Ex-Partner aus der Hypothek entlassen: Bank und Schuldnerwechsel

Aktualisiert: 13.07.2026Lesezeit: 5 Min.Redaktion tabellio.ch

Eine Scheidungskonvention oder Grundbuchänderung entlässt den Ex-Partner nicht automatisch aus dem Hypothekardarlehen. Für eine sofortige und planbare Entlassung aus einem separaten Bankdarlehen braucht es regelmässig die ausdrückliche schriftliche Bankfreigabe. Vorbehalten bleibt die besondere Schuldübernahme einer Grundpfandforderung nach Art. 832 und 834 ZGB.

Drei Rechtsverhältnisse getrennt halten

EbeneDokumentWer entscheidet?
EigentumGrundbuchParteien/Gericht und Grundbuchamt
DarlehensschuldKreditvertragBank und Schuldner
PfandsicherheitSchuldbrief/PfandvertragEigentümer, Schuldner und Bank

Warum die Bank nicht an die Konvention gebunden ist

Ehegatten können intern vereinbaren, wer die Hypothek übernimmt. Ohne Zustimmung der Bank wirkt dies nicht als befreiende Schuldübernahme. Die Bank hat Kredit aufgrund beider Einkommen, Vermögen und Haftungen gewährt und darf eine neue Risikoprüfung verlangen. Eine gerichtliche Genehmigung ersetzt diesen privatrechtlichen Bankentscheid grundsätzlich nicht.

Neue Tragbarkeit und Belehnung

Die verbleibende Person reicht Einkommen, Vermögen, Unterhaltspflichten, Objektwert und Amortisationsplan neu ein. Nachehelicher oder Kinderunterhalt kann Einkommen und Ausgaben beeinflussen. Ist die Tragbarkeit ungenügend, kommen zusätzliche Amortisation, Eigenmittel, Bürgschaft, Verkauf oder eine befristete Übergangslösung infrage. Keine Variante sollte ohne schriftliche Bankzusage in die Konvention geschrieben werden.

Solidarschuld im separaten Bankdarlehen

Solange beide im separaten Kreditvertrag solidarisch haften und keine befreiende Schuldübernahme vereinbart ist, kann die Bank die ganze Leistung von jedem verlangen. Eine interne Freistellung gibt dem belangten Ex-Partner nur einen möglichen Rückgriff gegen die andere Person; sie schützt nicht vor Betreibung oder Bonitätsfolgen. Für den planbaren Vollzug sollte die schriftliche Freigabe Bank, Kreditnummer, Betrag und Wirksamkeitszeitpunkt nennen.

Schuldnerwechsel bei Grundpfandforderungen

Bei einer Eigentumsübertragung sind die Regeln von Art. 832 ff. ZGB zu beachten. Eine gesetzliche Schuldnerwechselmechanik darf nicht als sofortige automatische Entlassung verkauft werden: Die Gläubigerin kann den bisherigen Schuldner unter den gesetzlichen Voraussetzungen durch schriftliche Erklärung innerhalb der vorgesehenen Jahresfrist beibehalten. In der Praxis wird die Banklösung vor dem Grundbuchvollzug vertraglich festgezogen.

Schuldbrief bleibt nicht gleich Darlehensschuld

Der Schuldbrief sichert Forderungen bis zur eingetragenen Pfandsumme samt Nebenrechten, zeigt aber nicht den aktuellen Darlehenssaldo. Bei Übernahme müssen Gläubigerstellung, Pfandvertrag, Schuldner und Rang geprüft werden. Ein Schuldbrief kann weiterbestehen, obwohl ein Ex-Partner aus dem persönlichen Kredit entlassen wird. Umgekehrt beseitigt eine Darlehensumschreibung den Grundbucheintrag nicht.

Closing-Bedingungen für die Konvention

So wird aus der Einigung ein vollziehbarer Plan

Vor einer Unterschrift sollten beide Seiten dieselbe Ausgangslage verwenden: aktueller Grundbuchauszug, Hypothekarsaldo, Verkehrswert mit Stichtag, Herkunft der Eigenmittel, Investitionsbelege, Vorsorgevorbezüge und eine Schätzung der Steuern und Vollzugskosten. Haltet anschliessend getrennt fest, wer das Haus bis wann nutzt, wer in dieser Zeit welche Kosten trägt und ob am Ende Übernahme, Verkauf oder eine befristete Zwischenlösung vorgesehen ist.

Erst danach werden Ausgleichszahlung, Bankfreigabe, Eigentumswechsel, Besitzübergang und Grundbuchanmeldung terminiert. Eine Scheidungskonvention sollte keine Zahlung versprechen, die ohne Finanzierungszusage nicht geleistet werden kann. Umgekehrt darf eine interne Kostenregel nicht so formuliert sein, als entlasse sie bereits einen Mitschuldner gegenüber der Bank. Diese Reihenfolge reduziert Widersprüche zwischen Familienrecht, Finanzierung, Steuern und Grundbuch.

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Häufige Fragen

Reicht die Scheidungskonvention für die Schuldentlassung?

Nein. Für die sofortige Entlassung aus dem separaten Bankdarlehen braucht es regelmässig die schriftliche Bankfreigabe. Vorbehalten bleibt Art. 832/834 ZGB: Nach amtlicher Mitteilung wird der bisherige Schuldner frei, wenn die Gläubigerin ihn nicht binnen eines Jahres schriftlich beibehalten will.

Kann die Bank weiterhin beide belangen?

Ja, solange beide im Kreditvertrag solidarisch haften.

Ist der Schuldbrief die Hypothek?

Nein. Der Schuldbrief ist die Grundpfandsicherheit; Darlehen und aktueller Saldo ergeben sich aus den Bankverträgen.

Was passiert, wenn die Bank die Übernahme ablehnt?

Dann müssen Finanzierung, Ausgleich oder Eigentumszuteilung angepasst werden; häufig ist ein Verkauf als Fallback nötig.

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Quellen & StandZGB Art. 832–834 · Obligationenrecht: Schuldübernahme und Solidarität · Notariate Zürich: Schuldnerwechsel · Bundesamt für Justiz: Grundbuch. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung; kantonale Regeln und konkrete Unterlagen sind im Einzelfall zu prüfen. Quelle: tabellio.ch, geprüft gegen die zitierten Primärquellen, Stand Juli 2026.