Erbschafts- und Schenkungssteuer Waadt: Tarife, Befreiungen und Rechner 2026

Aktualisiert: 13.07.2026Lesezeit: 6 Min.Redaktion tabellio.ch

Für Waadt gilt 2026: Erbschaftssteuer vorhanden und Schenkungssteuer vorhanden. Ob tatsächlich eine Belastung entsteht, hängt von Beziehung, Erwerbswert, früheren Zuwendungen und der zuständigen Gemeinde sowie der richtigen Steuerhoheit ab.

Kurzantwort für Waadt

ErbschaftSteuer vorhandenBis CHF 1 Mio. je Stamm frei für Kinder im Standardfall.
SchenkungSteuer vorhandenBis CHF 300’000 pro Jahr frei für Kinder im Standardfall.
GemeindeRelevantWohngemeinde kann bis 100 % der kantonalen Steuer zusätzlich erheben. Ohne Gemeinde keine Endsumme.

Progressiver kantonaler Tarif plus möglicher Gemeindezuschlag bis zur Höhe der Kantonssteuer. Allgemeine Schenkungsfreigrenze CHF 10’000 pro Empfänger und Kalenderjahr; bei Überschreitung ist die gesamte Zuwendung steuerbar.

Datenperiode 2025/2026 · kantonal geprüft am 13.07.2026

Erbschaft und Schenkung getrennt prüfen

Eine Erbschaft kann in Waadt als Erwerb des einzelnen Empfängers besteuert werden. Beziehung, Nettoanteil, Abzug und Tarif müssen pro Erben oder Vermächtnisnehmer erfasst werden. Bei einer Schenkung gelten grundsätzlich dieselben kantonalen Anknüpfungspunkte, aber Freigrenzen, Meldeverfahren und der massgebende Zeitpunkt können von der Erbschaft abweichen.

Der Vermögensanfall selbst ist von der direkten Bundessteuer auf dem Einkommen ausgenommen. Das bedeutet nicht, dass kantonal keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfällt. Nach dem Erwerb werden Vermögen und künftige Erträge wieder ordentlich deklariert.

Befreiungen und Beziehungsklassen in Waadt

EmpfängerErbschaftSchenkung / Erbvorbezug
Ehegatte / eidgenössisch eingetragene PartnerschaftSteuerfreiEhegatten und eingetragene Partner sind befreit.SteuerfreiEhegatten und eingetragene Partner sind befreit.
Kind / direkter NachkommeBis CHF 1 Mio. je Stamm freiSeit 2025 ist jeder Erbstamm bis CHF 1 Mio. steuerfrei. Ab CHF 1’001’000 wird der Abzug nach Spezialregel stufenweise reduziert.Bis CHF 300’000 pro Jahr freiSeit 2025 sind Schenkungen bis CHF 300’000 je Kind und Kalenderjahr frei. Bei Überschreitung wird die gesamte Schenkung steuerbar.
ElternteilSteuerpflichtigProgressive Kategorie; der amtliche Tarif und die Gemeinde sind für den Betrag nötig.SteuerpflichtigProgressive Kategorie; der amtliche Tarif und die Gemeinde sind für den Betrag nötig.
GeschwisterSteuerpflichtigProgressive Kategorie; der amtliche Tarif und die Gemeinde sind für den Betrag nötig.SteuerpflichtigProgressive Kategorie; der amtliche Tarif und die Gemeinde sind für den Betrag nötig.
KonkubinatspartnerSteuerpflichtigKeine besondere Konkubinatsbegünstigung; grundsätzlich Kategorie der Nichtverwandten.SteuerpflichtigKeine besondere Konkubinatsbegünstigung; grundsätzlich Kategorie der Nichtverwandten.
Nicht verwandte PersonSteuerpflichtigProgressive Kategorie bis 25 % kantonal; Gemeinde kann bis 100 % der Kantonssteuer hinzurechnen.SteuerpflichtigProgressive Kategorie bis 25 % kantonal; Gemeinde kann bis 100 % der Kantonssteuer hinzurechnen.

