Kurzantwort

Eine Person kann allein eine Schweizer GmbH gründen und sämtliche Stammanteile halten. Nötig sind mindestens CHF 20'000 vollständig liberiertes Stammkapital, Statuten, öffentliche Beurkundung und Handelsregistereintrag. Die Gesellschafterin ist öffentlich ersichtlich. Die GmbH muss durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können.

Gründer1 Person

Natürliche oder juristische Person möglich.

StammkapitalCHF 20'000

Vollständig bar oder als Sacheinlage gedeckt.

HaftungGesellschaft

Mit wichtigen Ausnahmen für Organ und Garantien.

Die Voraussetzungen auf einen Blick

ThemaRegel
Gesellschaftereine natürliche oder juristische Person genügt
Stammkapitalmindestens CHF 20'000, vollständig liberiert
Formöffentliche Gründungsurkunde und Statuten
Entstehungmit Eintrag ins Handelsregister
Vertretungmindestens eine vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz Schweiz
ÖffentlichkeitGesellschafter, Stammanteile, Geschäftsführung und Zeichnungsrechte im Register
Buchhaltungdoppelte Buchführung und Jahresrechnung

Gründung in 7 Schritten

Firma, Sitz und Zweck bestimmen

Der Name muss «GmbH» enthalten und sich von bereits eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden.

Rollen und Zeichnungsrecht festlegen

Entscheide, ob du alleinige Geschäftsführerin mit Einzelunterschrift bist oder eine weitere Person – etwa für die Schweizer Vertretung – eingesetzt wird.

Statuten und Gründungsakten erstellen

Neben den Pflichtangaben sollten Konkurrenzverbot, Nachschüsse oder spätere Aufnahme von Partnern in den Statuten bewusst geregelt werden – nicht einfach per Mustertext.

Kapital liberieren

Bei einer Bargründung wird das Stammkapital auf ein Kapitaleinzahlungskonto überwiesen. Eine Sacheinlagegründung erfordert zusätzliche Bewertung und Prüfung.

Öffentlich beurkunden

Die Urkundsperson hält Gründung, Statuten, Stammanteile und Organbestellungen fest.

Handelsregistereintrag

Nach Prüfung wird die GmbH eingetragen und entsteht als juristische Person. Vorherige Geschäfte können persönliche Haftungsrisiken auslösen.

Geschäftskonto und Administration starten

Kapital freigeben, Buchhaltung einrichten, Sozialversicherungen und gegebenenfalls Mehrwertsteuer und Versicherungen anmelden.

Muss ich in der Schweiz wohnen?

Die alleinige Gesellschafterin muss nicht zwingend in der Schweiz wohnen. Die GmbH muss aber nach Art. 814 Abs. 3 OR durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können. Das kann eine Geschäftsführerin oder ein Direktor sein. Die Modelle und Registerunterlagen erklärt der Ratgeber Schweizer Vertretung für GmbH und AG.

Bei einer externen Schweizer Vertretung sind Rolle, Zeichnungsrecht, Vergütung, Informationszugang und Haftung vertraglich zu klären. Eine reine «Briefkasten-Unterschrift» löst die Organverantwortung nicht auf.

Wie weit reicht die Haftungsbeschränkung?

Für Gesellschaftsschulden haftet grundsätzlich die GmbH mit ihrem Vermögen. Das schützt den Gesellschafter aber nicht in jeder Situation:

Persönliche Garantie

Bank, Vermieter oder Lieferant verlangt Bürgschaft oder Solidarschuld.

Organpflicht verletzt

Geschäftsführung handelt pflichtwidrig oder reagiert bei finanzieller Krise zu spät.

Private Entnahme

Gesellschaftsmittel werden ohne saubere Rechtsgrundlage privat verwendet.

Vorgründungsvertrag

Geschäft wird vor Eintrag nicht korrekt für die GmbH in Gründung abgeschlossen oder übernommen.

Was alleinige Gründer oft übersehen

  • Beschlüsse dokumentieren: Auch ohne Mitgesellschafter gehören Gesellschafterbeschlüsse und Jahresabschluss sauber protokolliert.
  • Verträge mit dir selbst: Lohn, Darlehen, Spesen und Nutzung privater Räume brauchen marktgerechte, schriftliche Grundlagen.
  • Kapital bleibt in der GmbH: Nach Freigabe darf es betrieblich verwendet, aber nicht einfach privat zurückgenommen werden.
  • Nachfolge planen: Krankheit oder Urteilsunfähigkeit können die einzige Zeichnungsberechtigung blockieren.
  • Öffentlichkeit akzeptieren: Name und Stammanteil der einzigen Gesellschafterin sind im Handelsregister sichtbar.

Braucht es eine Revisionsstelle?

Kleine GmbHs können auf die eingeschränkte Revision verzichten, wenn sie im Jahresdurchschnitt weniger als zehn Vollzeitstellen haben, keine ordentliche Revision vorgeschrieben ist und alle Gesellschafter zustimmen. Bei einer Einpersonen-GmbH kann die einzige Gesellschafterin diese Zustimmung erteilen.

Opting-out bedeutet nicht, dass Buchhaltung und Jahresrechnung wegfallen. Banken, Investoren oder Ausschreibungen können zudem geprüfte Zahlen verlangen.

Welche Kosten fallen an?

PositionEinordnung
CHF 20'000 StammkapitalGesellschaftsvermögen, keine Gebühr
Kapitaleinzahlungskontoje nach Bank und Angebotsbedingung etwa CHF 0 bis 250 in unserem aktuellen Vergleich
Notariatkantonal und nach Komplexität; grundsätzlich schweizweit vergleichbar
HandelsregisterGrundgebühr und Zuschläge für Einträge
Treuhand und BeratungStatuten, Buchhaltung, Steuern, Sozialversicherungen
Schweizer Vertretungzusätzliche laufende Kosten, falls extern benötigt

Der grösste Denkfehler ist, Stammkapital und Gründungskosten zusammenzurechnen. Das Kapital bleibt nach Freigabe in der GmbH und kann für den Betrieb eingesetzt werden.

Einpersonen-GmbH oder Einzelfirma?

KriteriumEinpersonen-GmbHEinzelfirma
Persönliche Haftunggrundsätzlich getrenntunbeschränkt
MindestkapitalCHF 20'000keines
GründungsformNotar und Handelsregisterkeine öffentliche Beurkundung
Buchhaltungdoppeltunter CHF 500'000 Umsatz vereinfacht möglich
Aussenwirkungeigene juristische PersonPerson und Betrieb rechtlich verbunden

Die ausführliche Entscheidungshilfe findest du unter Einzelfirma, GmbH oder AG?

Häufige Fragen

Kann meine Holding alleinige Gesellschafterin sein?

Ja. Auch eine juristische Person kann sämtliche Stammanteile halten. Geschäftsführung und Schweizer Vertretung müssen dennoch wirksam organisiert sein.

Brauche ich einen Gesellschaftervertrag?

Mit nur einer Person braucht es keinen Vertrag zwischen mehreren Gesellschaftern. Statuten, Organbeschlüsse und Verträge zwischen dir und der GmbH bleiben wichtig.

Kann ich später Partner aufnehmen?

Ja, durch Abtretung bestehender Stammanteile oder Kapitalerhöhung. Statuten, Zustimmungserfordernisse und steuerliche Folgen sollten vorher geprüft werden.

Kann ich das Stammkapital als Sacheinlage leisten?

Ja, wenn die Vermögenswerte die gesetzlichen Kriterien erfüllen. Dafür kommen Sacheinlagevertrag, Gründungsbericht, Prüfung und Offenlegung hinzu.

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Quellen