Kurzantwort

Beim Vorbezug wird Pensionskassengeld ausgezahlt und als Eigenkapital eingesetzt: Die Hypothek sinkt, aber Altersguthaben und möglicherweise Risiko­leistungen werden kleiner; zudem fällt sofort Kapitalleistungssteuer an. Bei der Verpfändung bleibt das Geld in der Vorsorge und dient der Bank als Sicherheit. Dafür bleibt die Hypothek höher. Eine pauschal bessere Variante gibt es nicht.

VorbezugWeniger Hypothek

Heute tiefere Zinslast, dafür weniger Vorsorgekapital und sofortige Steuer.

VerpfändungVorsorge bleibt

Keine sofortige Auszahlung oder Steuer, aber höhere Verschuldung.

WEF-ZweckNur Eigenbedarf

Hauptwohnsitz statt Ferienwohnung oder reines Renditeobjekt.

Vorbezug und Verpfändung im Direktvergleich

FrageVorbezugVerpfändung
Was passiert mit dem PK-Geld?wird ausbezahlt und ins Eigenheim gebundenbleibt in der Vorsorge, dient als Sicherheit
Hypothekkleinermeist grösser
Sofortige Steuerjanein
Alterskapitalwird reduziertbleibt zunächst erhalten
Tod/InvaliditätLeistungen können je nach Reglement sinkenbleiben bis zur Pfandverwertung grundsätzlich bestehen
GrundbuchanmerkungVeräusserungsbeschränkungkeine WEF-Anmerkung allein wegen der Verpfändung
HauptrisikoVorsorgelückehöhere Zins- und Tragbarkeitsexposition

So funktioniert der Vorbezug

Die Vorsorgeeinrichtung überweist einen Teil oder das gesamte verfügbare Guthaben zweckgebunden für Erwerb, Erstellung, Hypothekenamortisation oder bestimmte Beteiligungen am selbstgenutzten Wohneigentum. Das Geld wird nicht zur freien Verfügung auf dein Privatkonto ausbezahlt.

  • Mindestbetrag grundsätzlich CHF 20'000
  • ein Vorbezug grundsätzlich nur alle fünf Jahre
  • nach Alter 50 begrenzter maximaler Betrag
  • schriftliche Zustimmung des Ehegatten oder eingetragenen Partners
  • spätestens drei Jahre vor Anspruch auf Altersleistungen, sofern das PK-Reglement keine günstigere Regel zulässt

Das BSV weist ausdrücklich darauf hin, dass künftige Vorsorgeleistungen gekürzt werden. Ob neben der Altersleistung auch Invaliditäts- oder Hinterlassenenleistungen sinken, hängt vom Vorsorgeplan ab. Lass dir deshalb nicht nur den verfügbaren Betrag, sondern eine Leistungsprojektion vor und nach dem Bezug geben.

So funktioniert die Verpfändung

Bei der Verpfändung erhält die Bank ein Sicherungsrecht am Vorsorgeguthaben oder an künftigen Vorsorgeleistungen. Es fliesst zunächst kein Geld aus der Pensionskasse. Die Bank kann dadurch je nach Kreditprüfung mehr finanzieren, die Amortisation anders strukturieren oder Konditionen anpassen.

Die ESTV hält fest: Die Verpfändung allein hat keine unmittelbaren Steuerfolgen. Kommt es jedoch zur Pfandverwertung, wird der verwertete Betrag grundsätzlich wie ein Vorbezug besteuert. Ausserdem entsteht dann dieselbe Vorsorgelücke, nur in einer finanziell bereits schwierigen Situation.

Wichtig

Eine Verpfändung ersetzt die Eigenmittelprüfung nicht vollständig. Nach den FINMA-anerkannten Mindestanforderungen müssen mindestens 10% des Belehnungswerts aus Mitteln stammen, die weder durch Vorbezug noch durch Verpfändung der 2. Säule bereitgestellt werden.

Entscheidungsbaum: Welche Variante näher prüfen?

Fehlen die vorgeschriebenen 10% ausserhalb der 2. Säule?

Dann löst weder PK-Vorbezug noch PK-Verpfändung dieses Problem allein. Prüfe zuerst freie Mittel, Säule 3a, Schenkung oder Erbvorbezug.

Ist die Tragbarkeit mit höherer Hypothek knapp?

Dann kann eine Verpfändung trotz intakter Vorsorge an der Bankrechnung scheitern. Ein Vorbezug senkt Zins- und Amortisationslast, muss aber gegen die Vorsorgelücke gerechnet werden.

Ist die Pensionierung nicht mehr weit entfernt?

