Erbschafts- und Schenkungssteuer Schwyz: Tarife, Befreiungen und Rechner 2026

Aktualisiert: 13.07.2026Lesezeit: 5 Min.Redaktion tabellio.ch

Für Schwyz gilt 2026: keine Erbschaftssteuer und keine eigenständige Schenkungssteuer. Ob tatsächlich eine Belastung entsteht, hängt von Beziehung, Erwerbswert, früheren Zuwendungen und der richtigen Steuerhoheit ab.

Kurzantwort für Schwyz

ErbschaftKeine SteuerKeine Steuer für Kinder im Standardfall.
SchenkungKeine eigenständige SteuerKeine Steuer für Kinder im Standardfall.
GemeindeKeine ZusatzsteuerKeine kommunale Steuer.

Weder Kanton noch Bezirke, Gemeinden oder Kirchgemeinden erheben Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Nicht nötig.

Datenperiode 2025/2026 · kantonal geprüft am 13.07.2026

Erbschaft und Schenkung getrennt prüfen

Der Kanton Schwyz erhebt im aktuellen Standardfall keine Erbschaftssteuer. Eine unmittelbare Schenkungssteuer wird nicht erhoben.

Der Vermögensanfall selbst ist von der direkten Bundessteuer auf dem Einkommen ausgenommen. Das bedeutet nicht, dass kantonal keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfällt. Nach dem Erwerb werden Vermögen und künftige Erträge wieder ordentlich deklariert.

Befreiungen und Beziehungsklassen in Schwyz

EmpfängerErbschaftSchenkung / Erbvorbezug
Ehegatte / eidgenössisch eingetragene PartnerschaftSteuerfreiKeine Erbschafts- oder Schenkungssteuer.SteuerfreiKeine Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
Kind / direkter NachkommeSteuerfreiKeine Erbschafts- oder Schenkungssteuer.SteuerfreiKeine Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
ElternteilSteuerfreiKeine Erbschafts- oder Schenkungssteuer.SteuerfreiKeine Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
GeschwisterSteuerfreiKeine Erbschafts- oder Schenkungssteuer.SteuerfreiKeine Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
KonkubinatspartnerSteuerfreiKeine Erbschafts- oder Schenkungssteuer.SteuerfreiKeine Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
Nicht verwandte PersonSteuerfreiKeine Erbschafts- oder Schenkungssteuer.SteuerfreiKeine Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

Die erste Tabelle zeigt sechs häufige Standardsituationen. Begriffe wie Stiefkind, Pflegekind, Grosseltern, Neffen und Nichten oder Schwiegerverhältnis dürfen nicht automatisch der Zeile «nicht verwandt» zugeordnet werden. Bei Konkubinat sind die gesetzliche Dauer, gemeinsamer Haushalt, gleicher Steuerwohnsitz und weitere Nachweise im Einzelfall zu belegen.

Weitere Verwandtschaftsgrade

BeziehungKantonale Einordnung 2026
Alle Verwandtschaftsgrade und NichtverwandteKeine Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

Die erweiterte Matrix dient der richtigen Tarifzuordnung. Wo ein progressiver Tarif, eine Parentel, ein Zuschlag oder eine Gemeinde beteiligt ist, bleibt für den Frankenbetrag das vollständige amtliche Barème massgebend.

Tarif, Abzüge und Gemeindeebene

Tarif: Weder Kanton noch Bezirke, Gemeinden oder Kirchgemeinden erheben Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

Abzüge und Grenzen: Nicht nötig.

Gemeinde: Keine kommunale Steuer. Es besteht keine separate kommunale Zusatzsteuer. Eine Beteiligung der Gemeinden am kantonalen Ertrag ändert den Betrag für den Empfänger nicht.

Freibetrag ist nicht FreigrenzeEin Freibetrag reduziert nur die steuerbare Bemessungsgrundlage. Bei einer Freigrenze kann nach deren Überschreitung der gesamte Erwerb steuerbar werden. Ausserdem werden Zuwendungen je nach Kanton über mehrere Jahre zusammengerechnet oder ein Abzug nur einmal gewährt.

Welcher Kanton darf besteuern?

Auch Schwyzer Grundstücke lösen keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer aus; andere Immobiliensteuern und Vollzugskosten bleiben separat.

