Dokumente fürs Ausland: der Navigator
Auswandern, heiraten, studieren, Firma im Ausland — und plötzlich verlangt jemand eine «Apostille» oder eine «Legalisation». Drei Angaben genügen, und der Navigator sagt dir, welche Stelle in welcher Reihenfolge stempeln muss. Kostenlos, ohne Login.
Apostille oder Legalisation — der Unterschied in 60 Sekunden
Ein Schweizer Dokument gilt im Ausland erst, wenn dessen Behörden der Unterschrift darauf trauen können. Dafür gibt es zwei Wege. Der kurze: die Apostille nach dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 (SR 0.172.030.4) — ein einziger Stempel der Staatskanzlei deines Kantons (bei Bundesdokumenten: der Bundeskanzlei), anerkannt in allen 130 Vertragsstaaten. Der lange: die Legalisation für alle übrigen Länder — nach der Kanzlei muss zusätzlich die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes in der Schweiz überbeglaubigen, teils mit weiteren Stationen im Zielland selbst.
Wichtig für private Papiere: Vollmachten, Verträge und Erklärungen sind keine öffentlichen Urkunden. Die Kanzlei beglaubigt nur Unterschriften von Amtspersonen — deshalb führt der Weg zuerst über die Notarin oder den Notar (Unterschrifts- oder Kopiebeglaubigung), erst danach über die Kanzlei. Für die Verwendung innerhalb der Schweiz genügt dagegen oft die einfache Unterschrift oder die notarielle Beglaubigung allein.
Welche Länder anerkennen die Apostille?
Stand Juli 2026 sind 130 Staaten Vertragsparteien — darunter die ganze EU, das Vereinigte Königreich, die USA, Kanada (seit 2024), China (seit 2023), Indien und Brasilien. Algerien kommt am 9. Juli 2026 dazu, Vietnam am 11. September 2026, Thailand ist beigetreten, das Übereinkommen tritt dort aber erst am 28. Februar 2027 in Kraft. Prominente Nicht-Mitglieder bleiben die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar, Kuwait und Ägypten — dort gilt die Legalisationskette. Massgebend ist die offizielle HCCH-Statustabelle.
Apostille genügt
Legalisation nötig
Was kostet der Weg?
Alles Richtwerte — die Gebühren sind kantonal geregelt, verbindlich ist die Auskunft der jeweiligen Stelle: Die notarielle Unterschriftsbeglaubigung kostet je nach Kanton meist einen tiefen zweistelligen bis knapp dreistelligen Frankenbetrag pro Unterschrift, Kopiebeglaubigungen werden oft pro Seite berechnet. Die Apostille der Kanzlei liegt typischerweise im zweistelligen Frankenbereich pro Dokument und ist am Schalter häufig sofort, per Post innert weniger Arbeitstage zu haben. Teuer wird erst die Legalisationskette: Konsulatsgebühren des Ziellandes kommen dazu und variieren stark. Rechne bei mehreren Dokumenten und einer beglaubigten Übersetzung schnell mit einigen hundert Franken — und plane die Reihenfolge, bevor du bezahlst.
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Häufige Fragen
Braucht es für Deutschland, Österreich oder Frankreich überhaupt eine Apostille?
Alle drei sind Haager Vertragsstaaten — mehr als die Apostille braucht es nie. Oft braucht es sogar weniger: Für Zivilstandsurkunden existieren mehrsprachige CIEC-Auszüge, die in vielen europäischen Staaten ohne jede weitere Beglaubigung gelten, und einzelne Staatsverträge stellen bestimmte Urkunden ganz frei. Frag die Zielbehörde, bevor du stempeln lässt.
Wie lange dauert eine Apostille?
Am Schalter der Kanzlei häufig sofort, auf dem Postweg meist wenige Arbeitstage. Die Legalisationskette dauert deutlich länger, weil Konsulate eigene Fristen und Termine haben — für Auswanderung oder Heirat im Ausland lohnt es sich, Wochen statt Tage einzuplanen.
Ist die Apostille befristet?
Nein, der Stempel selbst verfällt nicht. Aber viele ausländische Behörden akzeptieren nur aktuelle Urkunden — häufig nicht älter als drei bis sechs Monate. Bestelle Strafregister- und Zivilstandsauszüge deshalb erst, wenn der Termin im Zielland absehbar ist.
Gibt es die Apostille auch elektronisch?
Das Haager e-APP-Programm sieht elektronische Apostillen vor — die Schweiz gehört aber nicht zu den rund 60 teilnehmenden Vertragsstaaten und stellt Apostillen weiterhin ausschliesslich auf Papier aus.
Was gilt für Taiwan?
Taiwan ist kein Vertragsstaat und hat keine Botschaft in der Schweiz; die Beglaubigung läuft über die Taipeh-Vertretung nach deren eigenem Verfahren. Erkundige dich direkt dort, bevor du Dokumente vorbereitest.
Schritt 1 ist fast immer der Notar.
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QUELLEN: Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 (SR 0.172.030.4, Fedlex) · HCCH-Statustabelle der Vertragsstaaten (hcch.net, abgerufen Juli 2026) · Bundeskanzlei, Beglaubigungen und Apostillen (bk.admin.ch) · kantonale Staats-, Standes- und Landeskanzleien. Länderstatus ändert sich — vor dem Behördengang die HCCH-Tabelle prüfen.