Fusion bei KMU: Bericht, Prüfung und Einsicht wirksam abwählen
Ein KMU im Sinn des FusG kann mit Zustimmung sämtlicher Gesellschafter auf Fusionsbericht, Prüfung und Einsichtsverfahren verzichten. Der Fusionsvertrag, der qualifizierte Beschluss, seine öffentliche Beurkundung und der Handelsregistervollzug bleiben grundsätzlich bestehen. Die KMU-Erleichterung ist deshalb schlank, aber keine formlose Fusion.
Wer als KMU im FusG gilt
Erfasst sind Gesellschaften ohne Anleihensobligationen und ohne Börsenkotierung, die in den zwei dem Fusionsbeschluss vorausgegangenen Geschäftsjahren zwei der folgenden Grössen nicht überschreiten: CHF 20 Millionen Bilanzsumme, CHF 40 Millionen Umsatzerlös und 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt. Massgeblich sind die gesetzlichen Kriterien, nicht die Alltagssprache oder der steuerliche KMU-Begriff.
Drei Verzichte, drei eigene Entscheidungen
| Unterlage/Verfahren | Voraussetzung |
|---|---|
| Fusionsbericht | Zustimmung sämtlicher Gesellschafter |
| Prüfung | Zustimmung sämtlicher Gesellschafter |
| 30-tägige Einsicht | Zustimmung sämtlicher Gesellschafter |
Die Zustimmung sollte für jeden Verzicht ausdrücklich und belegbar vorliegen. Ein blosses Schweigen oder Mehrheitsbeschluss genügt nicht.
Was trotz Verzicht erhalten bleibt
Die Organe brauchen weiterhin einen gesetzeskonformen Fusionsvertrag und aktuelle Bilanzen. Die Gesellschafterversammlungen müssen grundsätzlich mit dem erforderlichen Mehr beschliessen; der Beschluss wird öffentlich beurkundet. Auch Gläubiger- und Arbeitnehmerschutz, Handelsregisterbelege, steuerliche Voraussetzungen sowie allfällige Kapitalmassnahmen entfallen nicht. Der Verzicht senkt Dokumentation, beseitigt aber nicht die Verantwortung der Organe.
Art. 23 und KMU-Verzicht nicht vermischen
Art. 23 FusG setzt qualifizierte Beteiligungskontrolle voraus und kann bei 100 Prozent sogar Beschluss und Einsicht entfallen lassen. Die KMU-Regel steht auch unabhängigen Gesellschaften offen, verlangt dafür Einstimmigkeit aller Gesellschafter und lässt den Fusionsbeschluss grundsätzlich bestehen. Ein Unternehmen kann beide Regelbereiche berühren; im Dossier ist dennoch für jeden Schritt die konkrete Rechtsgrundlage anzugeben.
Unterlagen für die Verzichtserklärung
- Jahresrechnungen der beiden relevanten Geschäftsjahre
- Nachweis, dass keine Anleihensobligationen bestehen
- Nachweis fehlender Börsenkotierung
- vollständige Liste der Anteilseigner am Zustimmungsstichtag
- unterzeichnete Zustimmung aller Gesellschafter
- klare Bezeichnung jedes Verzichts
- Organbeschluss und verbleibender Fusionsvertrag
Wann der Verzicht trotz Zulässigkeit unklug ist
Bei strittigem Umtauschverhältnis, Minderjährigen oder Erbengemeinschaften im Aktionariat, grossen stillen Reserven, Sanierungsfällen, Immobilien oder komplexen Steuern kann ein freiwilliger Bericht oder eine Prüfung Risiken sichtbar machen. Einstimmigkeit beweist nur Zustimmung, nicht wirtschaftliche Angemessenheit. Organe sollten dokumentieren, warum sie trotz reduziertem Verfahren über eine genügende Entscheidungsgrundlage verfügten.
Kompakter Ablauf für die KMU-Fusion
- KMU-Kriterien für beide Gesellschaften belegen.
- Vertrag und Bilanzen erstellen.
- Verzichtstexte allen Gesellschaftern zustellen und vollständig unterzeichnen lassen.
- Steuern, Gläubiger, Personal und Finanzierung prüfen.
- Fusionsbeschlüsse öffentlich beurkunden.
- KMU- und Verzichtsnachweise mit den übrigen Belegen einreichen.
- Eintragung und Nachführung kontrollieren.
Projektplan vor Vertrag und Beurkundung
Ein belastbarer Umstrukturierungsfahrplan beginnt mit dem Zielbild und einem vollständigen Inventar: beteiligte Rechtsträger, Beteiligungsquoten, Aktiven und Passiven, Grundstücke, Arbeitsverhältnisse, Bewilligungen, laufende Verträge, Sicherheiten und Verlustvorträge. Danach werden zivilrechtliches Instrument, Steuerkonzept, Bilanzstichtag, erforderliche Berichte und Prüfungen sowie die Zustimmungen von Organen, Anteilsinhabern, Banken und Behörden festgelegt.
Die Dokumente müssen denselben Transaktionsumfang und dieselben Werte abbilden. Vor der Beurkundung gehören deshalb Handelsregister-Vorprüfung, Steuerentscheid oder Ruling, Revisionsbestätigungen und ein Closing-Ablauf mit klaren Bedingungen zusammengeführt. Nach dem Registereintrag folgen Mitteilungen, Vertrags- und Registeraktualisierungen sowie die steuerliche Deklaration. Ein vermeintlicher Formvorteil ist wertlos, wenn Inventar, Bilanz oder Steuerbehandlung nicht zum gewählten FusG-Weg passen.
Einstimmigkeit lückenlos dokumentieren
Bereite Verzichtserklärungen, Beschlüsse und Handelsregisterbelege gemeinsam mit der Urkundsperson vor.
Notariat finden →Häufige Fragen
Welche Grössenschwellen gelten?
Zwei von drei Schwellen dürfen in den zwei Vorjahren nicht überschritten sein: CHF 20 Mio. Bilanzsumme, CHF 40 Mio. Umsatz und 250 Vollzeitstellen.
Reicht ein Mehrheitsbeschluss für den Verzicht?
Nein. Für die jeweiligen KMU-Verzichte müssen sämtliche Gesellschafter zustimmen.
Entfällt der Notar bei einer KMU-Fusion?
Grundsätzlich nein. Der Fusionsbeschluss bleibt öffentlich zu beurkunden, sofern nicht eine andere gesetzliche Erleichterung den Beschluss entfallen lässt.
Muss ein KMU immer verzichten?
Nein. Es darf Bericht, Prüfung oder Einsicht freiwillig beibehalten, wenn dies für Bewertung, Governance oder Risiko sinnvoll ist.