Notarin oder Notar im Kanton Basel-Stadt finden
Im Kanton Basel-Stadt übernehmen freiberufliche Notarinnen und Notare die Beurkundung. Der Tarif ist per Dekret fixiert — jeder Notar im Kanton verrechnet für die Beurkundung dieselbe Gebühr. Beim Hauskauf im Kanton Basel-Stadt fallen als Richtwert rund 3,45 % des Kaufpreises an Nebenkosten an; ortsungebundene Geschäfte wie die GmbH-Gründung (~CHF 950) kannst du hier oder in jedem anderen Kanton beurkunden lassen.
Richtpreise im Kanton Basel-Stadt
| Geschäft | Richtwert | ||
|---|---|---|---|
| Hauskauf / Grundstück | ~ 3,45 % des Kaufpreises | bei CHF 850'000: CHF 29'325 | Notare anzeigen → |
| GmbH-Gründung | CHF 950 | Richtwert-Pauschale | Notare anzeigen → |
| AG-Gründung | CHF 1'400 | Richtwert-Pauschale | Notare anzeigen → |
| Statutenänderung | CHF 700 | Richtwert-Pauschale | Notare anzeigen → |
| Kapitalerhöhung | CHF 1'200 | Richtwert-Pauschale | Notare anzeigen → |
| Auflösung / Liquidationsbeschluss | CHF 800 | Richtwert-Pauschale | Notare anzeigen → |
| Erbvertrag | CHF 1'250 | Richtwert-Pauschale | Notare anzeigen → |
| Ehevertrag | CHF 1'100 | Richtwert-Pauschale | Notare anzeigen → |
Notariate im Kanton Basel-Stadt
Notarsuche nach Ort
Häufige Fragen
Wie finde ich eine Notarin oder einen Notar im Kanton Basel-Stadt?
Über die tabellio-Notarsuche: Geschäft wählen, Standort eingeben — sie zeigt Notariate mit Richtpreisen, Sprachen und Distanz. Verbindliche Register führen der Schweizer Notarenverband und der Kanton.
Was kostet ein Notar im Kanton Basel-Stadt?
Beim Hauskauf rund 3,45 % des Kaufpreises an Nebenkosten (Beurkundung, Grundbuch, Handänderungssteuer) — bei CHF 850'000 etwa CHF 29'325. Pauschalen: GmbH-Gründung ~CHF 950, Erbvertrag ~CHF 1'250, Ehevertrag ~CHF 1'100.
Amtsnotariat oder freie Notare — was gilt im Kanton Basel-Stadt?
Im Kanton Basel-Stadt beurkunden freiberufliche Notarinnen und Notare. Der Tarif ist fixiert, die Wahl der Urkundsperson trotzdem frei.
Muss mein Notar aus dem Kanton Basel-Stadt sein?
Nur bei Grundstückgeschäften: Liegt die Liegenschaft im Kanton Basel-Stadt, muss eine Urkundsperson dieses Kantons beurkunden (Belegenheitsprinzip). Firmengründungen, Ehe- und Erbverträge darf jede Urkundsperson der Schweiz beurkunden — auch ausserhalb des Kantons.
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