Erbschafts- und Schenkungssteuer-Rechner Schweiz: alle 26 Kantone

Aktualisiert: 13.07.2026Lesezeit: 7 Min.Redaktion tabellio.ch

In der Schweiz gibt es keine eidgenössische Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Entscheidend sind Kanton, Vermögensart, Beziehung, Betrag und teilweise die Gemeinde. Dieses Werkzeug bildet den aktuellen Standardfall 2026 ab und zeigt eine Zahl nur, wenn das Datenmodell sie ohne irreführende Vereinfachung tragen kann.

Erbschafts- oder Schenkungssteuer berechnen

Rechtsstand 2025/2026 · Ereignisjahr 2026

Erbschaft oder Schenkung einordnen

Der Rechner trennt belastbare Null-Aussagen, kantonale Tarif-Richtwerte und Fälle, die zwingend amtlich berechnet werden müssen.

Bei beweglichem Nachlass ist grundsätzlich der letzte steuerrechtliche Wohnsitz massgebend.
Weitere Verwandtschaftsgrade sind kantonal sehr unterschiedlich und werden bewusst nicht unter „nicht verwandt“ eingereiht.
Gib den gesamten Erwerb beziehungsweise alle in der relevanten Periode zusammenzurechnenden Zuwendungen ein – nicht nur die jüngste Zahlung.

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Geltungsbereich: Standardfall mit Ereignisjahr 2026. Keine früheren Steueranrechnungen, Unternehmensprivilegien, Nutzniessungsbewertungen oder ausländischen Sonderfälle. Eine ausgewiesene Zahl ist keine Veranlagung.

Was das Ergebnis bedeutet

Qualität 1Belastbare Null-AussageKeine Steuerart, klare persönliche Befreiung oder eindeutige Freigrenze im dargestellten Standardfall.
Qualität 2Kantonaler RichtwertProportionaler Satz und Abzug sind berechenbar; frühere Zuwendungen, Sonderabzüge oder Gemeindeanteile bleiben offen.
Qualität 3Amtliche Berechnung nötigProgression, kommunaler Faktor, Bewertungsfrage oder besondere Beziehungsklasse verhindern einen seriösen Endbetrag.

Diese Qualitätsstufen sind Teil des Ergebnisses. «CHF 0» wird nicht aus einem fehlenden Datensatz abgeleitet, sondern nur aus einer geprüften Steuerfreiheit. Ein Richtwert wird ausdrücklich nicht als definitive Rechnung bezeichnet. Wo der vollständige Tarif oder eine Gemeindeangabe nötig ist, führt das Ergebnis direkt zur kantonalen Behörde und zum amtlichen ESTV-Rechner.

Welcher Kanton ist zuständig?

Bei beweglichem Vermögen – etwa Geld, Wertschriften, Fahrzeuge oder Beteiligungen – ist bei einer Erbschaft grundsätzlich der letzte steuerrechtliche Wohnsitz des Erblassers zuständig. Bei einer Schenkung zählt grundsätzlich der Wohnsitz des Schenkers im Vollzugszeitpunkt. Der Wohnort des Empfängers ist im rein schweizerischen Standardfall nicht der primäre Anknüpfungspunkt.

Bei Grundstücken und Immobilien gilt das Belegenheitsprinzip: Steuerhoheit hat grundsätzlich der Kanton, in dem das Grundstück liegt. Ein Nachlass mit Wohnsitz in Bern und Ferienwohnung im Wallis kann deshalb aufgeteilt werden. Notariat, Grundbuch, Grundstückgewinnsteuer und mögliche Handänderungsabgaben sind von der hier verglichenen Erbschafts- oder Schenkungssteuer zu trennen.

Alle 26 Kantone im Direktvergleich

Die Tabelle ist statisch im Artikel enthalten und damit auch ohne JavaScript lesbar. «Konkubinat» zeigt die kantonale Grundqualifikation; Dauer und weitere Nachweise müssen im Rechner oder bei der Behörde geprüft werden.

