Handänderungssteuer nach Gemeinde: Der unterschätzte Kostenblock

Aktualisiert: 12.07.2026Daten-StoryInteraktiver Rechner

Die Kantonsangabe allein genügt nicht immer. Bei einem Kaufpreis von CHF 1'000'000 kann die Standortgemeinde die Handänderungssteuer innerhalb der gesetzlichen Bandbreite um bis zu CHF 15'000 in Freiburg, CHF 20'000 in Graubünden oder CHF 11'000 in Waadt verändern. Berechnen Sie den Gemeinde-Effekt selbst.

Kaufpreis und Gemeindesatz wählen

Die Regler bilden gesetzlich zulässige Szenarien ab — nicht automatisch den aktuellen Satz einer bestimmten Gemeinde.

CHF
Freiburg

1,5 % + Zusatzabgabe

Gemeinde: 0–100 % der kantonalen Steuer

CHF 30'000Gesamtsatz 3,00 %
Graubünden

reine Gemeindesteuer

Gemeinde bestimmt 0–2,0 % in einem formellen Gesetz

CHF 15'000Gesamtsatz 1,50 %
Waadt

2,2 % + Gemeinde

Gemeinde: 0–1,1 %; üblich total 3,3 %

CHF 33'000Gesamtsatz 3,30 %
Gemeinde-Spielraum FreiburgCHF 15'000
Gemeinde-Spielraum GraubündenCHF 20'000
Gemeinde-Spielraum WaadtCHF 11'000

Warum es keine seriöse «Top 10» gibt

Eine Rangliste mit zehn Gemeinden würde Genauigkeit vortäuschen: Mehrere Gemeinden können gleichzeitig am gesetzlichen Höchstsatz liegen, Gemeindesätze ändern sich und werden nicht in einer einheitlichen schweizweiten Datenbank mit identischem Stichtag publiziert. Freiburgs Gemeinden melden Änderungen dem zuständigen Grundbuchamt; Graubünden verlangt ein formelles Gemeindegesetz; Waadt verweist auf den jährlichen kommunalen Steuerbeschluss.

Deshalb zeigt tabellio.ch die amtlich belegte Bandbreite und die Rechenlogik. Für die verbindliche Zahl prüfen Käufer den aktuellen Satz der konkreten Standortgemeinde im Gemeinderecht oder lassen ihn vor der Beurkundung schriftlich bestätigen.

Drei Systeme, drei verschiedene Formeln

KantonKantonaler TeilKommunaler TeilGesamtspanneMaximum bei CHF 1 Mio.
Freiburg1,5 %0–100 % der Kantonssteuer1,5–3,0 %CHF 30'000
Graubündenkein separater Kantonsanteil0–2,0 %0–2,0 %CHF 20'000
Waadt2,2 %0–1,1 %2,2–3,3 %CHF 33'000

Freiburg: «100 % Zuschlag» bedeutet nicht 100 % des Kaufpreises

Der Ausdruck sorgt regelmässig für Verwirrung. Die Gemeinde darf nicht den Kaufpreis nochmals besteuern, sondern bis zu 100 % der kantonalen Handänderungssteuer aufschlagen. Bei CHF 1 Mio. beträgt die Kantonssteuer 1,5 % beziehungsweise CHF 15'000. Ein kommunaler Satz von 100 % addiert weitere CHF 15'000: total CHF 30'000 oder 3,0 % des Kaufpreises.

CHF 1'000'000 × 1,5 % Kanton = CHF 15'000
CHF 15'000 × 100 % Gemeinde = CHF 15'000
Total = CHF 30'000

Graubünden: Der Gemeindename ist zwingender Teil der Rechnung

In Graubünden ist die Handänderungssteuer kommunal. Art. 12 des Gemeinde- und Kirchensteuergesetzes setzt nur die Obergrenze von 2 %. Den konkreten Satz legt jede Gemeinde in einem formellen Gesetz fest. Auch die Bemessungsgrundlage ist wichtig: Beim Kauf gilt grundsätzlich der Kaufpreis samt weiteren Leistungen des Erwerbers; liegt er offensichtlich unter dem Verkehrswert, kann der Verkehrswert massgebend sein.

