Ein WEF-Vorbezug aus der Pensionskasse wird im Auszahlungsjahr separat als Kapitalleistung besteuert. Gleichzeitig lässt die Vorsorgeeinrichtung eine Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch anmerken. Beim Verkauf muss der bezogene Betrag grundsätzlich zurück in die Vorsorge. Danach kannst du die seinerzeit bezahlte Steuer innert drei Jahren zinslos zurückfordern.
Bund, Kanton und Gemeinde besteuern die Kapitalleistung separat.
Verkauf nur unter Beachtung der WEF-Rückzahlung.
Frist läuft ab tatsächlicher Rückzahlung an die Vorsorge.
Wofür ein WEF-Vorbezug zulässig ist
WEF steht für Wohneigentumsförderung. Die Mittel der beruflichen Vorsorge dürfen für Erwerb oder Erstellung selbstgenutzten Wohneigentums, die Rückzahlung einer Hypothek, bestimmte wertvermehrende Investitionen oder zulässige Beteiligungen eingesetzt werden. Zweitwohnungen, Ferienhäuser und reine Renditeobjekte sind ausgeschlossen.
Die Grundregeln – CHF 20'000 Mindestbetrag, Fünfjahresabstand, Begrenzung ab Alter 50 und Ehegattenzustimmung – erklärt der Vergleich Pensionskasse vorbeziehen oder verpfänden.
So wird der Vorbezug besteuert
Der gesamte ausbezahlte Betrag wird im Zeitpunkt des Zuflusses als Kapitalleistung aus Vorsorge erfasst. Er wird getrennt vom übrigen Einkommen mit einer besonderen Jahressteuer besteuert. Zur Bundessteuer kommen kantonale und kommunale Steuern.
Ein allgemeiner Prozentsatz wäre irreführend: Wohnsitz, Kanton, Gemeinde, Zivilstand, Konfession und weitere Kapitalleistungen desselben Jahres können die Belastung beeinflussen. Hole vor dem Gesuch eine Berechnung der zuständigen Steuerbehörde oder eines Steuerrechners ein.
Die Steuer wird nicht aus dem Vorsorgekapital «weggezaubert». Plane sie zusätzlich zu Eigenmitteln, Kaufnebenkosten und Liquiditätsreserve ein und kläre mit der Pensionskasse, wohin der WEF-Betrag direkt überwiesen wird.
Was die Grundbuchanmerkung bedeutet
Nach Art. 30e BVG darf das mit einem Vorbezug finanzierte Wohneigentum grundsätzlich nur veräussert werden, wenn die Rückzahlungspflicht gesichert ist. Dazu wird eine Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch angemerkt.
| Die Anmerkung ist … | Die Anmerkung ist nicht … |
|---|---|
| ein Hinweis auf die vorsorgerechtliche Bindung | eine zweite Hypothek |
| für Grundbuch und Käufer beim Verkauf relevant | ein Eigentumsanteil der Pensionskasse |
| mit Rückzahlung oder Vorsorgezustimmung zu bereinigen | ein allgemeines Verkaufsverbot ohne Lösung |
Notariat, Grundbuchamt, Bank und Pensionskasse müssen den Vollzug koordinieren. Typischerweise wird ein Teil des Verkaufserlöses direkt zur Rückzahlung verwendet, bevor der Rest an den Verkäufer fliesst.
Was beim Verkauf passiert
Offenen WEF-Betrag bestätigen
Die Vorsorgeeinrichtung stellt den zurückzuzahlenden Betrag und die Zahlungsinstruktion bereit.
Kaufvertrag und Zahlungsfluss abstimmen
Die Urkundsperson berücksichtigt die Anmerkung und die direkte Rückzahlung im Vollzug.
Rückzahlung aus Verkaufserlös
Der geschuldete Betrag fliesst an die Vorsorgeeinrichtung, soweit keine zulässige Ersatzbeschaffung gewählt wird.
Löschungsbewilligung einholen
Nach Bereinigung kann die Vorsorgeeinrichtung der Löschung der Anmerkung zustimmen.
Steuerrückforderung stellen
Rückzahlungsbeleg, ESTV-Registerauszug und damaligen Steuerbeleg fristgerecht einreichen.
Ersatzkauf innerhalb von zwei Jahren
Willst du nach dem Verkauf wieder selbstgenutztes Wohneigentum erwerben, kann der Erlös im Umfang des WEF-Vorbezugs während maximal zwei Jahren auf eine Freizügigkeitseinrichtung überwiesen werden. Bei rechtzeitiger Reinvestition bleibt der Vorsorgezweck erhalten.
