Notar wechseln: Kosten, Akten und Ablauf
Ein Wechsel ist vor Abschluss der Beurkundung häufig möglich, beseitigt aber weder eine gesetzliche Zuständigkeit noch bereits entstandenen Aufwand. Bei einem Grundstückgeschäft bleibt der zuständige Kanton beziehungsweise Amtskreis massgebend. Wer wechselt, sollte Auftrag, Kostenstand, Akten und Termine schriftlich ordnen, bevor das neue Notariat mit der Arbeit beginnt.
Wann ein Wechsel sinnvoll sein kann
- Die gesetzte Frist ist mit dem bisherigen Ablauf nicht erreichbar.
- Leistungsumfang oder Kostenannahmen wurden nicht transparent geklärt.
- Die benötigte Sprache oder Fachpraxis fehlt.
- Es besteht ein möglicher Interessenkonflikt oder Ausstandsgrund.
- Die Parteien haben das Vertrauen in die Zusammenarbeit verloren.
Vor oder nach der Beurkundung
| Zeitpunkt | Was ein Wechsel bewirkt |
|---|---|
| Vor dem Entwurf | meist geringster Übergabe- und Kostenaufwand |
| Nach dem Entwurf | bisherige Prüfung und Entwurfsarbeit kann verrechnet werden |
| Kurz vor Termin | Fristen, Identifikation, Übersetzung und Originale neu koordinieren |
| Nach Beurkundung | Urkunde bleibt bestehen; Vollzug und Aufbewahrung können gebunden sein |
| Nach Registeranmeldung | neues Notariat kann den eingeleiteten Vollzug nicht beliebig ersetzen |
Die Übergabe in sechs Schritten
- Bisherigen Auftrag, Offerte und Terminbestätigung lesen.
- Schriftlich mitteilen, welche Arbeiten gestoppt werden sollen.
- Detaillierten Zwischenstand und Rechnung verlangen.
- Klären, welche Akten, Originale und Entwürfe herausgegeben oder direkt übermittelt werden können.
- Neues Notariat Zuständigkeit, Frist und Übernahme schriftlich bestätigen lassen.
- Alle Parteien, Bank und Registerkontakt über den Wechsel informieren, soweit nötig.
Was der bisherige Aufwand kostet
Die Abrechnung richtet sich nach kantonalem Gebührenrecht und Auftrag. Entwurf, Besprechung, Abklärungen und Auslagen können kostenpflichtig sein, auch wenn keine Urkunde zustande kommt. In Bern ist bei einer nicht vollendeten Beurkundung die tarifliche Gebühr angemessen herabzusetzen. Daraus folgt kein schweizweit einheitlicher Prozentsatz. Verlange eine aufgeschlüsselte Rechnung und prüfe die kantonale Rechtsmittelbelehrung.
Wechsel ist nicht dasselbe wie Beschwerde
Ein Wechsel löst ein praktisches Problem; eine Aufsichtsbeschwerde prüft mögliche Berufspflichtverletzungen. Eine Gebührenüberprüfung betrifft die Rechnung, ein Schadenersatzanspruch einen behaupteten Schaden. Diese Wege haben unterschiedliche Behörden, Voraussetzungen und Fristen. Wer nur schneller fertig werden muss, sollte zuerst den Vollzug sichern und Einwände separat dokumentieren.
Alternative Urkundsperson suchen
Prüfe Zuständigkeit und Verfügbarkeit, bevor du einen laufenden Auftrag beendest.
Notariat vergleichen →Häufige Fragen
Kann ich den Notar jederzeit wechseln?
Vor der Beurkundung häufig ja, aber Zuständigkeit, Auftrag und laufende Fristen bleiben zu beachten. Nach der Beurkundung sind Urkunde und Vollzug nicht einfach übertragbar.
Darf der alte Notar den Entwurf verrechnen?
Bereits erbrachte Arbeit kann nach kantonalem Tarif und Auftrag kostenpflichtig sein. Verlange eine detaillierte Zwischenrechnung.
Muss der alte Notar meine Akten herausgeben?
Kläre, welche Originale dir gehören, welche Dokumente amtlich aufzubewahren sind und was mit deiner Zustimmung übermittelt werden kann. Kantonale Regeln sind massgebend.
Was gilt bei einem Interessenkonflikt?
Mögliche Ausstandsgründe sollten sofort schriftlich gemeldet werden. Das kantonale Recht bestimmt Vertretung, Ersatz und Aufsicht.