Erbschafts- und Schenkungssteuer Luzern: Tarife, Befreiungen und Rechner 2026

Aktualisiert: 13.07.2026Lesezeit: 6 Min.Redaktion tabellio.ch

Für Luzern gilt 2026: Erbschaftssteuer vorhanden und keine eigenständige Schenkungssteuer. Ob tatsächlich eine Belastung entsteht, hängt von Beziehung, Erwerbswert, früheren Zuwendungen und der zuständigen Gemeinde sowie der richtigen Steuerhoheit ab.

Kurzantwort für Luzern

ErbschaftSteuer vorhandenKantonal frei, Gemeinde möglich für Kinder im Standardfall.
SchenkungKeine eigenständige SteuerKeine Steuer für Kinder im Standardfall.
GemeindeRelevantGemeinden können Nachkommen-Erbschaften über dem Grenzminimum von CHF 100’000 mit maximal 1 % Grundsatz beziehungsweise 2 % inklusive Progression besteuern; bei Überschreitung kann der ganze Erwerb steuerbar sein.

Erbschaft: Grundsatz 6 %, 15 % oder 20 % plus anfallabhängiger Progressionszuschlag bis 100 %. Keine eigenständige Schenkungssteuer. Schenkungen und Erbvorbezüge innerhalb fünf Jahren vor dem Tod können zum Erbanfall hinzugerechnet werden.

Datenperiode 2025/2026 · kantonal geprüft am 13.07.2026

Erbschaft und Schenkung getrennt prüfen

Eine Erbschaft kann in Luzern als Erwerb des einzelnen Empfängers besteuert werden. Beziehung, Nettoanteil, Abzug und Tarif müssen pro Erben oder Vermächtnisnehmer erfasst werden. Eine unmittelbare Schenkungssteuer wird nicht erhoben. Schenkungen und Erbvorbezüge innerhalb von fünf Jahren vor dem Tod können jedoch später der Erbschaftssteuer zugerechnet werden.

Der Vermögensanfall selbst ist von der direkten Bundessteuer auf dem Einkommen ausgenommen. Das bedeutet nicht, dass kantonal keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfällt. Nach dem Erwerb werden Vermögen und künftige Erträge wieder ordentlich deklariert.

Befreiungen und Beziehungsklassen in Luzern

EmpfängerErbschaftSchenkung / Erbvorbezug
Ehegatte / eidgenössisch eingetragene PartnerschaftSteuerfreiEhegatten und eingetragene Partner sind kantonal befreit.SteuerfreiEhegatten und eingetragene Partner sind kantonal befreit.
Kind / direkter NachkommeKantonal frei, Gemeinde möglichNachkommen sind kantonal befreit. Gemeinden können bei einem Erwerb über dem Grenzminimum von CHF 100’000 den ganzen Erwerb besteuern, nicht bloss den Mehrbetrag.Kantonal frei, Gemeinde möglichNachkommen sind kantonal befreit. Gemeinden können bei einem Erwerb über dem Grenzminimum von CHF 100’000 den ganzen Erwerb besteuern, nicht bloss den Mehrbetrag.
ElternteilSteuerpflichtigElterlicher Stamm: 6 % Grundsatz plus Progressionszuschlag.SteuerpflichtigElterlicher Stamm: 6 % Grundsatz plus Progressionszuschlag.
GeschwisterSteuerpflichtigElterlicher Stamm: 6 % Grundsatz plus Progressionszuschlag.SteuerpflichtigElterlicher Stamm: 6 % Grundsatz plus Progressionszuschlag.
KonkubinatspartnerKantonal steuerfreiQualifizierte Lebenspartner nach mindestens zwei Jahren eheähnlichem Zusammenleben sind kantonal befreit.Kantonal steuerfreiQualifizierte Lebenspartner nach mindestens zwei Jahren eheähnlichem Zusammenleben sind kantonal befreit.
Nicht verwandte PersonSteuerpflichtigÜbrige Empfänger: 20 % Grundsatz plus Progressionszuschlag bis 100 %.SteuerpflichtigÜbrige Empfänger: 20 % Grundsatz plus Progressionszuschlag bis 100 %.