Je kürzer der Anlagehorizont, desto schwieriger kann eine Vorsorgelücke geschlossen werden. Gleichzeitig gelten Bezugsgrenzen und PK-Reglement.

Kannst du Schwankungen und höhere Zinsen tragen?

Eine Verpfändung lässt mehr Kapital investiert, aber auch mehr Fremdkapital bestehen. Sie passt nur, wenn das Haushaltsbudget diesen Hebel aushält.

Sind Tod und Invalidität ausreichend gedeckt?

Vor dem Vorbezug die Risikoleistungen prüfen und eine allfällige Deckungslücke nicht erst nach dem Kauf entdecken.

Vereinfachtes Beispiel

Bei einem Belehnungswert von CHF 1'000'000 verlangt eine Bank beispielsweise CHF 200'000 Eigenmittel. Mindestens CHF 100'000 davon müssen nach Mindeststandard ausserhalb der 2. Säule liegen.

VarianteFreie/3a-MittelPKHypothek
VorbezugCHF 100'000CHF 100'000 bezogenCHF 800'000
VerpfändungCHF 100'000CHF 100'000 verpfändetbis CHF 900'000, falls Bank und Tragbarkeit zustimmen

Das Beispiel ist keine Finanzierungszusage. Banken dürfen strengere Belehnungs-, Tragbarkeits- und Amortisationsregeln anwenden. Auch Kaufnebenkosten müssen häufig zusätzlich aus liquiden Mitteln bezahlt werden.

Steuer- und Renditevergleich richtig rechnen

Vergleiche nicht einfach PK-Rendite mit aktuellem Hypothekarzins. In die Rechnung gehören Kapitalleistungssteuer, entgangene Verzinsung, höhere Hypothekarzinsen, Steuerabzug der Schuldzinsen nach geltendem Recht, zusätzliche Risikoabsicherung und der geplante Rückzahlungsweg.

Beim Vorbezug wird die Kapitalleistung separat besteuert. Bei einer späteren Rückzahlung in die Pensionskasse kann die damalige Steuer anteilig und zinslos zurückgefordert werden; Details erklärt der Ratgeber WEF-Vorbezug, Steuern und Grundbuch.

Unterlagen und Ablauf

  1. Aktuellen Vorsorgeausweis und WEF-Auskunft bei der Pensionskasse bestellen.
  2. Bankvarianten mit Vorbezug, Verpfändung und ohne PK-Mittel rechnen lassen.
  3. Steuerbelastung und Kaufnebenkosten separat reservieren.
  4. Leistungen bei Alter, Tod und Invalidität vergleichen.
  5. Kaufvertrag beziehungsweise Grundbuchbeleg bei der Vorsorgeeinrichtung einreichen.
  6. Bei Vorbezug Auszahlung, Steuer und Grundbuchanmerkung mit Bank und Notariat koordinieren.

Häufige Fehler

  • PK-Geld als Ersatz für die gesamten «harten» 10% einplanen
  • nur die monatliche Hypothek und nicht die Altersleistung vergleichen
  • Kapitalleistungssteuer aus dem Kaufbudget vergessen
  • Risiko­leistungen bei Tod und Invalidität nicht prüfen
  • Ferienwohnung oder Vermietungsobjekt mit WEF finanzieren wollen
  • Auszahlungsfrist erst kurz vor dem Notartermin abklären

Häufige Fragen

Kann ich Vorbezug und Verpfändung kombinieren?

Eine Kombination kann je nach Vorsorgeeinrichtung und Bank möglich sein. Die gesetzlichen Bezugsgrenzen, die 10%-Eigenmittelregel ausserhalb der 2. Säule und die Tragbarkeit bleiben trotzdem zu prüfen.

Kann jeder Ehegatte seine Pensionskasse einsetzen?

Grundsätzlich kann jede versicherte Person ihr eigenes Guthaben im Rahmen der WEF-Regeln einsetzen. Eigentumsform, Eigenbedarf und gegenseitige schriftliche Zustimmung müssen zusammenpassen.

Zählt ein PK-Vorbezug als Eigenkapital?

Ja, aber nicht für den zwingenden Mindestanteil von 10% des Belehnungswerts, der ausserhalb von Vorbezug und Verpfändung der 2. Säule stammen muss.

Muss ich den Vorbezug beim Verkauf zurückzahlen?

Grundsätzlich ja, sofern keine vorsorgerechtlich begünstigte Übertragung oder zulässige Ersatzbeschaffung vorliegt. Die Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch macht die Rückzahlung sichtbar.

Gesamtes Kaufbudget prüfen

Eigenmittel sind nur ein Teil. Berechne Notariat, Grundbuch, Steuern und Schuldbrief für dein Objekt.

Kaufnebenkosten berechnen →

Quellen