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Ehevertrag im Kanton Obwalden: Kosten & freie Notarwahl

Aktualisiert: 02.07.2026 Lesezeit: 4 Min. Redaktion tabellio.ch

Die Beurkundung eines Ehevertrags kostet im Kanton Obwalden als Richtwert rund CHF 500. Das Entscheidende: Anders als beim Hauskauf ist der Notar hier schweizweit frei wählbar — und dein Kanton gehört bereits zu den günstigsten.

Was beurkundet werden muss

Ein Ehevertrag muss öffentlich beurkundet werden (Art. 184 ZGB). Damit wechselst du den Güterstand — etwa zur Gütertrennung oder zur Meistbegünstigung des Partners in der Errungenschaftsbeteiligung. Oft wird der Ehevertrag mit einem Erbvertrag kombiniert, um den Partner maximal abzusichern.

Preisvergleich: die günstigsten Kantone

KantonRichtwert Beurkundung
1. Appenzell AusserrhodenCHF 400
2. SchwyzCHF 450
3. Obwalden (dein Kanton)CHF 500
4. UriCHF 550
5. Appenzell InnerrhodenCHF 600

Im Kanton Obwalden beurkunden staatliche Notariate (Amtsnotariat). Die Gebühren sind gesetzlich fixiert — Offerten einholen bringt nichts, dafür gehören die Tarife der Amtsnotariate schweizweit zu den tieferen.

Der Spar-Trick Ehevertrag unterliegt nicht dem Belegenheitsprinzip: Das Geschäft kann bei jeder Schweizer Urkundsperson beurkundet werden. Dein Kanton Obwalden gehört bereits zu den günstigsten — hier lohnt sich die Reise kaum.

Wann lohnt sich ein Ehevertrag?

Häufige Fragen

Was kostet die Beurkundung eines Ehevertrags im Kanton Obwalden?

Als Richtwert rund CHF 500. Je nach Umfang, Beratungsaufwand und Vermögenswert kann es mehr sein.

Muss ich den Notar im Kanton Obwalden wählen?

Nein — das ist der wichtigste Spartipp: Ehevertrag ist ortsungebunden. Du darfst schweizweit jede Urkundsperson wählen. Im günstigsten Kanton (Appenzell Ausserrhoden) kostet die Beurkundung nur rund CHF 400 — das sind CHF 100 weniger als im Kanton Obwalden.

Kann man Ehevertrag und Erbvertrag kombinieren?

Ja, beide können in einer Urkunde und einem Termin beurkundet werden — das ist günstiger als zwei separate Beurkundungen und die häufigste Lösung zur Absicherung des Ehepartners.

Braucht jeder Ehepartner einen eigenen Anwalt?

Nein. Die Urkundsperson berät neutral beide Seiten. Bei komplexen Vermögensverhältnissen kann eine zusätzliche unabhängige Beratung aber sinnvoll sein.

Quellen & Stand Richtwerte, Stand Juli 2026. Grundlagen: Preisüberwacher — kantonale Notariatstarife, ESTV — Steuerdossier Handänderungssteuer, hausinfo.ch sowie kantonale Tarifdekrete. Massgebend ist immer der amtliche Tarif; verbindliche Auskunft gibt die Urkundsperson.
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