Erbschafts- und Schenkungssteuer Bern: Tarife, Befreiungen und Rechner 2026
Für Bern gilt 2026: Erbschaftssteuer vorhanden und Schenkungssteuer vorhanden. Ob tatsächlich eine Belastung entsteht, hängt von Beziehung, Erwerbswert, früheren Zuwendungen und der richtigen Steuerhoheit ab.
Kurzantwort für Bern
Progressiver Grundtarif von 1 % bis 2,5 %, multipliziert mit dem Beziehungsfaktor 6, 11 oder 16. CHF 12’000; bei mehreren Zuwendungen derselben Personen innerhalb fünf Jahren nur einmal.
Datenperiode 2025/2026 · kantonal geprüft am 13.07.2026
Erbschaft und Schenkung getrennt prüfen
Eine Erbschaft kann in Bern als Erwerb des einzelnen Empfängers besteuert werden. Beziehung, Nettoanteil, Abzug und Tarif müssen pro Erben oder Vermächtnisnehmer erfasst werden. Bei einer Schenkung gelten grundsätzlich dieselben kantonalen Anknüpfungspunkte, aber Freigrenzen, Meldeverfahren und der massgebende Zeitpunkt können von der Erbschaft abweichen.
Der Vermögensanfall selbst ist von der direkten Bundessteuer auf dem Einkommen ausgenommen. Das bedeutet nicht, dass kantonal keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfällt. Nach dem Erwerb werden Vermögen und künftige Erträge wieder ordentlich deklariert.
Befreiungen und Beziehungsklassen in Bern
| Empfänger | Erbschaft | Schenkung / Erbvorbezug |
|---|---|---|
| Ehegatte / eidgenössisch eingetragene Partnerschaft | SteuerfreiEhegatten und eingetragene Partner sind befreit. | SteuerfreiEhegatten und eingetragene Partner sind befreit. |
| Kind / direkter Nachkomme | SteuerfreiNachkommen sowie qualifizierte Stief- und Pflegekinder sind befreit. | SteuerfreiNachkommen sowie qualifizierte Stief- und Pflegekinder sind befreit. |
| Elternteil | SteuerpflichtigFaktor 6 auf dem progressiven Grundtarif; allgemeiner Abzug CHF 12’000. | SteuerpflichtigFaktor 6 auf dem progressiven Grundtarif; allgemeiner Abzug CHF 12’000. |
| Geschwister | SteuerpflichtigFaktor 6 auf dem progressiven Grundtarif; allgemeiner Abzug CHF 12’000. | SteuerpflichtigFaktor 6 auf dem progressiven Grundtarif; allgemeiner Abzug CHF 12’000. |
| Konkubinatspartner | Faktor 6Nach mindestens zehn Jahren Wohngemeinschaft mit gleichem Steuerwohnsitz gilt Faktor 6; sonst Faktor 16. | Faktor 6Nach mindestens zehn Jahren Wohngemeinschaft mit gleichem Steuerwohnsitz gilt Faktor 6; sonst Faktor 16. |
| Nicht verwandte Person | SteuerpflichtigFaktor 16 auf dem progressiven Grundtarif; effektive Marginalsätze bis 40 %. | SteuerpflichtigFaktor 16 auf dem progressiven Grundtarif; effektive Marginalsätze bis 40 %. |
Die erste Tabelle zeigt sechs häufige Standardsituationen. Begriffe wie Stiefkind, Pflegekind, Grosseltern, Neffen und Nichten oder Schwiegerverhältnis dürfen nicht automatisch der Zeile «nicht verwandt» zugeordnet werden. Bei Konkubinat sind die gesetzliche Dauer, gemeinsamer Haushalt, gleicher Steuerwohnsitz und weitere Nachweise im Einzelfall zu belegen.
Weitere Verwandtschaftsgrade
| Beziehung | Kantonale Einordnung 2026 |
|---|---|
| Grosseltern | Faktor 6 auf dem progressiven Grundtarif. |
| Neffen, Nichten und qualifizierte Schwieger-/Stiefverhältnisse | Faktor 11 auf dem progressiven Grundtarif. |
| Tanten und Onkel | Faktor 11; allgemeiner Abzug und Aggregation beachten. |
Die erweiterte Matrix dient der richtigen Tarifzuordnung. Wo ein progressiver Tarif, eine Parentel, ein Zuschlag oder eine Gemeinde beteiligt ist, bleibt für den Frankenbetrag das vollständige amtliche Barème massgebend.
Tarif, Abzüge und Gemeindeebene
Tarif: Progressiver Grundtarif von 1 % bis 2,5 %, multipliziert mit dem Beziehungsfaktor 6, 11 oder 16.
Abzüge und Grenzen: CHF 12’000; bei mehreren Zuwendungen derselben Personen innerhalb fünf Jahren nur einmal.
Gemeinde: Keine Gemeinde-Steuerhoheit; Gemeinden erhalten 20 % des kantonalen Ertrags. Es besteht keine separate kommunale Zusatzsteuer. Eine Beteiligung der Gemeinden am kantonalen Ertrag ändert den Betrag für den Empfänger nicht.
Welcher Kanton darf besteuern?
