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Notartermin beim Hauskauf: Ablauf, Dauer, was mitbringen

Aktualisiert: 04.07.2026 Lesezeit: 6 Min. Redaktion tabellio.ch

Der Beurkundungstermin dauert in der Regel 45 bis 90 Minuten: Identitätsprüfung, vollständiges Verlesen des Kaufvertrags (gesetzliche Pflicht), Unterzeichnung, danach meldet das Notariat den Eigentumsübergang beim Grundbuch an. Zwingend dabei: amtlicher Ausweis und die vorab geregelte Finanzierung — üblicherweise als unwiderrufliches Zahlungsversprechen deiner Bank.

Vor dem Termin: Die zwei Dinge, die den Termin retten

1. Den Vertragsentwurf vorab verlangen und lesen. Seriöse Notariate verschicken den Entwurf von sich aus — mindestens eine Woche vorher solltest du ihn haben. Alles, was dich stört oder du nicht verstehst, meldest du vor dem Termin. Kleinigkeiten korrigiert die Urkundsperson zwar auch am Tisch, aber wer grössere Änderungen erst bei der Beurkundung anbringt, riskiert einen Abbruch — und der zweite Termin kostet Nerven und je nach Kanton zusätzliches Honorar.

2. Die Finanzierung wasserdicht machen. Das Notariat beurkundet erst, wenn die Zahlung gesichert ist. Standard ist das unwiderrufliche Zahlungsversprechen deiner Bank direkt an das Notariat (bzw. auf dessen Klientengelder-Konto); Eigenmittel überweist du rechtzeitig vorher. Fehlt die Bestätigung am Termintag, platzt der Termin — der häufigste Stolperstein überhaupt.

Der Ablauf in 6 Schritten

  1. Begrüssung und Identitätsprüfung. Alle Parteien weisen sich mit Pass oder ID aus. Wer sich vertreten lässt, braucht eine beglaubigte Vollmacht — eine einfache Unterschrift auf einem Blatt genügt nicht.
  2. Verlesen des Vertrags. Die Urkundsperson liest den Kaufvertrag vollständig vor. Das ist keine Folklore, sondern Kern der öffentlichen Beurkundung: Sie stellt sicher, dass beide Parteien verstehen, was sie unterschreiben — und fragt nach, wenn sie Zweifel hat.
  3. Fragen und letzte Korrekturen. Unterbrechen ist erlaubt und erwünscht. Zahlendreher, Kontonummern, Übergabetermin — solche Punkte werden direkt in der Urkunde angepasst.
  4. Unterzeichnung. Käuferschaft, Verkäuferschaft und Urkundsperson unterschreiben. Ab jetzt ist der Vertrag beidseitig bindend.
  5. Pfandrechte im selben Termin. Meist wird direkt anschliessend der Schuldbrief für deine Hypothek errichtet, erhöht oder übertragen — dafür lohnt es sich, die Schuldbrief-Frage vor dem Termin mit der Bank zu klären.
  6. Grundbuchanmeldung. Das Notariat meldet den Eigentumsübergang beim Grundbuchamt an. Eigentümer wirst du mit dem Eintrag im Tagebuch des Grundbuchs — nicht mit der Unterschrift. Zwischen Beurkundung und Anmeldung können je nach Zahlungsabwicklung Tage liegen; den Zeitpunkt regelt der Vertrag.

Was du mitbringen musst

DokumentWerWozu
Pass oder Identitätskartealle AnwesendenIdentitätsprüfung — ohne Ausweis keine Beurkundung
Unwiderrufliches ZahlungsversprechenKäuferschaft (via Bank)Zahlungssicherung; geht meist direkt von der Bank ans Notariat
Beglaubigte Vollmachtbei Vertretungwenn eine Partei nicht persönlich erscheint
Ehe-/Erbvertrag, Scheidungsurteilfalls vorhandenklärt Eigentums- und Zustimmungsfragen (z. B. Familienwohnung)
Handelsregisterauszug & UnterschriftenregelungFirmen als ParteiNachweis der Zeichnungsberechtigung
Sprache Die Urkunde wird in der Amtssprache des Kantons errichtet. Wer sie nicht sicher versteht, braucht je nach Kanton eine übersetzende Person am Termin — das vorab dem Notariat melden, nicht erst am Tisch. In der Notarsuche kannst du gezielt nach Sprachen filtern.

Häufige Stolpersteine

Häufige Fragen

Wie lange dauert der Termin?

45–90 Minuten für einen Standard-Kaufvertrag. Mit Schuldbrief-Errichtung, Dienstbarkeiten oder Übersetzung eher Richtung 90–120 Minuten.

Muss ich persönlich erscheinen?

Nein — du kannst dich mit einer beglaubigten Vollmacht vertreten lassen. Persönlich erscheinen ist trotzdem empfehlenswert: Es ist der Moment, in dem letzte Unklarheiten gratis geklärt werden.

Ab wann gehört mir das Haus?

Mit der Anmeldung im Tagebuch des Grundbuchamts — nicht mit der Unterschrift. Nutzen und Gefahr (wer zahlt Versicherung, wer trägt Schäden) gehen zu dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt über, oft mit der Schlüsselübergabe.

Was kostet die Beurkundung?

Je nach Kanton sehr unterschiedlich — von ~0,1 % (Zürich) bis ~1 % (Genf, Wallis) des Kaufpreises, plus Grundbuchgebühr und allenfalls Handänderungssteuer. Der Gebührenrechner zeigt dir alle Posten für deinen Kanton.

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Quellen Art. 216 OR (öffentliche Beurkundung Grundstückkauf); Art. 656, 972 ZGB (Eigentumserwerb, Tagebucheintrag); kantonale Beurkundungs- und Einführungsgesetze. Ablauf-Angaben: Praxis der Deutschschweizer Notariate. Stand Juli 2026.