Kurzantwort

Eine Patientenverfügung legt fest, welchen medizinischen Massnahmen du bei Urteilsunfähigkeit zustimmst oder welche du ablehnst. Sie kann zudem eine Person für medizinische Entscheide bestimmen. Ein Vorsorgeauftrag bezeichnet eine Person für Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr. Für eine vollständige Vorsorge brauchst du häufig beide – mit übereinstimmenden Personen, Ersatzpersonen und Anweisungen.

PatientenverfügungMedizin

Behandlung, Pflege und therapeutische Vertretung.

VorsorgeauftragAlltag + Vermögen

Wohnen, Rechnungen, Behörden, Verträge und Vermögensverwaltung.

AuslöserUrteilsunfähigkeit

Solange du urteilsfähig bist, entscheidest du weiterhin selbst.

Der direkte Vergleich

FragePatientenverfügungVorsorgeauftrag
Kernbereichmedizinische MassnahmenPerson, Vermögen, Rechtsverkehr
GesetzArt. 370 ff. ZGBArt. 360 ff. ZGB
Wer kann errichten?urteilsfähige Personhandlungsfähige Person
Formschriftlich, datiert, unterschriebenvollständig eigenhändig oder öffentlich beurkundet
Notar zwingend?neinnur bei nicht eigenhändiger Errichtung
Aktivierungmedizinische Situation und UrteilsunfähigkeitPrüfung durch die Erwachsenenschutzbehörde

Was die Patientenverfügung regelt

Du kannst Behandlungen, Wiederbelebung, künstliche Ernährung, Schmerztherapie und weitere medizinische Situationen beschreiben. Ebenso kannst du eine vertretungsberechtigte Person einsetzen, die mit dem Behandlungsteam entscheidet, wenn der Text eine konkrete Situation nicht vollständig abdeckt.

Das BAG hält fest: Die Verfügung muss schriftlich, datiert und eigenhändig unterschrieben sein. Sie darf mit dem Computer erstellt oder auf einem Formular ausgefüllt werden. Zeugen und notarielle Beurkundung sind nicht erforderlich. Sinnvoll ist eine ärztliche Besprechung, damit Wünsche medizinisch verständlich formuliert sind.

Auffindbarkeit

Eine perfekte Verfügung hilft nicht, wenn sie niemand findet. Kopien gehören zur Vertretungsperson, Hausärztin oder Hausarzt und gegebenenfalls in die Pflegeinstitution; eine Hinweiskarte im Portemonnaie nennt den Aufbewahrungsort.

Was der Vorsorgeauftrag regelt

Der Vorsorgeauftrag kann drei Aufgabenbereiche einzeln oder zusammen übertragen:

  • Personensorge: Wohnen, Betreuung, Post, soziale und persönliche Angelegenheiten
  • Vermögenssorge: Konten, Rechnungen, Anlagen, Liegenschaften und Steuern
  • Rechtsverkehr: Verträge, Behörden, Versicherungen und Prozessvertretung

Aufgaben, Befugnisse und Weisungen sollten konkret beschrieben werden. Bei komplexem Vermögen kann eine andere Person für Finanzen als für persönliche Belange sinnvoll sein. Ersatzpersonen verhindern eine Lücke, wenn die erste Wahl ablehnt, ungeeignet ist oder ausfällt.

Der häufigste Formfehler

Ein Vorsorgeauftrag muss entweder von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben oder öffentlich beurkundet werden. Ein ausgedrucktes Formular mit Unterschrift erfüllt diese Form nicht. Genau hier unterscheidet er sich von der Patientenverfügung.

Wer nicht mehrere Seiten eigenhändig schreiben möchte, motorische Einschränkungen hat oder komplexe Weisungen benötigt, kann die öffentliche Beurkundung wählen. Der Notar prüft Form, Identität und Urteilsfähigkeit, ersetzt aber nicht das persönliche Gespräch über medizinische Wünsche.

Wer prüft den Vorsorgeauftrag?

