Erbschafts- und Schenkungssteuer Genf: Tarife, Befreiungen und Rechner 2026

Aktualisiert: 13.07.2026Lesezeit: 6 Min.Redaktion tabellio.ch

Für Genf gilt 2026: Erbschaftssteuer vorhanden und Schenkungssteuer vorhanden. Ob tatsächlich eine Belastung entsteht, hängt von Beziehung, Erwerbswert, früheren Zuwendungen und der richtigen Steuerhoheit ab.

Kurzantwort für Genf

ErbschaftSteuer vorhandenGrundsätzlich steuerfrei für Kinder im Standardfall.
SchenkungSteuer vorhandenGrundsätzlich steuerfrei für Kinder im Standardfall.
GemeindeKeine ZusatzsteuerKeine kommunale Zusatzsteuer; kantonale Zusatzcentimes sind im amtlichen Tarif zu berücksichtigen.

Progressive Kategorien; in den Kategorien 3 bis 5 sind aktuell 110 % Zusatzcentimes eingerechnet. Konkubinatspartner und Nichtverwandte erreichen je nach Anfall ungefähr 50 % bis 55 %. Freigrenzen und Ausnahmen hängen von Erbschaft/Schenkung, Wohnsitz und Aufwandbesteuerung ab.

Datenperiode 2025/2026 · kantonal geprüft am 13.07.2026

Erbschaft und Schenkung getrennt prüfen

Eine Erbschaft kann in Genf als Erwerb des einzelnen Empfängers besteuert werden. Beziehung, Nettoanteil, Abzug und Tarif müssen pro Erben oder Vermächtnisnehmer erfasst werden. Bei einer Schenkung gelten grundsätzlich dieselben kantonalen Anknüpfungspunkte, aber Freigrenzen, Meldeverfahren und der massgebende Zeitpunkt können von der Erbschaft abweichen.

Der Vermögensanfall selbst ist von der direkten Bundessteuer auf dem Einkommen ausgenommen. Das bedeutet nicht, dass kantonal keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfällt. Nach dem Erwerb werden Vermögen und künftige Erträge wieder ordentlich deklariert.

Befreiungen und Beziehungsklassen in Genf

EmpfängerErbschaftSchenkung / Erbvorbezug
Ehegatte / eidgenössisch eingetragene PartnerschaftGrundsätzlich steuerfreiEhegatten und eingetragene Partner sind grundsätzlich befreit; Aufwandbesteuerung kann die Befreiung ausschliessen.Grundsätzlich steuerfreiEhegatten und eingetragene Partner sind grundsätzlich befreit; Aufwandbesteuerung kann die Befreiung ausschliessen.
Kind / direkter NachkommeGrundsätzlich steuerfreiDirekte Nachkommen sind grundsätzlich befreit; Aufwandbesteuerung kann die Befreiung ausschliessen.Grundsätzlich steuerfreiDirekte Nachkommen sind grundsätzlich befreit; Aufwandbesteuerung kann die Befreiung ausschliessen.
ElternteilGrundsätzlich steuerfreiDirekte Vorfahren sind grundsätzlich befreit; Aufwandbesteuerung kann die Befreiung ausschliessen.Grundsätzlich steuerfreiDirekte Vorfahren sind grundsätzlich befreit; Aufwandbesteuerung kann die Befreiung ausschliessen.
GeschwisterSteuerpflichtigProgressiver Tarif; die amtlichen Effektivsätze liegen je nach Anfall ungefähr zwischen 18 % und 23 %.SteuerpflichtigProgressiver Tarif; die amtlichen Effektivsätze liegen je nach Anfall ungefähr zwischen 18 % und 23 %.
KonkubinatspartnerSteuerpflichtigKeine eigene Konkubinatsbefreiung; grundsätzlich Kategorie der Nichtverwandten mit hohen Effektivsätzen.SteuerpflichtigKeine eigene Konkubinatsbefreiung; grundsätzlich Kategorie der Nichtverwandten mit hohen Effektivsätzen.
Nicht verwandte PersonSteuerpflichtigProgressiver Tarif mit Zusatzcentimes; amtlich berechnen.SteuerpflichtigProgressiver Tarif mit Zusatzcentimes; amtlich berechnen.

