Gütertrennung

Aktualisiert: 09.07.2026 Ehe & Güterrecht Notariats-Glossar

Die Gütertrennung ist ein vertraglicher Güterstand, bei dem es keine gemeinsame Errungenschaft gibt: Jeder Ehegatte bleibt Eigentümer und Schuldner seines eigenen Vermögens (Art. 247 ff. ZGB). Bei Auflösung der Ehe findet keine güterrechtliche Teilung statt. Sie muss durch öffentlich beurkundeten Ehevertrag vereinbart werden und wird oft bei Selbständigkeit oder Unternehmensbesitz gewählt.

Verwandte Begriffe

Errungenschaftsbeteiligung
Mehr dazu Ehevertrag beurkunden lassen

Notar finden & Kosten kennen

Die Notarsuche kennt die Rechtslage und rechnet die Kosten auf den Franken genau — für jeden Kanton.

Zur Notarsuche →

← Alle Begriffe im Glossar