Notarin oder Notar im Kanton Freiburg finden

Aktualisiert: 02.07.2026 Freies Notariat Rang 16/26 bei den Kaufnebenkosten

Im Kanton Freiburg übernehmen freiberufliche Notarinnen und Notare die Beurkundung. Der Tarif ist per Dekret fixiert — jeder Notar im Kanton verrechnet für die Beurkundung dieselbe Gebühr. Beim Hauskauf im Kanton Freiburg fallen als Richtwert rund 2,05 % des Kaufpreises an Nebenkosten an; ortsungebundene Geschäfte wie die GmbH-Gründung (~CHF 900) kannst du hier oder in jedem anderen Kanton beurkunden lassen.

Richtpreise im Kanton Freiburg

GeschäftRichtwert
Hauskauf / Grundstück~ 2,05 % des Kaufpreisesbei CHF 850'000: CHF 17'425Notare anzeigen →
GmbH-GründungCHF 900Richtwert-PauschaleNotare anzeigen →
AG-GründungCHF 1'300Richtwert-PauschaleNotare anzeigen →
StatutenänderungCHF 700Richtwert-PauschaleNotare anzeigen →
KapitalerhöhungCHF 1'150Richtwert-PauschaleNotare anzeigen →
Auflösung / LiquidationsbeschlussCHF 750Richtwert-PauschaleNotare anzeigen →
ErbvertragCHF 1'200Richtwert-PauschaleNotare anzeigen →
EhevertragCHF 1'050Richtwert-PauschaleNotare anzeigen →

Notariate im Kanton Freiburg

Für den Kanton Freiburg sind noch keine Beispielprofile hinterlegt. Verbindliche Auskunft gibt das Register des Schweizer Notarenverbands — oder starte direkt die Notarsuche.

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Freiburg Bulle Murten

Häufige Fragen

Wie finde ich eine Notarin oder einen Notar im Kanton Freiburg?

Über die tabellio-Notarsuche: Geschäft wählen, Standort eingeben — sie zeigt Notariate mit Richtpreisen, Sprachen und Distanz. Verbindliche Register führen der Schweizer Notarenverband und der Kanton.

Was kostet ein Notar im Kanton Freiburg?

Beim Hauskauf rund 2,05 % des Kaufpreises an Nebenkosten (Beurkundung, Grundbuch, Handänderungssteuer) — bei CHF 850'000 etwa CHF 17'425. Pauschalen: GmbH-Gründung ~CHF 900, Erbvertrag ~CHF 1'200, Ehevertrag ~CHF 1'050.

Amtsnotariat oder freie Notare — was gilt im Kanton Freiburg?

Im Kanton Freiburg beurkunden freiberufliche Notarinnen und Notare. Der Tarif ist fixiert, die Wahl der Urkundsperson trotzdem frei.

Muss mein Notar aus dem Kanton Freiburg sein?

Nur bei Grundstückgeschäften: Liegt die Liegenschaft im Kanton Freiburg, muss eine Urkundsperson dieses Kantons beurkunden (Belegenheitsprinzip). Firmengründungen, Ehe- und Erbverträge darf jede Urkundsperson der Schweiz beurkunden — auch ausserhalb des Kantons.

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