Notarin oder Notar im Kanton Zürich finden
Im Kanton Zürich beurkunden staatliche Notariate (Amtsnotariat). Die Gebühren sind gesetzlich fixiert — Offerten einholen bringt nichts, dafür gehören die Tarife der Amtsnotariate schweizweit zu den tieferen. Beim Hauskauf im Kanton Zürich fallen als Richtwert rund 0,21 % des Kaufpreises an Nebenkosten an; ortsungebundene Geschäfte wie die GmbH-Gründung (~CHF 750) kannst du hier oder in jedem anderen Kanton beurkunden lassen.
Richtpreise im Kanton Zürich
| Geschäft | Richtwert | ||
|---|---|---|---|
| Hauskauf / Grundstück | ~ 0,21 % des Kaufpreises | bei CHF 850'000: CHF 1'769 | Notare anzeigen → |
| GmbH-Gründung | CHF 750 | Richtwert-Pauschale | Notare anzeigen → |
| AG-Gründung | CHF 1'100 | Richtwert-Pauschale | Notare anzeigen → |
| Statutenänderung | CHF 550 | Richtwert-Pauschale | Notare anzeigen → |
| Kapitalerhöhung | CHF 950 | Richtwert-Pauschale | Notare anzeigen → |
| Auflösung / Liquidationsbeschluss | CHF 650 | Richtwert-Pauschale | Notare anzeigen → |
| Erbvertrag | CHF 1'000 | Richtwert-Pauschale | Notare anzeigen → |
| Ehevertrag | CHF 900 | Richtwert-Pauschale | Notare anzeigen → |
Notariate im Kanton Zürich
Notarsuche nach Ort
Häufige Fragen
Wie finde ich eine Notarin oder einen Notar im Kanton Zürich?
Über die tabellio-Notarsuche: Geschäft wählen, Standort eingeben — sie zeigt Notariate mit Richtpreisen, Sprachen und Distanz. Verbindliche Register führen der Schweizer Notarenverband und der Kanton.
Was kostet ein Notar im Kanton Zürich?
Beim Hauskauf rund 0,21 % des Kaufpreises an Nebenkosten (Beurkundung, Grundbuch) — bei CHF 850'000 etwa CHF 1'769. Pauschalen: GmbH-Gründung ~CHF 750, Erbvertrag ~CHF 1'000, Ehevertrag ~CHF 900.
Amtsnotariat oder freie Notare — was gilt im Kanton Zürich?
Im Kanton Zürich gilt das Amtsnotariat: Staatliche Notariate beurkunden zu gesetzlich fixierten Gebühren. Für Grundstückgeschäfte ist das Notariat am Ort der Liegenschaft zuständig — eine freie Wahl gibt es nicht.
Muss mein Notar aus dem Kanton Zürich sein?
Nur bei Grundstückgeschäften: Liegt die Liegenschaft im Kanton Zürich, muss eine Urkundsperson dieses Kantons beurkunden (Belegenheitsprinzip). Firmengründungen, Ehe- und Erbverträge darf jede Urkundsperson der Schweiz beurkunden — auch ausserhalb des Kantons.
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