Die erste Tabelle zeigt sechs häufige Standardsituationen. Begriffe wie Stiefkind, Pflegekind, Grosseltern, Neffen und Nichten oder Schwiegerverhältnis dürfen nicht automatisch der Zeile «nicht verwandt» zugeordnet werden. Bei Konkubinat sind die gesetzliche Dauer, gemeinsamer Haushalt, gleicher Steuerwohnsitz und weitere Nachweise im Einzelfall zu belegen.

Weitere Verwandtschaftsgrade

BeziehungKantonale Einordnung 2026
Neffen und NichtenElterlicher Stamm: 6 % Grundsatz plus Progressionszuschlag.
Grosselterlicher Stamm15 % Grundsatz plus Progressionszuschlag.
Andere Empfänger20 % Grundsatz plus Progressionszuschlag bis 100 %.

Die erweiterte Matrix dient der richtigen Tarifzuordnung. Wo ein progressiver Tarif, eine Parentel, ein Zuschlag oder eine Gemeinde beteiligt ist, bleibt für den Frankenbetrag das vollständige amtliche Barème massgebend.

Tarif, Abzüge und Gemeindeebene

Tarif: Erbschaft: Grundsatz 6 %, 15 % oder 20 % plus anfallabhängiger Progressionszuschlag bis 100 %. Keine eigenständige Schenkungssteuer.

Abzüge und Grenzen: Schenkungen und Erbvorbezüge innerhalb fünf Jahren vor dem Tod können zum Erbanfall hinzugerechnet werden.

Gemeinde: Gemeinden können Nachkommen-Erbschaften über dem Grenzminimum von CHF 100’000 mit maximal 1 % Grundsatz beziehungsweise 2 % inklusive Progression besteuern; bei Überschreitung kann der ganze Erwerb steuerbar sein. Die Gemeindeebene ist für einen Endbetrag materiell relevant. Eine Zahl ohne konkrete Gemeinde darf deshalb höchstens als kantonaler Grundwert verstanden werden.

Freibetrag ist nicht FreigrenzeEin Freibetrag reduziert nur die steuerbare Bemessungsgrundlage. Bei einer Freigrenze kann nach deren Überschreitung der gesamte Erwerb steuerbar werden. Ausserdem werden Zuwendungen je nach Kanton über mehrere Jahre zusammengerechnet oder ein Abzug nur einmal gewährt.

Welcher Kanton darf besteuern?

Luzerner Grundstücke folgen dem Belegenheitsort; der übrige Nachlass dem letzten Wohnsitz.

Für Geld, Wertschriften, Fahrzeuge, Kunst und Beteiligungen ist bei einer Erbschaft grundsätzlich der letzte steuerrechtliche Wohnsitz des Erblassers massgebend; bei einer Schenkung der Wohnsitz des Schenkers. Grundstücke folgen dem Belegenheitsprinzip. Der Wohnort des Empfängers entscheidet im rein schweizerischen Standardfall nicht allein über die primäre Steuerhoheit.

Bei mehreren Grundstückkantonen oder einem Wegzug kurz vor Tod beziehungsweise Schenkung braucht es zuerst eine Vermögens- und Zuständigkeitsmatrix. Erst danach darf der Tarif angewendet werden.

Immobilie, Notariat und Grundbuch

Eine Grundstücksübertragung ist von der Steuerberechnung zu trennen. Der Notar beziehungsweise die zuständige Urkundsperson erstellt die formgültige Urkunde und koordiniert je nach Kanton Meldungen. Das Grundbuch vollzieht den Eigentumswechsel. Die Erbschafts- oder Schenkungssteuer veranlagt dagegen die zuständige Steuerbehörde.