Ein kantonsweiter Pauschalwert wie 1,5 % ist daher lediglich ein Rechenmodell. Wer in Chur, Davos, Felsberg oder einer anderen Bündner Gemeinde kauft, muss den dort am Stichtag geltenden Satz einsetzen.

Waadt: 3,3 % sind üblich, aber die Formel bleibt zweistufig

Waadt erhebt kantonal 2,2 %. Die Gemeinde darf höchstens 50 Rappen pro Franken Kantonssteuer ergänzen — rechnerisch maximal 1,1 Prozentpunkte. Der Kanton bezeichnet 3,3 % als üblichen Gesamtsatz. Rechtlich bleiben Kantons- und Gemeindeanteil trotzdem getrennt; der aktuelle kommunale Beschluss ist massgebend.

So prüfen Sie den richtigen Satz vor dem Notartermin

  1. Standortgemeinde identifizieren: Entscheidend ist die Gemeinde der Liegenschaft, nicht Ihr heutiger Wohnort.
  2. Stichtag klären: In Freiburg gilt laut Gesetz der Satz bei Abschluss des Übertragungsgeschäfts.
  3. Gemeinderecht oder Steuerbeschluss öffnen: Nicht auf veraltete Maklerlisten verlassen.
  4. Bemessungsgrundlage prüfen: Kaufpreis, weitere Gegenleistungen und gegebenenfalls Verkehrswert unterscheiden.
  5. Befreiung separat prüfen: Verwandtschaft, Umstrukturierung oder besondere Erwerbsart können die ordentliche Rechnung verändern.
  6. Schriftlich bestätigen lassen: Vor Unterzeichnung Notariat oder zuständige Steuerbehörde um die konkrete Berechnung bitten.

Amtliche Quellen

Häufige Fragen

In welchen Kantonen beeinflusst die Gemeinde die Handänderungssteuer?

Besonders sichtbar ist der Gemeinde-Effekt in Freiburg, Graubünden und Waadt. Freiburg erlaubt eine kommunale Zusatzabgabe bis zur Höhe der kantonalen Steuer, Graubünden überlässt den Satz bis 2 % der Gemeinde und Waadt erlaubt maximal 50 Rappen Gemeindeanteil pro Franken Kantonssteuer.

Wie hoch ist die Handänderungssteuer in Freiburg inklusive Gemeinde?

Der Kanton Freiburg erhebt 1,5 % des massgebenden Werts. Die Gemeinde kann bis zu 100 % dieser Steuer zusätzlich erheben. Damit liegt die Gesamtbelastung je nach Gemeindesatz zwischen 1,5 % und 3,0 %.

Wie hoch ist die Handänderungssteuer in Graubünden?

Die Bündner Gemeinde legt den Satz in einem formellen Gesetz fest. Nach Art. 12 GKStG GR darf er höchstens 2 % betragen. Für eine belastbare Rechnung muss das aktuelle Recht der Standortgemeinde geprüft werden.

Wie hoch ist der Waadtländer Gemeindeanteil?

Der kantonale Satz beträgt 2,2 %. Die Gemeinde darf höchstens 50 % der Kantonssteuer ergänzen, also maximal 1,1 Prozentpunkte. Der Kanton bezeichnet 3,3 % als üblichen Gesamtsatz.

Ist das Resultat des Rechners verbindlich?

Nein. Der Rechner zeigt mathematische Szenarien innerhalb der gesetzlichen Bandbreiten. Massgebend sind der am Tag des Rechtsgeschäfts geltende Gemeindesatz, die Bemessungsgrundlage und eine allfällige Befreiung oder Reduktion.

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