SteuerfreiBedingt / prüfenSteuerpflichtig
KantonErbschaftssteuerSchenkungssteuerKindGeschwisterKonkubinatGemeinde relevant?
AG Aargau JaJa Steuerfrei Steuerpflichtig Begünstigter Tarif Nein
AI Appenzell Innerrhoden JaJa Steuerpflichtig Steuerpflichtig Steuerpflichtig Nein
AR Appenzell Ausserrhoden JaJa Steuerfrei Steuerpflichtig 12 % nach Abzug Nein
BE Bern JaJa Steuerfrei Steuerpflichtig Faktor 6 Nein
BL Basel-Landschaft JaJa Steuerfrei Steuerpflichtig 15 % nach Abzug Nein
BS Basel-Stadt JaJa Steuerfrei Steuerpflichtig 6 % plus Zuschlag Nein
FR Freiburg JaJa Steuerfrei Steuerpflichtig 8,25 % plus Gemeinde Ja – Endbetrag ortsabhängig
GE Genf JaJa Grundsätzlich steuerfrei Steuerpflichtig Steuerpflichtig Nein
GL Glarus JaJa Steuerfrei Steuerpflichtig 4 % plus Zuschläge Nein
GR Graubünden JaJa Steuerfrei Steuerpflichtig Anerkennung amtlich prüfen Ja – Endbetrag ortsabhängig
JU Jura JaJa Im Standardfall steuerfrei Steuerpflichtig 14 % Nein
LU Luzern JaNein Kantonal frei, Gemeinde möglich Steuerpflichtig Kantonal steuerfrei Ja – Endbetrag ortsabhängig
NE Neuenburg JaJa Steuerpflichtig Steuerpflichtig 20 % Nein
NW Nidwalden JaJa Steuerfrei Steuerpflichtig Steuerfrei Nein
OW Obwalden NeinNein Keine Steuer Keine Steuer Keine Steuer Nein
SG St. Gallen JaJa Steuerfrei Steuerpflichtig 10 % nach Abzug Nein
SH Schaffhausen JaJa Steuerfrei Steuerpflichtig Steuerpflichtig Nein
SO Solothurn JaJa Empfängersteuer frei Steuerpflichtig Steuerklasse 3 Nein
SZ Schwyz NeinNein Keine Steuer Keine Steuer Keine Steuer Nein
TG Thurgau JaJa Steuerfrei Steuerpflichtig Steuerpflichtig Nein
TI Tessin JaJa Steuerfrei Steuerpflichtig Grad 1 Nein
UR Uri JaJa Steuerfrei Steuerpflichtig Steuerfrei Nein
VD Waadt JaJa Bis CHF 1 Mio. je Stamm frei Steuerpflichtig Steuerpflichtig Ja – Endbetrag ortsabhängig
VS Wallis JaJa Steuerfrei Steuerpflichtig Steuerfrei Nein
ZG Zug JaJa Steuerfrei Steuerpflichtig Grundsätzlich steuerfrei Nein
ZH Zürich JaJa Steuerfrei Steuerpflichtig CHF 50’000 Abzug Nein

Warum ein Schweizer Einheitssatz falsch wäre

Die kantonalen Systeme unterscheiden nicht nur die Prozentsätze. Einige Kantone kennen gar keine Steuer, andere progressive Grundtarife mit Beziehungsfaktoren, Freigrenzen statt Freibeträgen oder kommunale Zuschläge. Solothurn erhebt bei Erbschaften zusätzlich eine Nachlasstaxe; Luzern kennt keine eigenständige Schenkungssteuer, kann aber Zuwendungen vor dem Tod erbschaftssteuerlich berücksichtigen.

Auch die Kategorien sind nicht schweizweit identisch. Geschwister, Grosseltern, Stiefkinder, Neffen und Nichten, Schwiegerverhältnisse und Konkubinatspartner können in getrennte Klassen fallen. Der Rechner deckt sechs häufige Standardsituationen ab. Weitere Verwandtschaftsgrade werden nicht künstlich in «nicht verwandt» gepresst, sondern auf der jeweiligen Kantonsseite erklärt und amtlich verifiziert.

Freibetrag, Freigrenze und frühere Zuwendungen

Ein Freibetrag wird vom Erwerb abgezogen; nur der Rest ist steuerbar. Bei einer Freigrenze kann dagegen bei Überschreitung der gesamte Erwerb steuerbar werden. Wiederholte Schenkungen derselben Person werden je nach Kanton über mehrere Jahre zusammengerechnet oder ein persönlicher Abzug wird nur einmal gewährt.

Der Betragseingang fragt deshalb nach dem massgebenden Gesamtwert. Wer nur die letzte Überweisung eingibt, obwohl frühere Zuwendungen einzubeziehen sind, kann ein zu tiefes Resultat erhalten. Frühere Veranlagungen, bezahlte Steuer und qualifizierte Unternehmensnachfolgen gehören in die amtliche Schlussrechnung.

Datenstand, Quellenhierarchie und Wartung

Die nationale Basis bilden das ESTV-Steuermäppchen für die Steuerperiode 2025 und das ESTV/SSK-Dossier. Neuere kantonale Gesetze und Verwaltungsangaben gehen vor. So berücksichtigt die Matrix etwa die erweiterten Nidwaldner Befreiungen seit 1. Januar 2026 und den Glarner Bausteuerzuschlag 2026.

Jeder Kanton ist mit Verwaltungs- oder Gesetzesquelle verknüpft. Der strukturierte Datensatz wurde am 13. Juli 2026 kontrolliert. Reformprojekte werden nicht als geltendes Recht eingerechnet. Vor einer unwiderruflichen Schenkung, einer Unternehmensübertragung oder einem grenzüberschreitenden Vollzug sollte die Behandlung schriftlich mit der zuständigen Behörde geklärt werden.

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Häufige Fragen

Gibt es eine schweizweite Erbschaftssteuer?

Nein. Der Bund erhebt keine Erbschaftssteuer. Massgebend sind kantonales und teilweise kommunales Recht.

Welchen Kanton muss ich im Rechner wählen?

Für bewegliches Vermögen grundsätzlich den letzten Wohnsitzkanton des Erblassers beziehungsweise den Wohnsitzkanton des Schenkers; für Grundstücke deren Lagekanton.

Ist ein angezeigter Betrag verbindlich?

Nein. Belastbare Null-Aussagen, kantonale Richtwerte und amtlich zu berechnende Fälle werden klar getrennt. Verbindlich ist die kantonale Veranlagung.

Warum fehlen weitere Verwandtschaftsgrade?

Weil ihre Einordnung stark kantonal variiert. Sie werden nicht fälschlich als nicht verwandt berechnet; die Kantonsseiten und Behördenquellen zeigen den Prüfpfad.

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