Für eine Bargründung zahlen Gründer das Kapital auf ein Kapitaleinzahlungskonto der GmbH oder AG «in Gründung». Die Bank stellt eine Bestätigung für die öffentliche Beurkundung aus. Freigegeben wird das Geld erst nach dem Handelsregistereintrag. Ausgewählte publizierte Gebühren liegen im Juli 2026 zwischen CHF 0 unter Angebotsbedingungen und CHF 250 Mindestgebühr.
Stammkapital vollständig liberiert.
Mindestens 20 % von CHF 100'000.
Gegen den von der Bank verlangten Nachweis.
Bankgebühren im Vergleich
Die Tabelle zeigt eine Auswahl direkt publizierter Tarife, keine vollständige Marktübersicht. Entscheidend sind neben der Grundgebühr auch Übertragungsbedingungen, Geschäftskonto, Karten, Zahlungsverkehr und Eignung des Onboardings.
| Bank | Publizierte Gebühr Gründung | Wichtige Bedingung |
|---|---|---|
| PostFinance | CHF 145 einmalig | Preisliste 07/2026; Konto in CHF, keine Verzinsung |
| ZKB | 0,5 ‰, mindestens CHF 250 | pro Kapitaleinzahlungsbestätigung; Zuschläge für Sonderaufträge möglich |
| UBS | im Gründungsangebot kostenlos | bei Übertrag auf UBS-Geschäftskonto; sonst nennt UBS mindestens CHF 1'000 |
Preisstand: 11. Juli 2026. Angebote können sich ändern. Prüfe den verbindlichen Tarif vor der Eröffnung und vergleiche die Kosten der gesamten Bankbeziehung für mindestens zwei Jahre.
Der Ablauf in 6 Schritten
Gründungsdaten festlegen
Firma, Sitz, Zweck, Rechtsform, Gründer, Kapital und Zeichnungsberechtigungen müssen weit genug definiert sein, damit die Bank das Konto der Gesellschaft «in Gründung» zuordnen kann.
Bank auswählen und Identität prüfen lassen
Die Bank identifiziert Gründer und wirtschaftlich Berechtigte und kann Nachweise zur Herkunft der Mittel verlangen. Die digitale Eröffnung steht nicht jeder Konstellation offen.
Kapital einzahlen
Der verlangte Betrag wird auf das zugewiesene Konto überwiesen. Erst nach vollständigem und gutgeschriebenem Eingang kann die Bank bestätigen.
Bestätigung an die Urkundsperson
Die Kapitaleinzahlungsbestätigung gehört zu den Gründungsakten. Plane den Notartermin erst, wenn Form und Zustellung mit Bank und Notariat abgestimmt sind.
Beurkundung und Handelsregister
Die Gründung wird öffentlich beurkundet und beim zuständigen Handelsregisteramt angemeldet. Die Gesellschaft entsteht erst mit dem Eintrag.
Freigabe auf das Geschäftskonto
Nach Eintrag oder SHAB-Publikation erhält die Bank den verlangten Registerausweis. Sie überweist das Guthaben auf ein Geschäftskonto, das auf die eingetragene Gesellschaft lautet.
Welche Unterlagen verlangt die Bank?
- Antrag für das Kapitaleinzahlungskonto
- Angaben zu Firma, Sitz, Zweck, Kapital und Beteiligungen
- gültige Ausweise und je nach Kanal beglaubigte Kopien oder Unterschriften
- Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten und Herkunft der Mittel
- später Handelsregisterauszug, Tagebuchauszug oder Publikationsnachweis
Die konkrete Liste hängt von Bank, Nationalität, Wohnsitz, Branche, Beteiligungsstruktur und digitaler oder persönlicher Eröffnung ab. Komplexe Auslandsbezüge sollten vor dem Notartermin abgeklärt werden.
Wie lange dauert es?
Es gibt keine einheitliche Bearbeitungsfrist. Drei Zeitblöcke bestimmen den Gesamtprozess: Bankprüfung und Bestätigung, Vorbereitung und Beurkundung sowie Prüfung durch das Handelsregister. Laut SECO kann allein die Handelsregisteranmeldung je nach Komplexität und Auslastung zwischen 5 und 60 Tagen dauern.
fehlende Identifikation, unklare Geldherkunft oder komplexe Beteiligungskette
unfertige Statuten, widersprüchliche Zeichnungsrechte oder fehlende Bestätigung
nicht vorgeprüfte Firma, Rückfragen oder unvollständige Anmeldung
Darf ich das Kapital danach ausgeben?
Ja – für Miete, Löhne, Waren, Software, Geräte oder andere legitime Geschäftsausgaben. Nach dem Eintrag ist das Kapital jedoch Vermögen der Gesellschaft. Es ist kein privates Guthaben, das sich die Gründer einfach zurücküberweisen dürfen.
Eine private Rückzahlung, ein nicht marktgerechtes Darlehen an den Gesellschafter oder eine verdeckte Ausschüttung kann gesellschafts-, steuer- und haftungsrechtliche Folgen haben. Private und geschäftliche Konten deshalb ab dem ersten Tag trennen.
Bar- oder Sacheinlage?
Die Bank bestätigt nur den bar eingezahlten Teil. Werden Fahrzeuge, Maschinen, Software oder andere Vermögenswerte eingebracht, gilt für diesen Teil das qualifizierte Verfahren. Eine gemischte Gründung ist möglich. Details erklärt der Ratgeber Sacheinlagegründung bei GmbH und AG.
Die häufigsten Fehler
- nur die Sperrkonto-Gebühr statt der zweijährigen Gesamtkosten vergleichen
- den Notartermin buchen, bevor die Bankbestätigung gesichert ist
- eine digitale Eröffnung voraussetzen, obwohl Auslandsbezug oder Beteiligung nicht unterstützt werden
- den Firmennamen in Bank- und Gründungsakten unterschiedlich schreiben
- nach der Freigabe Gesellschaftskapital wie Privatvermögen behandeln
Häufige Fragen
Ist ein Kapitaleinzahlungskonto obligatorisch?
Für die Bargründung einer GmbH oder AG wird eine anerkannte Bestätigung über die hinterlegte Einlage benötigt. Sacheinlagen folgen einem eigenen Prüfverfahren.
Muss das spätere Geschäftskonto bei derselben Bank sein?
Nicht zwingend generell, doch einzelne Preisangebote setzen den Übertrag auf ein eigenes Geschäftskonto voraus. Die Zielverbindung muss auf die eingetragene Gesellschaft lauten.
Wird das gesperrte Geld verzinst?
Die hier verglichenen Angebote weisen keine Verzinsung aus.
Kann ich vor dem Eintrag Rechnungen bezahlen?
Nicht aus dem gesperrten Kapital. Geschäfte vor der Eintragung können zudem persönliche Haftungsrisiken auslösen und sollten sauber auf Rechnung der Gesellschaft in Gründung dokumentiert werden.
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Bei GmbH- und AG-Gründungen ist die Urkundsperson grundsätzlich schweizweit frei wählbar.
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