Die erste Tabelle zeigt sechs häufige Standardsituationen. Begriffe wie Stiefkind, Pflegekind, Grosseltern, Neffen und Nichten oder Schwiegerverhältnis dürfen nicht automatisch der Zeile «nicht verwandt» zugeordnet werden. Bei Konkubinat sind die gesetzliche Dauer, gemeinsamer Haushalt, gleicher Steuerwohnsitz und weitere Nachweise im Einzelfall zu belegen.

Weitere Verwandtschaftsgrade

BeziehungKantonale Einordnung 2026
Eltern und GrosselternProgressive Kategorie B; vollständiges amtliches Barème und Gemeinde nötig.
Weitere VerwandtschaftsgradeEigene Kategorien im amtlichen Barème; nicht als nichtverwandt berechnen.
Nichtverwandte und KonkubinatKategorie F, kantonal bis 25 %; Gemeinde kann bis 100 % hinzukommen.

Die erweiterte Matrix dient der richtigen Tarifzuordnung. Wo ein progressiver Tarif, eine Parentel, ein Zuschlag oder eine Gemeinde beteiligt ist, bleibt für den Frankenbetrag das vollständige amtliche Barème massgebend.

Tarif, Abzüge und Gemeindeebene

Tarif: Progressiver kantonaler Tarif plus möglicher Gemeindezuschlag bis zur Höhe der Kantonssteuer.

Abzüge und Grenzen: Allgemeine Schenkungsfreigrenze CHF 10’000 pro Empfänger und Kalenderjahr; bei Überschreitung ist die gesamte Zuwendung steuerbar.

Gemeinde: Wohngemeinde kann bis 100 % der kantonalen Steuer zusätzlich erheben. Ohne Gemeinde keine Endsumme. Die Gemeindeebene ist für einen Endbetrag materiell relevant. Eine Zahl ohne konkrete Gemeinde darf deshalb höchstens als kantonaler Grundwert verstanden werden.

Freibetrag ist nicht FreigrenzeEin Freibetrag reduziert nur die steuerbare Bemessungsgrundlage. Bei einer Freigrenze kann nach deren Überschreitung der gesamte Erwerb steuerbar werden. Ausserdem werden Zuwendungen je nach Kanton über mehrere Jahre zusammengerechnet oder ein Abzug nur einmal gewährt.

Welcher Kanton darf besteuern?

Waadtländer Grundstücke und dingliche Rechte werden unabhängig vom Ort der Nachlasseröffnung in Waadt besteuert.

Für Geld, Wertschriften, Fahrzeuge, Kunst und Beteiligungen ist bei einer Erbschaft grundsätzlich der letzte steuerrechtliche Wohnsitz des Erblassers massgebend; bei einer Schenkung der Wohnsitz des Schenkers. Grundstücke folgen dem Belegenheitsprinzip. Der Wohnort des Empfängers entscheidet im rein schweizerischen Standardfall nicht allein über die primäre Steuerhoheit.

Bei mehreren Grundstückkantonen oder einem Wegzug kurz vor Tod beziehungsweise Schenkung braucht es zuerst eine Vermögens- und Zuständigkeitsmatrix. Erst danach darf der Tarif angewendet werden.

Immobilie, Notariat und Grundbuch

Eine Grundstücksübertragung ist von der Steuerberechnung zu trennen. Der Notar beziehungsweise die zuständige Urkundsperson erstellt die formgültige Urkunde und koordiniert je nach Kanton Meldungen. Das Grundbuch vollzieht den Eigentumswechsel. Die Erbschafts- oder Schenkungssteuer veranlagt dagegen die zuständige Steuerbehörde.