Für Geld, Wertschriften, Fahrzeuge, Kunst und Beteiligungen ist bei einer Erbschaft grundsätzlich der letzte steuerrechtliche Wohnsitz des Erblassers massgebend; bei einer Schenkung der Wohnsitz des Schenkers. Grundstücke folgen dem Belegenheitsprinzip. Der Wohnort des Empfängers entscheidet im rein schweizerischen Standardfall nicht allein über die primäre Steuerhoheit.

Bei mehreren Grundstückkantonen oder einem Wegzug kurz vor Tod beziehungsweise Schenkung braucht es zuerst eine Vermögens- und Zuständigkeitsmatrix. Erst danach darf der Tarif angewendet werden.

Immobilie, Notariat und Grundbuch

Eine Grundstücksübertragung ist von der Steuerberechnung zu trennen. Der Notar beziehungsweise die zuständige Urkundsperson erstellt die formgültige Urkunde und koordiniert je nach Kanton Meldungen. Das Grundbuch vollzieht den Eigentumswechsel. Die Erbschafts- oder Schenkungssteuer veranlagt dagegen die zuständige Steuerbehörde.

Zusätzlich können Grundstückgewinnsteuer, Handänderungsabgabe, Notariats- und Grundbuchkosten sowie die Ablösung oder Übernahme von Hypotheken relevant sein. Wohnrecht, Nutzniessung, Schuldübernahme oder ein Preis unter Verkehrswert verändern die steuerliche Bewertung. Eine automatische Notariatsmeldung ersetzt die eigene Anzeige- oder Deklarationspflicht nur, wenn das kantonale Recht dies ausdrücklich vorsieht.

Deklaration und Unterlagen

Für eine belastbare Prüfung gehören mindestens Vertrag oder letztwillige Verfügung, Erbenbescheinigung, Verwandtschafts- oder Partnerschaftsnachweis, Zahlungsbelege, frühere Schenkungen, Bewertungen, Grundbuchauszug und übernommene Schulden in dasselbe Dossier. Bei Unternehmen kommen Bewertungsunterlagen, Beteiligungsquote, Fortführungsplan und Bedingungen eines möglichen Unternehmensprivilegs hinzu.

  1. Steuerhoheit und Ereigniszeitpunkt festhalten.
  2. Gesamten Erwerb und frühere Zuwendungen derselben Personen erfassen.
  3. Beziehungsklasse und sämtliche Voraussetzungen belegen.
  4. Verkehrs- oder Spezialwert nach kantonalem Recht bestimmen.
  5. Anzeige, Inventar oder Steuererklärung fristgerecht einreichen.
  6. Veranlagung auf Abzug, Tarif, Gemeinde und Doppelzählungen kontrollieren.

Rechenbeispiel Schwyz

Beispiel: Eine Schwester oder ein Bruder erbt CHF 500'000. Im dargestellten Standardfall beträgt die Erbschafts- oder Schenkungssteuer in Schwyz CHF 0. Andere Immobiliensteuern und Vollzugskosten sind darin nicht enthalten.

Das Beispiel verwendet bewusst eine standardisierte Geschwister-Erbschaft. Es deckt keine frühere Schenkung, Bedürftigkeit, Unternehmensnachfolge, Nutzniessung, ausländische Steueranrechnung oder besondere Verwandtschaftsklasse ab. Für die eigene Konstellation kann der Rechner mit SZ vorausgewählt geöffnet werden.

Diese Punkte müssen amtlich bestätigt werden

Die Quellenhierarchie dieser Seite ist bewusst transparent: neuere kantonale Gesetze und Verwaltungsinformationen gehen der zentralen ESTV-Übersicht vor. Politische Vorlagen oder angekündigte Reformen werden erst nach Inkrafttreten als geltendes Recht eingerechnet.

Steuerfall SZ prüfen

Kanton, Beziehung, Vorgang und Betrag sind bereits vorbereitet. Das Ergebnis zeigt seine Datenqualität direkt an.

Rechner für Schwyz öffnen →

Häufige Fragen

Gibt es in Schwyz eine Erbschaftssteuer?

Nein. Für aktuelle Fälle erhebt Schwyz keine Erbschaftssteuer; andere Steuern und Vollzugskosten bleiben möglich.

Gibt es in Schwyz eine Schenkungssteuer?

Nein, keine eigenständige unmittelbare Schenkungssteuer.

Sind Kinder in Schwyz steuerfrei?

Keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

Welche Behörde ist für eine Immobilie in Schwyz zuständig?

Für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer auf dem Grundstück grundsätzlich Schwyz als Belegenheitskanton. Notariat, Grundbuch und weitere Grundstücksteuern sind separate Verfahren.

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