Ist der Notar neutral? Rolle und eigene Beratung
Im Beurkundungsverfahren ist die Urkundsperson nicht der Anwalt einer Seite. Sie muss die Beteiligten unparteiisch behandeln und das Geschäft formgerecht erfassen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Käufer und Verkäufer, Ehegatten oder Erben wirtschaftlich dieselben Interessen haben. Neutralität ersetzt keine einseitige Strategie- oder Verhandlungsberatung.
Was Unparteilichkeit konkret bedeutet
Das bernische Notariatsgesetz formuliert beispielhaft, dass die Notarin oder der Notar die Interessen der Beteiligten gleichmässig und objektiv wahren muss. Die Urkundsperson soll erkennbare Unklarheiten ansprechen, den wirklichen Willen erfassen und keine Partei durch einseitige Gestaltung bevorzugen. Andere Kantone regeln Berufspflichten in ihren eigenen Erlassen.
Neutraler Notar und Parteiberater im Vergleich
| Neutrale Urkundsperson | Eigener Anwalt/Steuerberater |
|---|---|
| erklärt Form, Urkunde und gemeinsame Rechtswirkungen | optimiert Position einer bestimmten Partei |
| formuliert den dokumentierten Parteiwillen ausgewogen | verhandelt Preis, Garantien oder Risikoverteilung einseitig |
| weist auf erkennbare rechtliche Probleme hin | prüft Alternativen aus Sicht des Mandanten |
| darf bei Ausstandsgründen nicht mitwirken | darf loyal eine Seite vertreten, sofern kein Konflikt besteht |
Wann separate Beratung sinnvoll ist
- Der Kaufvertrag schliesst Gewährleistung weitgehend aus.
- Eine Partei kennt Geschäft, Sprache oder Markt deutlich besser.
- Ehegatten haben Unternehmen, Auslandsvermögen oder stark ungleiche Vermögen.
- Ein Erbvertrag enthält Verzicht, Bindung oder Nachfolge eines Betriebs.
- Es besteht bereits Streit oder erheblicher Verhandlungsdruck.
- Steuerfolgen hängen von Wohnsitz, Struktur oder Bewertung ab.
Interessenkonflikt und Ausstand
Kantonale Gesetze bestimmen, wann eine Urkundsperson wegen persönlicher Nähe, eigener Interessen, früherer Tätigkeit oder anderer Konflikte nicht mitwirken darf. Ein möglicher Konflikt sollte früh offengelegt werden. Die Parteien können einen gesetzlichen Ausstandsgrund nicht beliebig durch Zustimmung heilen. Bestehen Zweifel, ist eine schriftliche Klärung oder Auskunft der kantonalen Aufsicht sinnvoll.
So bereitest du ein neutrales Verfahren vor
- Entwurf rechtzeitig an alle Parteien senden lassen.
- Offene Interessen und Streitpunkte vor dem Termin benennen.
- Änderungswünsche schriftlich und für alle transparent einreichen.
- Bei Bedarf eigene Beratung vor der endgültigen Zustimmung einholen.
- Keine Partei erst am Termin mit wesentlichen Klauseln überraschen.
Neutrale Beurkundung vorbereiten
Finde eine zuständige Urkundsperson und plane genug Zeit für Entwurf und separate Prüfung ein.
Notariat finden →Häufige Fragen
Ist der Notar auf der Seite des Käufers oder Verkäufers?
Auf keiner Seite. Im Beurkundungsverfahren muss er unparteiisch handeln. Käufer und Verkäufer können zusätzlich eigene Berater beiziehen.
Darf der Verkäufer den Notar auswählen?
Die Auswahl durch eine Partei macht die Urkundsperson nicht zu deren Vertreter. Zuständigkeit und kantonale Wahlregeln bleiben massgebend.
Brauchen Ehegatten für einen Ehevertrag zwei Anwälte?
Nicht zwingend. Bei komplexen, ungleichen oder konfliktträchtigen Verhältnissen kann unabhängige Beratung für eine oder beide Seiten sinnvoll sein.
Was tun bei vermutetem Interessenkonflikt?
Den möglichen Konflikt sofort schriftlich ansprechen. Das kantonale Ausstands- und Aufsichtsrecht bestimmt, ob die Urkundsperson weiter tätig sein darf.