Notarin oder Notar im Kanton Graubünden finden
Der Kanton Graubünden kennt ein gemischtes System aus amtlichen und freiberuflichen Urkundspersonen. Wo der Tarif ein Rahmen ist, lohnt sich der Offertenvergleich. Beim Hauskauf im Kanton Graubünden fallen als Richtwert rund 1,95 % des Kaufpreises an Nebenkosten an; ortsungebundene Geschäfte wie die GmbH-Gründung (~CHF 800) kannst du hier oder in jedem anderen Kanton beurkunden lassen.
Richtpreise im Kanton Graubünden
| Geschäft | Richtwert | ||
|---|---|---|---|
| Hauskauf / Grundstück | ~ 1,95 % des Kaufpreises | bei CHF 850'000: CHF 16'575 | Notare anzeigen → |
| GmbH-Gründung | CHF 800 | Richtwert-Pauschale | Notare anzeigen → |
| AG-Gründung | CHF 1'150 | Richtwert-Pauschale | Notare anzeigen → |
| Statutenänderung | CHF 600 | Richtwert-Pauschale | Notare anzeigen → |
| Kapitalerhöhung | CHF 1'000 | Richtwert-Pauschale | Notare anzeigen → |
| Auflösung / Liquidationsbeschluss | CHF 700 | Richtwert-Pauschale | Notare anzeigen → |
| Erbvertrag | CHF 1'050 | Richtwert-Pauschale | Notare anzeigen → |
| Ehevertrag | CHF 950 | Richtwert-Pauschale | Notare anzeigen → |
Notariate im Kanton Graubünden
Notarsuche nach Ort
Häufige Fragen
Wie finde ich eine Notarin oder einen Notar im Kanton Graubünden?
Über die tabellio-Notarsuche: Geschäft wählen, Standort eingeben — sie zeigt Notariate mit Richtpreisen, Sprachen und Distanz. Verbindliche Register führen der Schweizer Notarenverband und der Kanton.
Was kostet ein Notar im Kanton Graubünden?
Beim Hauskauf rund 1,95 % des Kaufpreises an Nebenkosten (Beurkundung, Grundbuch, Handänderungssteuer) — bei CHF 850'000 etwa CHF 16'575. Pauschalen: GmbH-Gründung ~CHF 800, Erbvertrag ~CHF 1'050, Ehevertrag ~CHF 950.
Amtsnotariat oder freie Notare — was gilt im Kanton Graubünden?
Der Kanton Graubünden kennt ein gemischtes System aus amtlichen und freiberuflichen Urkundspersonen.
Muss mein Notar aus dem Kanton Graubünden sein?
Nur bei Grundstückgeschäften: Liegt die Liegenschaft im Kanton Graubünden, muss eine Urkundsperson dieses Kantons beurkunden (Belegenheitsprinzip). Firmengründungen, Ehe- und Erbverträge darf jede Urkundsperson der Schweiz beurkunden — auch ausserhalb des Kantons.
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