Die erste Tabelle zeigt sechs häufige Standardsituationen. Begriffe wie Stiefkind, Pflegekind, Grosseltern, Neffen und Nichten oder Schwiegerverhältnis dürfen nicht automatisch der Zeile «nicht verwandt» zugeordnet werden. Bei Konkubinat sind die gesetzliche Dauer, gemeinsamer Haushalt, gleicher Steuerwohnsitz und weitere Nachweise im Einzelfall zu belegen.

Weitere Verwandtschaftsgrade

BeziehungKantonale Einordnung 2026
Tanten, Onkel, Neffen und NichtenProgressive Effektivsätze ungefähr 22 % bis 27 %.
Weitere direkte Linie bei Aufwandbesteuerungs-AusnahmeTarif der direkten Linie plus gesetzlicher Zuschlag je nach Generation.
Nichtverwandte und KonkubinatProgressive Effektivsätze ungefähr 50 % bis 55 %.

Die erweiterte Matrix dient der richtigen Tarifzuordnung. Wo ein progressiver Tarif, eine Parentel, ein Zuschlag oder eine Gemeinde beteiligt ist, bleibt für den Frankenbetrag das vollständige amtliche Barème massgebend.

Tarif, Abzüge und Gemeindeebene

Tarif: Progressive Kategorien; in den Kategorien 3 bis 5 sind aktuell 110 % Zusatzcentimes eingerechnet. Konkubinatspartner und Nichtverwandte erreichen je nach Anfall ungefähr 50 % bis 55 %.

Abzüge und Grenzen: Freigrenzen und Ausnahmen hängen von Erbschaft/Schenkung, Wohnsitz und Aufwandbesteuerung ab.

Gemeinde: Keine kommunale Zusatzsteuer; kantonale Zusatzcentimes sind im amtlichen Tarif zu berücksichtigen. Es besteht keine separate kommunale Zusatzsteuer. Eine Beteiligung der Gemeinden am kantonalen Ertrag ändert den Betrag für den Empfänger nicht.

Freibetrag ist nicht FreigrenzeEin Freibetrag reduziert nur die steuerbare Bemessungsgrundlage. Bei einer Freigrenze kann nach deren Überschreitung der gesamte Erwerb steuerbar werden. Ausserdem werden Zuwendungen je nach Kanton über mehrere Jahre zusammengerechnet oder ein Abzug nur einmal gewährt.

Welcher Kanton darf besteuern?

Schenkungen von Genfer Grundstücken werden in Genf und zwingend über eine Urkundsperson vollzogen; bewegliche Schenkungen eines auswärtigen Schenkers fallen grundsätzlich nicht unter Genfer Steuerhoheit.

Für Geld, Wertschriften, Fahrzeuge, Kunst und Beteiligungen ist bei einer Erbschaft grundsätzlich der letzte steuerrechtliche Wohnsitz des Erblassers massgebend; bei einer Schenkung der Wohnsitz des Schenkers. Grundstücke folgen dem Belegenheitsprinzip. Der Wohnort des Empfängers entscheidet im rein schweizerischen Standardfall nicht allein über die primäre Steuerhoheit.

Bei mehreren Grundstückkantonen oder einem Wegzug kurz vor Tod beziehungsweise Schenkung braucht es zuerst eine Vermögens- und Zuständigkeitsmatrix. Erst danach darf der Tarif angewendet werden.

Immobilie, Notariat und Grundbuch

Eine Grundstücksübertragung ist von der Steuerberechnung zu trennen. Der Notar beziehungsweise die zuständige Urkundsperson erstellt die formgültige Urkunde und koordiniert je nach Kanton Meldungen. Das Grundbuch vollzieht den Eigentumswechsel. Die Erbschafts- oder Schenkungssteuer veranlagt dagegen die zuständige Steuerbehörde.