Zusätzlich können Grundstückgewinnsteuer, Handänderungsabgabe, Notariats- und Grundbuchkosten sowie die Ablösung oder Übernahme von Hypotheken relevant sein. Wohnrecht, Nutzniessung, Schuldübernahme oder ein Preis unter Verkehrswert verändern die steuerliche Bewertung. Eine automatische Notariatsmeldung ersetzt die eigene Anzeige- oder Deklarationspflicht nur, wenn das kantonale Recht dies ausdrücklich vorsieht.

Deklaration und Unterlagen

Für eine belastbare Prüfung gehören mindestens Vertrag oder letztwillige Verfügung, Erbenbescheinigung, Verwandtschafts- oder Partnerschaftsnachweis, Zahlungsbelege, frühere Schenkungen, Bewertungen, Grundbuchauszug und übernommene Schulden in dasselbe Dossier. Bei Unternehmen kommen Bewertungsunterlagen, Beteiligungsquote, Fortführungsplan und Bedingungen eines möglichen Unternehmensprivilegs hinzu.

  1. Steuerhoheit und Ereigniszeitpunkt festhalten.
  2. Gesamten Erwerb und frühere Zuwendungen derselben Personen erfassen.
  3. Beziehungsklasse und sämtliche Voraussetzungen belegen.
  4. Verkehrs- oder Spezialwert nach kantonalem Recht bestimmen.
  5. Anzeige, Inventar oder Steuererklärung fristgerecht einreichen.
  6. Veranlagung auf Abzug, Tarif, Gemeinde und Doppelzählungen kontrollieren.

Rechenbeispiel Waadt

Beispiel: Eine Schwester oder ein Bruder erbt CHF 500'000. Für Waadt gibt tabellio bewusst keinen Endbetrag aus: Der Endbetrag hängt von Progression, Freigrenzen, Gemeinde, Aggregation oder Sonderregeln ab und wird deshalb nicht scheinpräzise ausgegeben. Die kantonale Tarifklasse lautet: Progressive Kategorie; der amtliche Tarif und die Gemeinde sind für den Betrag nötig.

Das Beispiel verwendet bewusst eine standardisierte Geschwister-Erbschaft. Es deckt keine frühere Schenkung, Bedürftigkeit, Unternehmensnachfolge, Nutzniessung, ausländische Steueranrechnung oder besondere Verwandtschaftsklasse ab. Für die eigene Konstellation kann der Rechner mit VD vorausgewählt geöffnet werden.

Diese Punkte müssen amtlich bestätigt werden

Die Quellenhierarchie dieser Seite ist bewusst transparent: neuere kantonale Gesetze und Verwaltungsinformationen gehen der zentralen ESTV-Übersicht vor. Politische Vorlagen oder angekündigte Reformen werden erst nach Inkrafttreten als geltendes Recht eingerechnet.

Steuerfall VD prüfen

Kanton, Beziehung, Vorgang und Betrag sind bereits vorbereitet. Das Ergebnis zeigt seine Datenqualität direkt an.

Rechner für Waadt öffnen →

Häufige Fragen

Gibt es in Waadt eine Erbschaftssteuer?

Ja. Eine persönliche Befreiung kann die Steuer dennoch auf null reduzieren. Tarif, Beziehung und Nettoerwerb sind getrennt zu prüfen.

Gibt es in Waadt eine Schenkungssteuer?

Ja. Freigrenzen, Abzüge, Aggregation und Meldepflicht richten sich nach kantonalem Recht.

Sind Kinder in Waadt steuerfrei?

Seit 2025 ist jeder Erbstamm bis CHF 1 Mio. steuerfrei. Ab CHF 1’001’000 wird der Abzug nach Spezialregel stufenweise reduziert.

Welche Behörde ist für eine Immobilie in Waadt zuständig?

Für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer auf dem Grundstück grundsätzlich Waadt als Belegenheitskanton. Notariat, Grundbuch und weitere Grundstücksteuern sind separate Verfahren.

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