1,5 % + Zusatzabgabe
Gemeinde: 0–100 % der kantonalen Steuer
Gesamtsatz 3,00 %Die Kantonsangabe allein genügt nicht immer. Bei einem Kaufpreis von CHF 1'000'000 kann die Standortgemeinde die Handänderungssteuer innerhalb der gesetzlichen Bandbreite um bis zu CHF 15'000 in Freiburg, CHF 20'000 in Graubünden oder CHF 11'000 in Waadt verändern. Berechnen Sie den Gemeinde-Effekt selbst.
Die Regler bilden gesetzlich zulässige Szenarien ab — nicht automatisch den aktuellen Satz einer bestimmten Gemeinde.
Gemeinde: 0–100 % der kantonalen Steuer
Gesamtsatz 3,00 %Gemeinde bestimmt 0–2,0 % in einem formellen Gesetz
Gesamtsatz 1,50 %Gemeinde: 0–1,1 %; üblich total 3,3 %
Gesamtsatz 3,30 %Eine Rangliste mit zehn Gemeinden würde Genauigkeit vortäuschen: Mehrere Gemeinden können gleichzeitig am gesetzlichen Höchstsatz liegen, Gemeindesätze ändern sich und werden nicht in einer einheitlichen schweizweiten Datenbank mit identischem Stichtag publiziert. Freiburgs Gemeinden melden Änderungen dem zuständigen Grundbuchamt; Graubünden verlangt ein formelles Gemeindegesetz; Waadt verweist auf den jährlichen kommunalen Steuerbeschluss.
Deshalb zeigt tabellio.ch die amtlich belegte Bandbreite und die Rechenlogik. Für die verbindliche Zahl prüfen Käufer den aktuellen Satz der konkreten Standortgemeinde im Gemeinderecht oder lassen ihn vor der Beurkundung schriftlich bestätigen.
| Kanton | Kantonaler Teil | Kommunaler Teil | Gesamtspanne | Maximum bei CHF 1 Mio. |
|---|---|---|---|---|
| Freiburg | 1,5 % | 0–100 % der Kantonssteuer | 1,5–3,0 % | CHF 30'000 |
| Graubünden | kein separater Kantonsanteil | 0–2,0 % | 0–2,0 % | CHF 20'000 |
| Waadt | 2,2 % | 0–1,1 % | 2,2–3,3 % | CHF 33'000 |
Der Ausdruck sorgt regelmässig für Verwirrung. Die Gemeinde darf nicht den Kaufpreis nochmals besteuern, sondern bis zu 100 % der kantonalen Handänderungssteuer aufschlagen. Bei CHF 1 Mio. beträgt die Kantonssteuer 1,5 % beziehungsweise CHF 15'000. Ein kommunaler Satz von 100 % addiert weitere CHF 15'000: total CHF 30'000 oder 3,0 % des Kaufpreises.
CHF 1'000'000 × 1,5 % Kanton = CHF 15'000
CHF 15'000 × 100 % Gemeinde = CHF 15'000
Total = CHF 30'000In Graubünden ist die Handänderungssteuer kommunal. Art. 12 des Gemeinde- und Kirchensteuergesetzes setzt nur die Obergrenze von 2 %. Den konkreten Satz legt jede Gemeinde in einem formellen Gesetz fest. Auch die Bemessungsgrundlage ist wichtig: Beim Kauf gilt grundsätzlich der Kaufpreis samt weiteren Leistungen des Erwerbers; liegt er offensichtlich unter dem Verkehrswert, kann der Verkehrswert massgebend sein.
Ein kantonsweiter Pauschalwert wie 1,5 % ist daher lediglich ein Rechenmodell. Wer in Chur, Davos, Felsberg oder einer anderen Bündner Gemeinde kauft, muss den dort am Stichtag geltenden Satz einsetzen.
Waadt erhebt kantonal 2,2 %. Die Gemeinde darf höchstens 50 Rappen pro Franken Kantonssteuer ergänzen — rechnerisch maximal 1,1 Prozentpunkte. Der Kanton bezeichnet 3,3 % als üblichen Gesamtsatz. Rechtlich bleiben Kantons- und Gemeindeanteil trotzdem getrennt; der aktuelle kommunale Beschluss ist massgebend.
Besonders sichtbar ist der Gemeinde-Effekt in Freiburg, Graubünden und Waadt. Freiburg erlaubt eine kommunale Zusatzabgabe bis zur Höhe der kantonalen Steuer, Graubünden überlässt den Satz bis 2 % der Gemeinde und Waadt erlaubt maximal 50 Rappen Gemeindeanteil pro Franken Kantonssteuer.
Der Kanton Freiburg erhebt 1,5 % des massgebenden Werts. Die Gemeinde kann bis zu 100 % dieser Steuer zusätzlich erheben. Damit liegt die Gesamtbelastung je nach Gemeindesatz zwischen 1,5 % und 3,0 %.
Die Bündner Gemeinde legt den Satz in einem formellen Gesetz fest. Nach Art. 12 GKStG GR darf er höchstens 2 % betragen. Für eine belastbare Rechnung muss das aktuelle Recht der Standortgemeinde geprüft werden.
Der kantonale Satz beträgt 2,2 %. Die Gemeinde darf höchstens 50 % der Kantonssteuer ergänzen, also maximal 1,1 Prozentpunkte. Der Kanton bezeichnet 3,3 % als üblichen Gesamtsatz.
Nein. Der Rechner zeigt mathematische Szenarien innerhalb der gesetzlichen Bandbreiten. Massgebend sind der am Tag des Rechtsgeschäfts geltende Gemeindesatz, die Bemessungsgrundlage und eine allfällige Befreiung oder Reduktion.
Der Notarkosten-Atlas trennt Notariat, Grundbuch und Handänderungssteuer und berechnet jeden Kaufpreis neu.
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