Ist der Notar neutral? Rolle und eigene Beratung

Aktualisiert: 13.07.2026Lesezeit: 5 Min.Redaktion tabellio.ch

Im Beurkundungsverfahren ist die Urkundsperson nicht der Anwalt einer Seite. Sie muss die Beteiligten unparteiisch behandeln und das Geschäft formgerecht erfassen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Käufer und Verkäufer, Ehegatten oder Erben wirtschaftlich dieselben Interessen haben. Neutralität ersetzt keine einseitige Strategie- oder Verhandlungsberatung.

Was Unparteilichkeit konkret bedeutet

Das bernische Notariatsgesetz formuliert beispielhaft, dass die Notarin oder der Notar die Interessen der Beteiligten gleichmässig und objektiv wahren muss. Die Urkundsperson soll erkennbare Unklarheiten ansprechen, den wirklichen Willen erfassen und keine Partei durch einseitige Gestaltung bevorzugen. Andere Kantone regeln Berufspflichten in ihren eigenen Erlassen.

Neutraler Notar und Parteiberater im Vergleich

Neutrale UrkundspersonEigener Anwalt/Steuerberater
erklärt Form, Urkunde und gemeinsame Rechtswirkungenoptimiert Position einer bestimmten Partei
formuliert den dokumentierten Parteiwillen ausgewogenverhandelt Preis, Garantien oder Risikoverteilung einseitig
weist auf erkennbare rechtliche Probleme hinprüft Alternativen aus Sicht des Mandanten
darf bei Ausstandsgründen nicht mitwirkendarf loyal eine Seite vertreten, sofern kein Konflikt besteht

Wann separate Beratung sinnvoll ist

FaustregelDer Notar erklärt, was die Urkunde für alle Beteiligten bewirkt. Dein eigener Berater prüft, ob diese Lösung für dich die beste ist und welche Klausel du verhandeln solltest.

Interessenkonflikt und Ausstand

Kantonale Gesetze bestimmen, wann eine Urkundsperson wegen persönlicher Nähe, eigener Interessen, früherer Tätigkeit oder anderer Konflikte nicht mitwirken darf. Ein möglicher Konflikt sollte früh offengelegt werden. Die Parteien können einen gesetzlichen Ausstandsgrund nicht beliebig durch Zustimmung heilen. Bestehen Zweifel, ist eine schriftliche Klärung oder Auskunft der kantonalen Aufsicht sinnvoll.

So bereitest du ein neutrales Verfahren vor

  1. Entwurf rechtzeitig an alle Parteien senden lassen.
  2. Offene Interessen und Streitpunkte vor dem Termin benennen.
  3. Änderungswünsche schriftlich und für alle transparent einreichen.
  4. Bei Bedarf eigene Beratung vor der endgültigen Zustimmung einholen.
  5. Keine Partei erst am Termin mit wesentlichen Klauseln überraschen.

Neutrale Beurkundung vorbereiten

Finde eine zuständige Urkundsperson und plane genug Zeit für Entwurf und separate Prüfung ein.

Notariat finden →

Häufige Fragen

Ist der Notar auf der Seite des Käufers oder Verkäufers?

Auf keiner Seite. Im Beurkundungsverfahren muss er unparteiisch handeln. Käufer und Verkäufer können zusätzlich eigene Berater beiziehen.

Darf der Verkäufer den Notar auswählen?

Die Auswahl durch eine Partei macht die Urkundsperson nicht zu deren Vertreter. Zuständigkeit und kantonale Wahlregeln bleiben massgebend.

Brauchen Ehegatten für einen Ehevertrag zwei Anwälte?

Nicht zwingend. Bei komplexen, ungleichen oder konfliktträchtigen Verhältnissen kann unabhängige Beratung für eine oder beide Seiten sinnvoll sein.

Was tun bei vermutetem Interessenkonflikt?

Den möglichen Konflikt sofort schriftlich ansprechen. Das kantonale Ausstands- und Aufsichtsrecht bestimmt, ob die Urkundsperson weiter tätig sein darf.

WeiterlesenRolle des Notars · Pflichten und Haftung · Konflikte richtig adressieren
Quellen & StandBern: Unparteilichkeit und Ausstand · BJ: Funktion der öffentlichen Beurkundung · Notariate Zürich: notarielle Aufgaben. Keine Rechts- oder Steuerberatung; individuelle Verhältnisse und kantonale Verfahren sind zu prüfen. Quelle: tabellio.ch, geprüft gegen die zitierten Primärquellen, Stand Juli 2026.