Wird kein neues Eigenheim gekauft oder die Frist verpasst, muss der Betrag an die Pensionskasse zurück. Diese Variante sollte vor der Beurkundung feststehen, damit Kaufvertrag und Zahlungsauftrag den richtigen Empfänger nennen.
Freiwillige Rückzahlung
Du kannst einen WEF-Vorbezug auch ohne Verkauf freiwillig zurückzahlen. Der Mindestbetrag beträgt grundsätzlich CHF 10'000. Die Rückzahlung erhöht dein Vorsorgeguthaben wieder; den entgangenen Zins seit dem Vorbezug ersetzt sie jedoch nicht automatisch.
Solange ein rückzahlbarer WEF-Vorbezug offen ist, sind freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse grundsätzlich erst nach dessen vollständiger Rückzahlung möglich. Das ist besonders wichtig, wenn du später PK-Einkäufe zur Schliessung von Vorsorgelücken und für den Steuerabzug planst.
Steuer nach Rückzahlung zurückfordern
- Rückzahlung an dieselbe beziehungsweise zuständige Vorsorgeeinrichtung leisten.
- Bestätigung und WEF-Rückzahlungsmeldung abwarten.
- Registerauszug der ESTV und Beleg der seinerzeit bezahlten Steuer bereithalten.
- Schriftliches Gesuch an die damals erhebende kantonale Steuerbehörde senden.
- Dreijahresfrist ab Rückzahlung einhalten.
Die Rückerstattung erfolgt zinslos und bei Teilrückzahlung anteilig. Die Rückzahlung selbst darf nicht noch einmal als normaler PK-Einkauf vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Verkauf ist nicht der einzige Auslöser
Auch Rechte, die wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommen, können eine Rückzahlungspflicht auslösen. Das BSV nennt als Beispiel die Einräumung einer Nutzniessung. Eigentumsübertragungen an vorsorgerechtlich begünstigte Personen können anders behandelt werden; die Pflicht kann auf die begünstigte Person übergehen.
Bei Schenkung, Erbvorbezug, Nutzniessung, Wohnrecht oder Übertragung unter Ehegatten sollte die WEF-Frage deshalb vor der Vertragsgestaltung geprüft werden.
Was zusätzlich zum Kaufpreis liquid bleiben muss
- Kapitalleistungssteuer auf dem Vorbezug
- Notariats- und Grundbuchkosten
- Handänderungssteuer oder kantonale Abgaben
- Errichtung oder Erhöhung des Schuldbriefs
- Umzug, Renovationen und Reserve für unerwartete Kosten
Mit dem Kaufnebenkosten-Rechner kannst du den nicht durch die Hypothek gedeckten Teil separat budgetieren.
Häufige Fehler
- Kapitalleistungssteuer nicht als zusätzliche Liquidität einplanen
- WEF-Anmerkung im Verkaufszeitplan übersehen
- Ersatzbeschaffung erst nach Unterzeichnung organisieren
- Dreijahresfrist für die Steuerrückforderung verpassen
- Rückzahlung fälschlich als normalen PK-Einkauf abziehen
- Nutzniessung oder Schenkung ohne WEF-Prüfung vereinbaren
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Auszahlung?
Das hängt von Pensionskasse und Vollständigkeit der Belege ab. Frage die Frist vor Festlegung des Zahlungstermins ab und plane mehrere Wochen statt weniger Tage.
Wird die Anmerkung nach Rückzahlung automatisch gelöscht?
Die Rückzahlung schafft die Voraussetzung. Für die Grundbuchlöschung braucht es jedoch die erforderliche Zustimmung beziehungsweise Anmeldung; koordiniere dies mit Vorsorgeeinrichtung und Grundbuch.
Kann ich nur einen Teil zurückzahlen?
Ja, grundsätzlich in Schritten von mindestens CHF 10'000. Ist der offene Betrag kleiner, kann der Rest vollständig zurückbezahlt werden.
Kann ich den PK-Vorbezug mit Säule 3a zurückzahlen?
Nein. Bereits vorsorgegebundene 3a-Mittel dürfen nicht steuerneutral zur Rückzahlung eines WEF-Vorbezugs in die 2. Säule verwendet werden.
Kaufnebenkosten vor dem WEF-Gesuch kennen
Berechne Notariat, Grundbuch, Steuern und Schuldbrief, damit die Vorsorgelösung nicht deine gesamte Liquidität bindet.
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