Wer bekommt was? Der zweistufige Erbfolge-Rechner.
Die meisten Erbrechner überspringen den wichtigsten Schritt: Bei Verheirateten kommt vor der Erbteilung die güterrechtliche Auseinandersetzung — erst sie bestimmt, was überhaupt in den Nachlass fällt. Dieser Rechner macht beide Schritte, wie das Gesetz. Und er zeigt dir in Franken, was Ehevertrag oder Erbvertrag ändern würden.
Eigengut = Voreheliches, Erbschaften, Schenkungen. Errungenschaft = während der Ehe Erspartes (Lohn, Zinsen). Grobe Werte reichen — es geht um die Grössenordnung.
Vereinfachung: gesetzliche Hälfte-Teilung bei Tod (Art. 241 ZGB); Sondergut und abweichende Vertragsklauseln nicht berücksichtigt.
–
Vereinfachtes Modell für den Standardfall: keine Schulden-Details, keine lebzeitigen Zuwendungen/Ausgleichung, keine Unternehmens- oder Auslandsfälle, Kinder erben zu gleichen Teilen (vorverstorbene Kinder: deren Nachkommen). Richtwerte — die verbindliche Gestaltung gehört zur Urkundsperson.
Warum zwei Stufen?
Stirbt eine verheiratete Person, wird zuerst das eheliche Vermögen güterrechtlich geteilt: Beim Normalfall Errungenschaftsbeteiligung behält jede Seite ihr Eigengut, und vom Vorschlag (der positiven Errungenschaft) jeder Seite gehört die Hälfte der anderen (Art. 215 ZGB). Erst was danach übrig bleibt, ist der Nachlass — und wird nach Erbrecht verteilt. Wer diesen Schritt überspringt, verrechnet sich schnell um Zehntausende von Franken. Genau hier liegt auch der grösste Gestaltungshebel: Mit einer Vorschlagszuweisung im Ehevertrag fliesst die gesamte Errungenschaft am Nachlass vorbei direkt an den überlebenden Partner.
Häufige Fragen
Wer erbt ohne Testament?
Neben dem Ehegatten zuerst die Nachkommen: Ehegatte ½, Kinder zusammen ½. Ohne Kinder: Ehegatte ¾, Stamm der Eltern ¼. Ohne Ehegatte erben die Kinder alles, ohne Kinder die Eltern bzw. deren Nachkommen. Konkubinatspartner erben von Gesetzes wegen nichts.
Wie hoch sind die Pflichtteile seit 2023?
Nachkommen: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ehegatte: ebenfalls die Hälfte. Eltern: kein Pflichtteil mehr. Die frei verfügbare Quote ist dadurch deutlich grösser geworden — bei Ehegatte und Kindern beträgt sie die Hälfte des Nachlasses.
Was erbt mein Konkubinatspartner?
Gesetzlich: CHF 0. Per Testament kannst du ihm die freie Quote zuwenden; volle Absicherung gibt es mit einem Erbvertrag (z. B. mit Pflichtteilsverzicht der Kinder). Ohne Kinder kannst du deinen Partner seit 2023 sogar als Alleinerben einsetzen — Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. Details im Ratgeber Testament oder Erbvertrag.
Ist das hier eine Rechtsberatung?
Nein — der Rechner zeigt die gesetzliche Grundmechanik für Standardfälle in Richtwerten. Patchwork-Konstellationen, Unternehmen, Immobilien mit Wohnrecht oder Auslandsbezug gehören in eine persönliche Beratung bei der Urkundsperson. Der Rechner sagt dir dafür ehrlich, wann das der Fall ist.