Spaltung von AG oder GmbH: Aufspaltung und Abspaltung

Aktualisiert: 13.07.2026Lesezeit: 5 Min.Redaktion tabellio.ch

Bei einer Spaltung überträgt eine Kapitalgesellschaft Vermögensteile auf andere Gesellschaften. Bei der Aufspaltung erlischt sie; bei der Abspaltung bleibt sie bestehen. Inventar, Beteiligungszuteilung und Gläubigerschutz sind anspruchsvoll: Der dreimalige Schuldenruf und die zweimonatige Sicherstellungsfrist liegen vor dem öffentlich beurkundeten Beschluss.

Aufspaltung und Abspaltung unterscheiden

VarianteÜbertragende GesellschaftErgebnis
Aufspaltungwird mit Eintrag gelöschtgesamtes Vermögen auf mindestens zwei Rechtsträger verteilt
Abspaltungbleibt bestehennur bezeichnete Teile wechseln

Das FusG sieht die Spaltung für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften vor. Andere Rechtsträger benötigen gegebenenfalls eine Kombination anderer Instrumente.

Symmetrische oder asymmetrische Zuteilung

Bei der symmetrischen Spaltung behalten die Gesellschafter ihre Beteiligungsverhältnisse an den übernehmenden Gesellschaften grundsätzlich proportional. Bei einer asymmetrischen Spaltung werden Beteiligungen anders verteilt und Gesellschaftergruppen können wirtschaftlich getrennt werden. Wegen des Eingriffs in Mitgliedschaftsrechte verlangt das FusG hierfür mindestens 90 Prozent aller stimmberechtigten Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft.

Inventar und Teilbetrieb sauber abgrenzen

Spaltungsvertrag oder -plan ordnet Aktiven und Passiven eindeutig zu. Grundstücke, Wertpapiere und immaterielle Werte werden einzeln bezeichnet; Arbeitsverhältnisse und Beteiligungsrechte gehören ebenfalls in die Struktur. Zivilrechtlich muss die Zuordnung vollzugsfähig sein. Steuerlich kann zusätzlich entscheidend sein, ob ein Betrieb oder Teilbetrieb übertragen und nachher fortgeführt wird. Diese beiden Tests dürfen nicht vermischt werden.

Bericht, Prüfung und zwei Monate Einsicht

Die Organe erläutern Zweck, Vertrag oder Plan, Umtauschverhältnis, Auswirkungen und Bewertungsfragen. Ein zugelassener Revisionsexperte prüft die gesetzlich bezeichneten Unterlagen. Das Einsichtsrecht dauert bei der Spaltung grundsätzlich zwei Monate und ist damit länger als bei der ordentlichen Fusion. KMU-Verzichte setzen wiederum die Zustimmung sämtlicher Gesellschafter voraus.

Gläubigerschutz kommt vor dem Beschluss

Die Gesellschaften weisen ihre Gläubiger dreimal im SHAB auf die geplante Spaltung hin. Wer innert zwei Monaten nach dem dritten Aufruf Sicherstellung verlangt, ist nach den gesetzlichen Regeln zu behandeln. Erst nach Abschluss dieses Schutzverfahrens darf der Spaltungsbeschluss gefasst werden. Eine Expertenbestätigung kann unter Voraussetzungen zeigen, dass die Erfüllung nicht gefährdet ist.

Öffentliche Urkunde und Handelsregister

Die Gesellschafter beschliessen den Spaltungsvertrag oder -plan mit dem erforderlichen Mehr; der Beschluss wird öffentlich beurkundet. Kapitalherabsetzungen, Kapitalerhöhungen oder Gründungen sind koordiniert einzutragen. Mit dem Handelsregistereintrag gehen die zugeteilten Aktiven und Passiven von Gesetzes wegen über. Bei der Aufspaltung wird der übertragende Rechtsträger gleichzeitig gelöscht.

Realistischer Spaltungsfahrplan

  1. Zielgesellschaften, Beteiligungszuteilung und steuerliche Teilbetriebe definieren.
  2. Inventar, Bewertung und Zwischenabschluss erstellen.
  3. Vertrag oder Plan, Bericht und Prüfung vorbereiten.
  4. Einsicht sowie dreimaligen Schuldenruf mit Zweimonatsfrist durchführen.
  5. Sicherstellungen erledigen.
  6. Beschlüsse und Kapitalmassnahmen beurkunden.
  7. Registereinträge und operative Trennung vollziehen.

Projektplan vor Vertrag und Beurkundung

Ein belastbarer Umstrukturierungsfahrplan beginnt mit dem Zielbild und einem vollständigen Inventar: beteiligte Rechtsträger, Beteiligungsquoten, Aktiven und Passiven, Grundstücke, Arbeitsverhältnisse, Bewilligungen, laufende Verträge, Sicherheiten und Verlustvorträge. Danach werden zivilrechtliches Instrument, Steuerkonzept, Bilanzstichtag, erforderliche Berichte und Prüfungen sowie die Zustimmungen von Organen, Anteilsinhabern, Banken und Behörden festgelegt.

Die Dokumente müssen denselben Transaktionsumfang und dieselben Werte abbilden. Vor der Beurkundung gehören deshalb Handelsregister-Vorprüfung, Steuerentscheid oder Ruling, Revisionsbestätigungen und ein Closing-Ablauf mit klaren Bedingungen zusammengeführt. Nach dem Registereintrag folgen Mitteilungen, Vertrags- und Registeraktualisierungen sowie die steuerliche Deklaration. Ein vermeintlicher Formvorteil ist wertlos, wenn Inventar, Bilanz oder Steuerbehandlung nicht zum gewählten FusG-Weg passen.

Spaltung nicht vom Urkundentermin rückwärts improvisieren

Plane Inventar, Gläubigerfristen, Revision, Steuern und Beurkundung als zusammenhängenden Prozess.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Auf- und Abspaltung?

Bei der Aufspaltung erlischt die übertragende Gesellschaft; bei der Abspaltung bleibt sie mit dem nicht übertragenen Vermögen bestehen.

Kann jede Rechtsform gespalten werden?

Die Spaltung nach FusG ist für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften vorgesehen.

Wie lange dauert der Gläubigerprozess?

Gläubiger können innert zwei Monaten nach dem dritten SHAB-Aufruf Sicherstellung verlangen; dieses Verfahren liegt vor dem Beschluss.

Ist eine Spaltung automatisch steuerneutral?

Nein. Insbesondere Teilbetrieb, Fortführung und Buchwerte müssen steuerlich gesondert geprüft werden.

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Quellen & StandFusG Art. 29–52 · Handelsregisterverordnung · EHRA-Mustertexte · ESTV Kreisschreiben 5a. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung; kantonale Regeln und konkrete Unterlagen sind im Einzelfall zu prüfen. Quelle: tabellio.ch, geprüft gegen die zitierten Primärquellen, Stand Juli 2026.