Notar wechseln: Kosten, Akten und Ablauf

Aktualisiert: 13.07.2026Lesezeit: 5 Min.Redaktion tabellio.ch

Ein Wechsel ist vor Abschluss der Beurkundung häufig möglich, beseitigt aber weder eine gesetzliche Zuständigkeit noch bereits entstandenen Aufwand. Bei einem Grundstückgeschäft bleibt der zuständige Kanton beziehungsweise Amtskreis massgebend. Wer wechselt, sollte Auftrag, Kostenstand, Akten und Termine schriftlich ordnen, bevor das neue Notariat mit der Arbeit beginnt.

Wann ein Wechsel sinnvoll sein kann

Vor oder nach der Beurkundung

ZeitpunktWas ein Wechsel bewirkt
Vor dem Entwurfmeist geringster Übergabe- und Kostenaufwand
Nach dem Entwurfbisherige Prüfung und Entwurfsarbeit kann verrechnet werden
Kurz vor TerminFristen, Identifikation, Übersetzung und Originale neu koordinieren
Nach BeurkundungUrkunde bleibt bestehen; Vollzug und Aufbewahrung können gebunden sein
Nach Registeranmeldungneues Notariat kann den eingeleiteten Vollzug nicht beliebig ersetzen

Die Übergabe in sechs Schritten

  1. Bisherigen Auftrag, Offerte und Terminbestätigung lesen.
  2. Schriftlich mitteilen, welche Arbeiten gestoppt werden sollen.
  3. Detaillierten Zwischenstand und Rechnung verlangen.
  4. Klären, welche Akten, Originale und Entwürfe herausgegeben oder direkt übermittelt werden können.
  5. Neues Notariat Zuständigkeit, Frist und Übernahme schriftlich bestätigen lassen.
  6. Alle Parteien, Bank und Registerkontakt über den Wechsel informieren, soweit nötig.
Nicht doppelt zahlenBeauftrage das neue Notariat erst mit einem neuen Entwurf, wenn klar ist, welche Vorarbeiten übernommen werden dürfen und welche Prüfung zwingend neu erfolgt.

Was der bisherige Aufwand kostet

Die Abrechnung richtet sich nach kantonalem Gebührenrecht und Auftrag. Entwurf, Besprechung, Abklärungen und Auslagen können kostenpflichtig sein, auch wenn keine Urkunde zustande kommt. In Bern ist bei einer nicht vollendeten Beurkundung die tarifliche Gebühr angemessen herabzusetzen. Daraus folgt kein schweizweit einheitlicher Prozentsatz. Verlange eine aufgeschlüsselte Rechnung und prüfe die kantonale Rechtsmittelbelehrung.

Wechsel ist nicht dasselbe wie Beschwerde

Ein Wechsel löst ein praktisches Problem; eine Aufsichtsbeschwerde prüft mögliche Berufspflichtverletzungen. Eine Gebührenüberprüfung betrifft die Rechnung, ein Schadenersatzanspruch einen behaupteten Schaden. Diese Wege haben unterschiedliche Behörden, Voraussetzungen und Fristen. Wer nur schneller fertig werden muss, sollte zuerst den Vollzug sichern und Einwände separat dokumentieren.

Alternative Urkundsperson suchen

Prüfe Zuständigkeit und Verfügbarkeit, bevor du einen laufenden Auftrag beendest.

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Häufige Fragen

Kann ich den Notar jederzeit wechseln?

Vor der Beurkundung häufig ja, aber Zuständigkeit, Auftrag und laufende Fristen bleiben zu beachten. Nach der Beurkundung sind Urkunde und Vollzug nicht einfach übertragbar.

Darf der alte Notar den Entwurf verrechnen?

Bereits erbrachte Arbeit kann nach kantonalem Tarif und Auftrag kostenpflichtig sein. Verlange eine detaillierte Zwischenrechnung.

Muss der alte Notar meine Akten herausgeben?

Kläre, welche Originale dir gehören, welche Dokumente amtlich aufzubewahren sind und was mit deiner Zustimmung übermittelt werden kann. Kantonale Regeln sind massgebend.

Was gilt bei einem Interessenkonflikt?

Mögliche Ausstandsgründe sollten sofort schriftlich gemeldet werden. Das kantonale Recht bestimmt Vertretung, Ersatz und Aufsicht.

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Quellen & StandBern: Gebühr bei nicht vollendeter Beurkundung · Bern: Berufspflichten und Aufsicht · BJ: kantonale Notariatssysteme. Keine Rechts- oder Steuerberatung; individuelle Verhältnisse und kantonale Verfahren sind zu prüfen. Quelle: tabellio.ch, geprüft gegen die zitierten Primärquellen, Stand Juli 2026.