Zusätzlich können Grundstückgewinnsteuer, Handänderungsabgabe, Notariats- und Grundbuchkosten sowie die Ablösung oder Übernahme von Hypotheken relevant sein. Wohnrecht, Nutzniessung, Schuldübernahme oder ein Preis unter Verkehrswert verändern die steuerliche Bewertung. Eine automatische Notariatsmeldung ersetzt die eigene Anzeige- oder Deklarationspflicht nur, wenn das kantonale Recht dies ausdrücklich vorsieht.

Deklaration und Unterlagen

Für eine belastbare Prüfung gehören mindestens Vertrag oder letztwillige Verfügung, Erbenbescheinigung, Verwandtschafts- oder Partnerschaftsnachweis, Zahlungsbelege, frühere Schenkungen, Bewertungen, Grundbuchauszug und übernommene Schulden in dasselbe Dossier. Bei Unternehmen kommen Bewertungsunterlagen, Beteiligungsquote, Fortführungsplan und Bedingungen eines möglichen Unternehmensprivilegs hinzu.

  1. Steuerhoheit und Ereigniszeitpunkt festhalten.
  2. Gesamten Erwerb und frühere Zuwendungen derselben Personen erfassen.
  3. Beziehungsklasse und sämtliche Voraussetzungen belegen.
  4. Verkehrs- oder Spezialwert nach kantonalem Recht bestimmen.
  5. Anzeige, Inventar oder Steuererklärung fristgerecht einreichen.
  6. Veranlagung auf Abzug, Tarif, Gemeinde und Doppelzählungen kontrollieren.

Rechenbeispiel Luzern

Beispiel: Eine Schwester oder ein Bruder erbt CHF 500'000. Für Luzern gibt tabellio bewusst keinen Endbetrag aus: Der Endbetrag hängt von Progression, Freigrenzen, Gemeinde, Aggregation oder Sonderregeln ab und wird deshalb nicht scheinpräzise ausgegeben. Die kantonale Tarifklasse lautet: Elterlicher Stamm: 6 % Grundsatz plus Progressionszuschlag.

Das Beispiel verwendet bewusst eine standardisierte Geschwister-Erbschaft. Es deckt keine frühere Schenkung, Bedürftigkeit, Unternehmensnachfolge, Nutzniessung, ausländische Steueranrechnung oder besondere Verwandtschaftsklasse ab. Für die eigene Konstellation kann der Rechner mit LU vorausgewählt geöffnet werden.

Diese Punkte müssen amtlich bestätigt werden

Die Quellenhierarchie dieser Seite ist bewusst transparent: neuere kantonale Gesetze und Verwaltungsinformationen gehen der zentralen ESTV-Übersicht vor. Politische Vorlagen oder angekündigte Reformen werden erst nach Inkrafttreten als geltendes Recht eingerechnet.

Steuerfall LU prüfen

Kanton, Beziehung, Vorgang und Betrag sind bereits vorbereitet. Das Ergebnis zeigt seine Datenqualität direkt an.

Rechner für Luzern öffnen →

Häufige Fragen

Gibt es in Luzern eine Erbschaftssteuer?

Ja. Eine persönliche Befreiung kann die Steuer dennoch auf null reduzieren. Tarif, Beziehung und Nettoerwerb sind getrennt zu prüfen.

Gibt es in Luzern eine Schenkungssteuer?

Nein, keine eigenständige unmittelbare Schenkungssteuer. Die Fünfjahresregel vor dem Tod bleibt wichtig.

Sind Kinder in Luzern steuerfrei?

Nachkommen sind kantonal befreit. Gemeinden können bei einem Erwerb über dem Grenzminimum von CHF 100’000 den ganzen Erwerb besteuern, nicht bloss den Mehrbetrag.

Welche Behörde ist für eine Immobilie in Luzern zuständig?

Für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer auf dem Grundstück grundsätzlich Luzern als Belegenheitskanton. Notariat, Grundbuch und weitere Grundstücksteuern sind separate Verfahren.

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