Vorsorgeauftrag: Kosten, Beurkundung & Hinterlegung

Aktualisiert: 04.07.2026 Lesezeit: 5 Min. Redaktion tabellio.ch

Kurze Antwort: Der Vorsorgeauftrag kennt zwei gleichwertige Formen (Art. 361 ZGB) — vollständig eigenhändig und gratis, oder öffentlich beurkundet für meist CHF 300 bis 800 (Stand Juli 2026, belegt ab CHF 200). Er bestimmt, wer dich bei Urteilsunfähigkeit vertritt — ohne ihn entscheidet die KESB. Die Beurkundung lohnt sich bei Firmenbesitz, Immobilien und komplexen Verhältnissen; das Dokument ist ortsungebunden, der Notar frei wählbar.

Was der Vorsorgeauftrag regelt — und was ohne ihn passiert

Mit dem Vorsorgeauftrag bestimmst du, wer bei deiner Urteilsunfähigkeit (Unfall, Demenz, Koma) drei Bereiche übernimmt: Personensorge (Pflege, Wohnsituation), Vermögenssorge (Konten, Rechnungen, Immobilien, Firma) und Vertretung im Rechtsverkehr. Ohne Vorsorgeauftrag gilt: Ehegatten dürfen nur Alltägliches erledigen (Art. 374 ZGB) — für den Hausverkauf oder Firmenentscheide braucht es die Zustimmung der KESB oder eine Beistandschaft. Konkubinatspartner haben ohne Vorsorgeauftrag gar nichts zu sagen. Er ist damit das wichtigste Vorsorgedokument für Unverheiratete und Unternehmer.

Die zwei Formen im Vergleich

EigenhändigÖffentlich beurkundet
Formvollständig von Hand, datiert, unterschriebenUrkundsperson errichtet die Urkunde (ohne Zeugen)
KostenCHF 0meist CHF 300–800
Gültigkeitgleichwertiggleichwertig
RisikoFormfehler («am Computer geschrieben» = ungültig), unklare Formulierungengeprüfte Formulierungen, Beratung zu Ersatzpersonen und Entschädigung
Typischer Falleinfache Verhältnisse, Partner als BeauftragterFirma, Immobilien, Patchwork, grössere Vermögen

Belegte Kosten der Beurkundung

KantonBelegte GebührQuelle
Graubünden200 (+ Zuschlag bei Mehraufwand)NotGebV BR 210.370
Thurgauab 200, zzgl. MWSTPreisliste GNI TG 2026
Basel-Stadt200–1'000 (Aufbewahrung 100)Notariatstarif BS § 11
BernZeittarif, ab ~324 inkl. MWSTGebVN BSG 169.81 / VbN-Preisinformation
St. Gallen~432 inkl. MWSTsg.ch, Gebühren Amtsnotariate
Nidwalden / Obwaldenab 300BeurkGebV NG 268.12 / GebV GDB 210.32
Uri750 fix, zzgl. MWSTNotariatstarif Urner Notare
LuzernRahmen 100–3'000, zzgl. MWSTSRL 258 § 18a

Reine Beurkundungsgebühr für den Standardfall, Stand Juli 2026. Wie beim Testament zeigen wir bewusst kein Kantons-Ranking: In mehreren Kantonen bestimmt der Aufwand den Preis — die Minimalgebühr ist nicht der Endpreis. Pauschalofferte verlangen.

Paket-Tipp Vorsorgeauftrag, Testament und Patientenverfügung bilden das Vorsorge-Trio — viele Notariate beurkunden Vorsorgeauftrag und Testament im selben Termin zum Paketpreis. Die Patientenverfügung (medizinische Entscheide) ist formfrei und braucht keine Beurkundung; sie ergänzt den Vorsorgeauftrag, ersetzt ihn aber nicht.

Der Weg im Ernstfall: die KESB validiert

Der Vorsorgeauftrag wirkt nicht automatisch. Tritt die Urteilsunfähigkeit ein, prüft die KESB, ob das Dokument gültig errichtet wurde und die beauftragte Person geeignet ist — dann validiert sie den Auftrag und stellt der Person eine Urkunde über ihre Befugnisse aus (Art. 363 ZGB). Genau hier zahlt sich die öffentliche Beurkundung aus: Form und Urteilsfähigkeit bei der Errichtung sind notariell bezeugt, die Validierung läuft ohne Diskussionen.

Häufige Fragen

Kann ich den Vorsorgeauftrag am Computer schreiben und unterschreiben?

Nein — das ist der häufigste Fehler. Eigenhändig heisst: der gesamte Text von Hand, plus Datum und Unterschrift. Ein ausgedrucktes, nur unterschriebenes Dokument ist ungültig. Wer nicht von Hand schreiben will oder kann, braucht die öffentliche Beurkundung.

Muss der Notar aus meinem Wohnkanton sein?

Nein, der Vorsorgeauftrag ist ortsungebunden — jede Schweizer Urkundsperson darf ihn beurkunden. Zuständig für die spätere Validierung ist die KESB an deinem Wohnsitz, das ist aber unabhängig vom Ort der Beurkundung.

Wen soll ich als vorsorgebeauftragte Person einsetzen?

Jemanden, dem du umfassend vertraust — plus mindestens eine Ersatzperson, falls die erste ausfällt oder ablehnt. Personensorge und Vermögenssorge lassen sich auch auf verschiedene Personen aufteilen (z. B. Partnerin fürs Persönliche, Treuhänder für die Firma). Eine Entschädigungsregelung gehört ins Dokument.

Kann ich den Vorsorgeauftrag widerrufen oder ändern?

Jederzeit, solange du urteilsfähig bist — in einer der beiden gültigen Formen oder durch Vernichtung des Dokuments (Art. 362 f. ZGB). Ein neuer Vorsorgeauftrag ersetzt den alten; hinterlegte Exemplare beim Widerruf zurückziehen.

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Quellen Art. 360–369, 374 ZGB; kantonale Gebührentarife: NotGebV BR 210.370, Preisliste GNI TG 2026, Notariatstarif BS, GebVN BSG 169.81 mit VbN-Preisinformation, sg.ch, BeurkGebV NG 268.12, GebV GDB 210.32, Notariatstarif Urner Notare, SRL 258. Stand Juli 2026 — massgebend ist die Offerte der Urkundsperson. Keine Rechtsberatung. Quelle: tabellio.ch.