Wird eine Person urteilsunfähig, prüft die zuständige Erwachsenenschutzbehörde insbesondere, ob der Auftrag gültig errichtet wurde, die Wirksamkeitsvoraussetzungen eingetreten sind und die beauftragte Person geeignet ist. Erst danach erhält die beauftragte Person die notwendige Legitimation.

Der Errichtungsort kann beim Zivilstandsamt registriert werden. Diese Eintragung speichert nicht den Inhalt, sondern den Hinweis, dass ein Auftrag existiert und wo er hinterlegt ist. Zusätzlich sollte die Vertrauensperson wissen, wo das Original liegt.

So stimmen beide Dokumente zusammen

  1. In beiden Dokumenten dieselbe medizinische Vertretung nennen – oder Abweichung erklären.
  2. Mindestens eine Ersatzperson vorsehen.
  3. Patientenverfügung im Vorsorgeauftrag ausdrücklich erwähnen.
  4. Kontaktdaten und Aufbewahrungsorte aktuell halten.
  5. Änderungen in allen Kopien nachführen.
  6. Nach Erkrankung, Trennung oder Vertrauensverlust neu prüfen.

Die Patientenverfügung kann medizinische Anordnungen enthalten, während der Vorsorgeauftrag die organisatorische und finanzielle Umsetzung ermöglicht. Ein Widerspruch zwischen den Dokumenten erzeugt unnötige Unsicherheit für Angehörige, Behandlungsteam und Behörde.

Was gilt ohne Dokumente?

Das Gesetz kennt Vertretungsrechte und eine Reihenfolge für medizinische Entscheide. Diese gesetzliche Lösung entspricht aber nicht zwingend deiner Wunschperson. Bei unverheirateten Paaren, Patchworkfamilien, Alleinstehenden, Unternehmen oder Liegenschaften ist eine ausdrückliche Regelung besonders wichtig.

Fehlt eine geeignete Vertretung oder sind Interessen gefährdet, kann die Behörde eine Beistandschaft anordnen. Eigene Vorsorge erhöht deshalb die Chance, dass eine selbst gewählte Person statt einer behördlich bestimmten Lösung handelt.

Die 8-Punkte-Checkliste

  • medizinische Wünsche verständlich festgehalten
  • Vertretungsperson vorher gefragt
  • Ersatzperson bezeichnet
  • Vorsorgeauftrag formgültig errichtet
  • Aufgaben und Befugnisse präzise beschrieben
  • Original sicher und auffindbar hinterlegt
  • Kopien und Hinweiskarte verteilt
  • alle zwei bis vier Jahre sowie bei Lebensänderungen überprüft

Häufige Fragen

Kann die medizinische Vertretung im Vorsorgeauftrag stehen?

Ja. Die Patientenverfügung kann ebenfalls eine therapeutische Vertretung bestimmen. Entscheidend ist, dass die Dokumente dieselbe Zuständigkeit vorsehen oder eine Abweichung eindeutig erklären.

Wie lange sind die Dokumente gültig?

Das Gesetz setzt keine allgemeine automatische Ablauffrist. Eine regelmässige Bestätigung mit neuem Datum verbessert aber die Aktualität und Beweiskraft des erklärten Willens.

Kann ich meine Anordnungen widerrufen?

Solange du urteilsfähig bist, kannst du beide Instrumente ändern oder widerrufen. Beim Vorsorgeauftrag sind die gesetzlichen Formregeln für den Widerruf zu beachten.

Reicht eine Generalvollmacht?

Nicht zuverlässig. Vollmacht und Vorsorgeauftrag haben unterschiedliche Voraussetzungen und Wirkungen bei Urteilsunfähigkeit. Für eine belastbare Planung sollte der Vorsorgeauftrag formgültig errichtet werden.

Vorsorgeauftrag öffentlich beurkunden

Wenn du nicht alles eigenhändig schreiben willst oder Vermögen und Vertretung komplex sind, kann eine Urkundsperson den Auftrag formgültig gestalten.

Notar finden →

Amtliche Quellen