Bernische Grundstücke werden im Belegenheitskanton besteuert; bewegliches Vermögen am letzten Wohnsitz des Erblassers beziehungsweise Wohnsitz des Schenkers.
Für Geld, Wertschriften, Fahrzeuge, Kunst und Beteiligungen ist bei einer Erbschaft grundsätzlich der letzte steuerrechtliche Wohnsitz des Erblassers massgebend; bei einer Schenkung der Wohnsitz des Schenkers. Grundstücke folgen dem Belegenheitsprinzip. Der Wohnort des Empfängers entscheidet im rein schweizerischen Standardfall nicht allein über die primäre Steuerhoheit.
Bei mehreren Grundstückkantonen oder einem Wegzug kurz vor Tod beziehungsweise Schenkung braucht es zuerst eine Vermögens- und Zuständigkeitsmatrix. Erst danach darf der Tarif angewendet werden.
Immobilie, Notariat und Grundbuch
Eine Grundstücksübertragung ist von der Steuerberechnung zu trennen. Der Notar beziehungsweise die zuständige Urkundsperson erstellt die formgültige Urkunde und koordiniert je nach Kanton Meldungen. Das Grundbuch vollzieht den Eigentumswechsel. Die Erbschafts- oder Schenkungssteuer veranlagt dagegen die zuständige Steuerbehörde.
Zusätzlich können Grundstückgewinnsteuer, Handänderungsabgabe, Notariats- und Grundbuchkosten sowie die Ablösung oder Übernahme von Hypotheken relevant sein. Wohnrecht, Nutzniessung, Schuldübernahme oder ein Preis unter Verkehrswert verändern die steuerliche Bewertung. Eine automatische Notariatsmeldung ersetzt die eigene Anzeige- oder Deklarationspflicht nur, wenn das kantonale Recht dies ausdrücklich vorsieht.
Deklaration und Unterlagen
Für eine belastbare Prüfung gehören mindestens Vertrag oder letztwillige Verfügung, Erbenbescheinigung, Verwandtschafts- oder Partnerschaftsnachweis, Zahlungsbelege, frühere Schenkungen, Bewertungen, Grundbuchauszug und übernommene Schulden in dasselbe Dossier. Bei Unternehmen kommen Bewertungsunterlagen, Beteiligungsquote, Fortführungsplan und Bedingungen eines möglichen Unternehmensprivilegs hinzu.
- Steuerhoheit und Ereigniszeitpunkt festhalten.
- Gesamten Erwerb und frühere Zuwendungen derselben Personen erfassen.
- Beziehungsklasse und sämtliche Voraussetzungen belegen.
- Verkehrs- oder Spezialwert nach kantonalem Recht bestimmen.
- Anzeige, Inventar oder Steuererklärung fristgerecht einreichen.
- Veranlagung auf Abzug, Tarif, Gemeinde und Doppelzählungen kontrollieren.
Rechenbeispiel Bern
Beispiel: Eine Schwester oder ein Bruder erbt CHF 500'000. Für Bern gibt tabellio bewusst keinen Endbetrag aus: Der Endbetrag hängt von Progression, Freigrenzen, Gemeinde, Aggregation oder Sonderregeln ab und wird deshalb nicht scheinpräzise ausgegeben. Die kantonale Tarifklasse lautet: Faktor 6 auf dem progressiven Grundtarif; allgemeiner Abzug CHF 12’000.
Das Beispiel verwendet bewusst eine standardisierte Geschwister-Erbschaft. Es deckt keine frühere Schenkung, Bedürftigkeit, Unternehmensnachfolge, Nutzniessung, ausländische Steueranrechnung oder besondere Verwandtschaftsklasse ab. Für die eigene Konstellation kann der Rechner mit BE vorausgewählt geöffnet werden.
Diese Punkte müssen amtlich bestätigt werden
- Progression plus Beziehungsfaktor
- Zehnjahresfrist für Lebenspartner
- Fünfjahresaggregation
Die Quellenhierarchie dieser Seite ist bewusst transparent: neuere kantonale Gesetze und Verwaltungsinformationen gehen der zentralen ESTV-Übersicht vor. Politische Vorlagen oder angekündigte Reformen werden erst nach Inkrafttreten als geltendes Recht eingerechnet.
Steuerfall BE prüfen
Kanton, Beziehung, Vorgang und Betrag sind bereits vorbereitet. Das Ergebnis zeigt seine Datenqualität direkt an.
Rechner für Bern öffnen →Häufige Fragen
Gibt es in Bern eine Erbschaftssteuer?
Ja. Eine persönliche Befreiung kann die Steuer dennoch auf null reduzieren. Tarif, Beziehung und Nettoerwerb sind getrennt zu prüfen.
Gibt es in Bern eine Schenkungssteuer?
Ja. Freigrenzen, Abzüge, Aggregation und Meldepflicht richten sich nach kantonalem Recht.
Sind Kinder in Bern steuerfrei?
Nachkommen sowie qualifizierte Stief- und Pflegekinder sind befreit.
Welche Behörde ist für eine Immobilie in Bern zuständig?
Für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer auf dem Grundstück grundsätzlich Bern als Belegenheitskanton. Notariat, Grundbuch und weitere Grundstücksteuern sind separate Verfahren.