Hauswert bei Scheidung: Verkehrswert und richtiger Stichtag
Bei der Scheidung sind Bestands- und Bewertungsstichtag zu unterscheiden. Der Güterstand wird hinsichtlich des Vermögensbestands grundsätzlich auf den Tag der Einreichung des Scheidungsbegehrens zurückbezogen; vorhandene Vermögenswerte werden grundsätzlich zum Wert bei der Auseinandersetzung eingesetzt. Verkehrswert, Nettoobjektwert und Auszahlungsbetrag sind nicht dasselbe.
Zwei Stichtage mit verschiedenen Aufgaben
| Stichtag | Frage |
|---|---|
| Einreichung des Scheidungsbegehrens | Welche Vermögenswerte und Schulden gehören in die Auseinandersetzung? |
| Zeitpunkt der Auseinandersetzung | Mit welchem aktuellen Wert werden vorhandene Vermögenswerte eingesetzt? |
Verfahrensdauer und zwischenzeitliche Wertänderungen können deshalb grosse Auswirkungen haben.
Verkehrswert statt Steuer- oder Versicherungswert
Ausgangspunkt ist regelmässig der Preis, der am Bewertungsstichtag unter normalen Bedingungen erzielbar wäre. Steuerwert, Gebäudeversicherungswert, Belehnungswert und frühere Kaufpreise beantworten andere Fragen. Ein Gutachten sollte Grundstück, Gebäudezustand, Rechte, Lage, Marktvergleich und Ertragskomponenten nachvollziehbar berücksichtigen. Bei einzigartigen Objekten kann eine Methodenplausibilisierung nötig sein.
Vom Bruttowert zum Nettoobjektwert
Für die wirtschaftliche Betrachtung werden gesicherte Hypothekarschulden und objektbezogene Verpflichtungen vom Verkehrswert getrennt ausgewiesen. Nicht jede persönliche Schuld darf dem Haus zugerechnet werden. Schuldbriefsumme und tatsächlicher Darlehenssaldo sind ebenfalls verschieden. Ein positiver Nettoobjektwert ist noch nicht der Auszahlungsanspruch des anderen Ehegatten.
Warum die Auszahlung nicht einfach die Hälfte ist
Auszahlungsbetrag und güterrechtlicher Anspruch hängen von Eigentumsquoten, Gütermasse, Ersatzforderungen, Mehrwertanteilen, Hypotheken, weiteren Aktiven und Passiven sowie dem Vorschlag beider Ehegatten ab. Bei Miteigentum kann der dingliche Anteil eine erste Ebene bilden; danach folgt die güterrechtliche Abrechnung. Bankfinanzierung und Kosten des Vollzugs kommen hinzu.
Latente Steuern und Verkaufskosten
Grundstückgewinnsteuer und Maklerkosten entstehen nicht in jeder Übernahme sofort. Ob latente Steuern oder hypothetische Verkaufskosten bei der Bewertung abzuziehen sind, hängt von Realisierungsnähe, Vereinbarung und Rechtsprechung ab. Ein schematischer Vollabzug verfälscht das Ergebnis ebenso wie ein vollständiges Ignorieren bei unmittelbar geplantem Verkauf. Szenarien sollten separat ausgewiesen werden.
Wertänderung zwischen Trennung und Urteil
Marktbewegung, Amortisation, Unterhalt und Renovation nach dem Bestandsstichtag sind zu dokumentieren. Wertzuwachs aus Markt kann anders wirken als eine nachträgliche Investition eines Ehegatten. Auch Nutzungsentschädigung oder allein getragene Kosten sind keine automatische Korrektur des Gutachtens, sondern separate Abrechnungspositionen. Ein Update-Gutachten kann bei langer Verfahrensdauer nötig sein.
Bewertungsauftrag richtig formulieren
- klarer Bewertungsstichtag
- Verkehrswert des unbelasteten Eigentums
- Berücksichtigung eingetragener Dienstbarkeiten
- Gebäudezustand und aufgestauter Unterhalt
- getrennte Darstellung von Hypothek und Schuldbrief
- Methoden und Vergleichsobjekte
- Szenario mit tatsächlichem Verkauf
- keine güterrechtliche Anspruchsberechnung durch Vermischung
So wird aus der Einigung ein vollziehbarer Plan
Vor einer Unterschrift sollten beide Seiten dieselbe Ausgangslage verwenden: aktueller Grundbuchauszug, Hypothekarsaldo, Verkehrswert mit Stichtag, Herkunft der Eigenmittel, Investitionsbelege, Vorsorgevorbezüge und eine Schätzung der Steuern und Vollzugskosten. Haltet anschliessend getrennt fest, wer das Haus bis wann nutzt, wer in dieser Zeit welche Kosten trägt und ob am Ende Übernahme, Verkauf oder eine befristete Zwischenlösung vorgesehen ist.
Erst danach werden Ausgleichszahlung, Bankfreigabe, Eigentumswechsel, Besitzübergang und Grundbuchanmeldung terminiert. Eine Scheidungskonvention sollte keine Zahlung versprechen, die ohne Finanzierungszusage nicht geleistet werden kann. Umgekehrt darf eine interne Kostenregel nicht so formuliert sein, als entlasse sie bereits einen Mitschuldner gegenüber der Bank. Diese Reihenfolge reduziert Widersprüche zwischen Familienrecht, Finanzierung, Steuern und Grundbuch.
Bewertung vor Auszahlungs- und Finanzierungsentscheid fixieren
Nach der güterrechtlichen Rechnung koordiniert eine Urkundsperson Eigentums- und Grundbuchvollzug.
Notariat finden →Häufige Fragen
Welcher Hauswert gilt bei der Scheidung?
Grundsätzlich ist der Verkehrswert im Zeitpunkt der güterrechtlichen Auseinandersetzung massgeblich; der Vermögensbestand wird auf den Einreichungstag zurückbezogen.
Ist der Steuerwert ausreichend?
Nein. Steuerwert und Verkehrswert verfolgen unterschiedliche Zwecke.
Wird die Hypothek vom Verkehrswert abgezogen?
Für den Nettoobjektwert wird der tatsächliche zugeordnete Darlehenssaldo separat berücksichtigt.
Sind latente Grundstückgewinnsteuern immer abzuziehen?
Nein. Die Behandlung hängt von konkreter Realisierungsnähe, Vereinbarung und anwendbarer Rechtsprechung ab.