundsätzlich nicht öffentlich.
CHF 20'000 voll liberiert, Gesellschafter öffentlich, stärker personenbezogen.
Juristische Person, öffentliche Gründung, Handelsregister, Buchführung und Organpflichten.
Häufige Fehler
- CHF 100'000 als zwingende Barzahlung bei Gründung missverstehen.
- Aktienstruktur festlegen, ohne spätere Finanzierungsrunde mitzudenken.
- Aktionärsbindungsvertrag und Statuten widersprüchlich gestalten.
- Opting-out wählen, ohne Investoren- oder Bankanforderungen zu prüfen.
- persönliche Organhaftung und Garantien unterschätzen.
Häufige Fragen
Muss ich CHF 100'000 einzahlen?
Nicht zwingend vollständig. Mindestens 20 Prozent des Aktienkapitals und jedenfalls CHF 50'000 müssen liberiert sein.
Kann ich allein eine AG gründen?
Ja. Die notwendigen Organe und eine vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz Schweiz bleiben erforderlich.
Sind Aktionäre öffentlich?
Grundsätzlich nicht als Aktionäre im Handelsregister. Verwaltungsrat und Zeichnungsberechtigte sind öffentlich.
Kann das Kapital nachher verwendet werden?
Nach Eintrag und Freigabe ist es Vermögen der AG und kann für rechtmässige betriebliche Zwecke eingesetzt werden.
AG-Beurkundung vergleichen
Die Gründung ist ortsungebunden. Vergleiche die Richtwerte aller 26 Kantone.
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