Gütertrennung
Die Gütertrennung ist ein vertraglicher Güterstand, bei dem es keine gemeinsame Errungenschaft gibt: Jeder Ehegatte bleibt Eigentümer und Schuldner seines eigenen Vermögens (Art. 247 ff. ZGB). Bei Auflösung der Ehe findet keine güterrechtliche Teilung statt. Sie muss durch öffentlich beurkundeten Ehevertrag vereinbart werden und wird oft bei Selbständigkeit oder Unternehmensbesitz gewählt.
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