Erbvertrag im Kanton Jura: Kosten, Ablauf & wo es günstiger geht
Die Beurkundung eines Erbvertrags kostet im Kanton Jura als Richtwert rund CHF 1'300. Das Entscheidende: Anders als beim Hauskauf ist der Notar hier schweizweit frei wählbar — im günstigsten Kanton zahlst du nur CHF 450 und sparst CHF 850.
Was beurkundet werden muss
Ein Erbvertrag muss öffentlich beurkundet werden — unter Mitwirkung von zwei Zeugen (Art. 512 ZGB). Anders als ein Testament bindet er beide Parteien und kann nur gemeinsam wieder aufgehoben werden. Typische Anwendungsfälle: Erbverzicht, Meistbegünstigung des Ehepartners, Regelungen in Patchwork-Familien und Unternehmensnachfolge.
Preisvergleich: die günstigsten Kantone
| Kanton | Richtwert Beurkundung |
|---|---|
| 1. Appenzell Ausserrhoden | CHF 450 |
| 2. Schwyz | CHF 550 |
| 3. Obwalden | CHF 600 |
| 4. Uri | CHF 600 |
| 5. Glarus | CHF 650 |
| … 20. Jura (dein Kanton) | CHF 1'300 |
Im Kanton Jura übernehmen freiberufliche Notarinnen und Notare die Beurkundung. Der Tarif ist per Dekret fixiert — jeder Notar im Kanton verrechnet für die Beurkundung dieselbe Gebühr.
Erbvertrag oder Testament?
Das Testament kannst du handschriftlich und kostenlos errichten — und jederzeit ändern. Der Erbvertrag braucht die öffentliche Beurkundung, bindet dafür aber verbindlich: Pflichtteilsverzichte oder gegenseitige Begünstigungen sind nur so möglich. Faustregel: Wer nur den Nachlass verteilen will, fährt mit dem Testament günstiger; wer Verbindlichkeit braucht (Ehepartner absichern, Nachfolge regeln), kommt am Erbvertrag nicht vorbei.
Häufige Fragen
Was kostet die Beurkundung eines Erbvertrags im Kanton Jura?
Als Richtwert rund CHF 1'300. Je nach Umfang, Beratungsaufwand und Vermögenswert kann es mehr sein.
Muss ich den Notar im Kanton Jura wählen?
Nein — das ist der wichtigste Spartipp: Erbvertrag ist ortsungebunden. Du darfst schweizweit jede Urkundsperson wählen. Im günstigsten Kanton (Appenzell Ausserrhoden) kostet die Beurkundung nur rund CHF 450 — das sind CHF 850 weniger als im Kanton Jura.
Braucht es für den Erbvertrag Zeugen?
Ja. Der Erbvertrag wird öffentlich beurkundet unter Mitwirkung von zwei Zeugen (Art. 512 ZGB). Die Zeugen organisiert in der Regel das Notariat.
Ist ein Testament die günstigere Alternative?
Für einfache Nachlassregelungen ja — das eigenhändige Testament ist kostenlos. Verbindliche Regelungen wie Pflichtteilsverzicht oder gegenseitige Begünstigung erfordern aber zwingend den beurkundeten Erbvertrag.
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