Vorsorgeauftrag: Kosten, Beurkundung & Hinterlegung
Kurze Antwort: Der Vorsorgeauftrag kennt zwei gleichwertige Formen (Art. 361 ZGB) — vollständig eigenhändig und gratis, oder öffentlich beurkundet für meist CHF 300 bis 800 (Stand Juli 2026, belegt ab CHF 200). Er bestimmt, wer dich bei Urteilsunfähigkeit vertritt — ohne ihn entscheidet die KESB. Die Beurkundung lohnt sich bei Firmenbesitz, Immobilien und komplexen Verhältnissen; das Dokument ist ortsungebunden, der Notar frei wählbar.
Was der Vorsorgeauftrag regelt — und was ohne ihn passiert
Mit dem Vorsorgeauftrag bestimmst du, wer bei deiner Urteilsunfähigkeit (Unfall, Demenz, Koma) drei Bereiche übernimmt: Personensorge (Pflege, Wohnsituation), Vermögenssorge (Konten, Rechnungen, Immobilien, Firma) und Vertretung im Rechtsverkehr. Ohne Vorsorgeauftrag gilt: Ehegatten dürfen nur Alltägliches erledigen (Art. 374 ZGB) — für den Hausverkauf oder Firmenentscheide braucht es die Zustimmung der KESB oder eine Beistandschaft. Konkubinatspartner haben ohne Vorsorgeauftrag gar nichts zu sagen. Er ist damit das wichtigste Vorsorgedokument für Unverheiratete und Unternehmer.
Die zwei Formen im Vergleich
| Eigenhändig | Öffentlich beurkundet | |
|---|---|---|
| Form | vollständig von Hand, datiert, unterschrieben | Urkundsperson errichtet die Urkunde (ohne Zeugen) |
| Kosten | CHF 0 | meist CHF 300–800 |
| Gültigkeit | gleichwertig | gleichwertig |
| Risiko | Formfehler («am Computer geschrieben» = ungültig), unklare Formulierungen | geprüfte Formulierungen, Beratung zu Ersatzpersonen und Entschädigung |
| Typischer Fall | einfache Verhältnisse, Partner als Beauftragter | Firma, Immobilien, Patchwork, grössere Vermögen |
Belegte Kosten der Beurkundung
| Kanton | Belegte Gebühr | Quelle |
|---|---|---|
| Graubünden | 200 (+ Zuschlag bei Mehraufwand) | NotGebV BR 210.370 |
| Thurgau | ab 200, zzgl. MWST | Preisliste GNI TG 2026 |
| Basel-Stadt | 200–1'000 (Aufbewahrung 100) | Notariatstarif BS § 11 |
| Bern | Zeittarif, ab ~324 inkl. MWST | GebVN BSG 169.81 / VbN-Preisinformation |
| St. Gallen | ~432 inkl. MWST | sg.ch, Gebühren Amtsnotariate |
| Nidwalden / Obwalden | ab 300 | BeurkGebV NG 268.12 / GebV GDB 210.32 |
| Uri | 750 fix, zzgl. MWST | Notariatstarif Urner Notare |
| Luzern | Rahmen 100–3'000, zzgl. MWST | SRL 258 § 18a |
Reine Beurkundungsgebühr für den Standardfall, Stand Juli 2026. Wie beim Testament zeigen wir bewusst kein Kantons-Ranking: In mehreren Kantonen bestimmt der Aufwand den Preis — die Minimalgebühr ist nicht der Endpreis. Pauschalofferte verlangen.
Der Weg im Ernstfall: die KESB validiert
Der Vorsorgeauftrag wirkt nicht automatisch. Tritt die Urteilsunfähigkeit ein, prüft die KESB, ob das Dokument gültig errichtet wurde und die beauftragte Person geeignet ist — dann validiert sie den Auftrag und stellt der Person eine Urkunde über ihre Befugnisse aus (Art. 363 ZGB). Genau hier zahlt sich die öffentliche Beurkundung aus: Form und Urteilsfähigkeit bei der Errichtung sind notariell bezeugt, die Validierung läuft ohne Diskussionen.
Häufige Fragen
Kann ich den Vorsorgeauftrag am Computer schreiben und unterschreiben?
Nein — das ist der häufigste Fehler. Eigenhändig heisst: der gesamte Text von Hand, plus Datum und Unterschrift. Ein ausgedrucktes, nur unterschriebenes Dokument ist ungültig. Wer nicht von Hand schreiben will oder kann, braucht die öffentliche Beurkundung.
Muss der Notar aus meinem Wohnkanton sein?
Nein, der Vorsorgeauftrag ist ortsungebunden — jede Schweizer Urkundsperson darf ihn beurkunden. Zuständig für die spätere Validierung ist die KESB an deinem Wohnsitz, das ist aber unabhängig vom Ort der Beurkundung.
Wen soll ich als vorsorgebeauftragte Person einsetzen?
Jemanden, dem du umfassend vertraust — plus mindestens eine Ersatzperson, falls die erste ausfällt oder ablehnt. Personensorge und Vermögenssorge lassen sich auch auf verschiedene Personen aufteilen (z. B. Partnerin fürs Persönliche, Treuhänder für die Firma). Eine Entschädigungsregelung gehört ins Dokument.
Kann ich den Vorsorgeauftrag widerrufen oder ändern?
Jederzeit, solange du urteilsfähig bist — in einer der beiden gültigen Formen oder durch Vernichtung des Dokuments (Art. 362 f. ZGB). Ein neuer Vorsorgeauftrag ersetzt den alten; hinterlegte Exemplare beim Widerruf zurückziehen.
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