Zusätzlich können Grundstückgewinnsteuer, Handänderungsabgabe, Notariats- und Grundbuchkosten sowie die Ablösung oder Übernahme von Hypotheken relevant sein. Wohnrecht, Nutzniessung, Schuldübernahme oder ein Preis unter Verkehrswert verändern die steuerliche Bewertung. Eine automatische Notariatsmeldung ersetzt die eigene Anzeige- oder Deklarationspflicht nur, wenn das kantonale Recht dies ausdrücklich vorsieht.

Deklaration und Unterlagen

Für eine belastbare Prüfung gehören mindestens Vertrag oder letztwillige Verfügung, Erbenbescheinigung, Verwandtschafts- oder Partnerschaftsnachweis, Zahlungsbelege, frühere Schenkungen, Bewertungen, Grundbuchauszug und übernommene Schulden in dasselbe Dossier. Bei Unternehmen kommen Bewertungsunterlagen, Beteiligungsquote, Fortführungsplan und Bedingungen eines möglichen Unternehmensprivilegs hinzu.

  1. Steuerhoheit und Ereigniszeitpunkt festhalten.
  2. Gesamten Erwerb und frühere Zuwendungen derselben Personen erfassen.
  3. Beziehungsklasse und sämtliche Voraussetzungen belegen.
  4. Verkehrs- oder Spezialwert nach kantonalem Recht bestimmen.
  5. Anzeige, Inventar oder Steuererklärung fristgerecht einreichen.
  6. Veranlagung auf Abzug, Tarif, Gemeinde und Doppelzählungen kontrollieren.

Rechenbeispiel Genf

Beispiel: Eine Schwester oder ein Bruder erbt CHF 500'000. Für Genf gibt tabellio bewusst keinen Endbetrag aus: Der Endbetrag hängt von Progression, Freigrenzen, Gemeinde, Aggregation oder Sonderregeln ab und wird deshalb nicht scheinpräzise ausgegeben. Die kantonale Tarifklasse lautet: Progressiver Tarif; die amtlichen Effektivsätze liegen je nach Anfall ungefähr zwischen 18 % und 23 %.

Das Beispiel verwendet bewusst eine standardisierte Geschwister-Erbschaft. Es deckt keine frühere Schenkung, Bedürftigkeit, Unternehmensnachfolge, Nutzniessung, ausländische Steueranrechnung oder besondere Verwandtschaftsklasse ab. Für die eigene Konstellation kann der Rechner mit GE vorausgewählt geöffnet werden.

Diese Punkte müssen amtlich bestätigt werden

Die Quellenhierarchie dieser Seite ist bewusst transparent: neuere kantonale Gesetze und Verwaltungsinformationen gehen der zentralen ESTV-Übersicht vor. Politische Vorlagen oder angekündigte Reformen werden erst nach Inkrafttreten als geltendes Recht eingerechnet.

Steuerfall GE prüfen

Kanton, Beziehung, Vorgang und Betrag sind bereits vorbereitet. Das Ergebnis zeigt seine Datenqualität direkt an.

Rechner für Genf öffnen →

Häufige Fragen

Gibt es in Genf eine Erbschaftssteuer?

Ja. Eine persönliche Befreiung kann die Steuer dennoch auf null reduzieren. Tarif, Beziehung und Nettoerwerb sind getrennt zu prüfen.

Gibt es in Genf eine Schenkungssteuer?

Ja. Freigrenzen, Abzüge, Aggregation und Meldepflicht richten sich nach kantonalem Recht.

Sind Kinder in Genf steuerfrei?

Direkte Nachkommen sind grundsätzlich befreit; Aufwandbesteuerung kann die Befreiung ausschliessen.

Welche Behörde ist für eine Immobilie in Genf zuständig?

Für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer auf dem Grundstück grundsätzlich Genf als Belegenheitskanton. Notariat, Grundbuch und weitere Grundstücksteuern sind separate Verfahren.

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