Gebühren-Rechner

Wer zahlt den Notar? Kostenteilung richtig verhandeln

Aktualisiert: 04.07.2026 Lesezeit: 5 Min. Redaktion tabellio.ch

Kurze Antwort: Es ist Verhandlungssache — und gehört ausdrücklich in den Kaufvertrag. Üblich in der Schweiz: Die Beurkundungsgebühr teilen sich Käufer und Verkäufer hälftig, Grundbuch- und Schuldbriefkosten zahlt die Käuferschaft, die Handänderungssteuer je nach Kanton. Steht nichts im Vertrag, gilt kantonales Recht — oft mit Solidarhaftung beider Parteien.

Die Rechtslage in 60 Sekunden

Wer die Gebühren dem Staat bzw. dem Notariat schuldet, regeln die Kantone — vielerorts haften Käufer- und Verkäuferschaft solidarisch: Das Notariat kann die volle Rechnung von jeder Partei verlangen. Davon zu trennen ist die Frage, wer die Kosten im Innenverhältnis trägt — und die ist vollständig dispositiv, also frei verhandelbar. Genau deshalb ist die Kostenklausel im Kaufvertrag kein Formkram, sondern bares Geld: Bei einem Kauf über CHF 850'000 stehen je nach Kanton CHF 5'000 bis über 30'000 an Nebenkosten im Raum (hier für deinen Kanton rechnen).

Was üblich ist — Posten für Posten

KostenpunktÜbliche PraxisLogik dahinter
Beurkundungsgebühr (Notariat)je zur HälfteDie Urkunde dient beiden Parteien
Grundbuchgebühr (Eigentumsübertragung)KäuferschaftDer Eintrag begründet dein Eigentum
Schuldbrief-Errichtung/-ErhöhungKäuferschaftDient deiner Finanzierung — Übernahme spart hier am meisten
Handänderungssteuerkantonal verschieden; verbreitet Käufer, teils hälftig8 Kantone erheben keine
Grundstückgewinnsteuerimmer Verkäuferschaft (gesetzlich)besteuert wird der Gewinn des Verkäufers
Vermittlungs-/Maklerprovisionwer den Makler beauftragt hat (meist Verkäufer)Auftragsverhältnis

«Üblich» heisst: regional verbreitete Praxis, kein Gesetz. In einzelnen Regionen ist auch «Käufer zahlt alles» Standard — lass dich davon nicht einschüchtern, es bleibt verhandelbar.

Die Muster-Formulierung für den Kaufvertrag

Muster-Klausel «Die Gebühren der öffentlichen Beurkundung tragen die Parteien je zur Hälfte. Die Gebühren für die Eigentumsübertragung im Grundbuch sowie sämtliche Kosten der Errichtung, Erhöhung oder Übertragung von Schuldbriefen trägt die Käuferschaft. Eine allfällige Handänderungssteuer tragen die Parteien je zur Hälfte. Die Grundstückgewinnsteuer trägt die Verkäuferschaft; sie stellt deren Bezahlung sicher, andernfalls die Käuferschaft berechtigt ist, den entsprechenden Betrag vom Kaufpreis zurückzubehalten und direkt an die Steuerbehörde zu leisten.»

Der letzte Satz ist kein Misstrauensvotum, sondern Selbstschutz: Für die Grundstückgewinnsteuer besteht in den meisten Kantonen ein gesetzliches Pfandrecht am Grundstück. Zahlt die Verkäuferschaft ihre Steuer nicht, kann sich die Forderung an deiner neuen Liegenschaft festhalten. Sicherstellung (Rückbehalt oder Bankgarantie) gehört deshalb in jeden Vertrag — wie hoch die Steuer ausfallen kann, zeigt der Grundstückgewinnsteuer-Rechner.

Drei Verhandlungstipps

Häufige Fragen

Wer zahlt, wenn nichts vereinbart ist?

Dann gilt das kantonale Recht. Vielerorts haften beide Parteien solidarisch gegenüber Notariat und Grundbuchamt — intern wird nach kantonaler Übung geteilt. Verlass dich nicht darauf: Eine Zeile im Vertrag schafft Klarheit.

Kann der Verkäufer verlangen, dass ich alles zahle?

Er kann es vorschlagen — bindend wird es erst mit deiner Unterschrift. In manchen Regionen ist «Käufer zahlt alles» verbreitet; verhandelbar bleibt es trotzdem, besonders wenn du der einzige ernsthafte Interessent bist.

Wer zahlt das Notariat, wenn der Kauf platzt?

Den bereits geleisteten Aufwand (Entwurf, Grundbuchabklärungen) verrechnet das Notariat — in der Regel der Partei, die den Auftrag erteilt hat, im Zweifel beiden. Auch das lässt sich vorab schriftlich regeln.

Sind die Notarkosten steuerlich absetzbar?

Nicht vom laufenden Einkommen. Aber: Selbst getragene Erwerbsnebenkosten (Notariat, Grundbuch, Handänderungssteuer) zählen beim späteren Verkauf als Anlagekosten und senken die Grundstückgewinnsteuer — Belege aufbewahren.

Weisst du, worüber du verhandelst?

Der Rechner zeigt dir Notariat, Grundbuch und Handänderungssteuer für deinen Kanton — damit du die Kostenteilung mit Zahlen statt Bauchgefühl verhandelst.

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Quellen Kantonale Einführungsgesetze und Tarifdekrete (Gebührenschuld/Solidarhaftung); Praxis der Notariate; gesetzliches Grundpfandrecht für Grundstückgewinnsteuern (kantonales Recht, vgl. Art. 836 ZGB). Muster-Klausel: unverbindliche Vorlage, Anpassung durch die Urkundsperson. Stand Juli 2026.