Statutenänderung im Kanton Luzern: Notarkosten & freie Notarwahl

Aktualisiert: 02.07.2026 Lesezeit: 4 Min. Redaktion tabellio.ch

Die Beurkundung einer Statutenänderung deiner GmbH oder AG kostet im Kanton Luzern als Richtwert rund CHF 500. Das Entscheidende: Anders als beim Hauskauf ist der Notar hier schweizweit frei wählbar — im günstigsten Kanton zahlst du nur CHF 250 und sparst CHF 250.

Was beurkundet werden muss

Jede Änderung der Statuten einer GmbH oder AG muss öffentlich beurkundet werden (Art. 780 bzw. Art. 647 OR) — ob neuer Firmenname, Sitzverlegung in eine andere Gemeinde, Zweckänderung oder die Einführung eines Kapitalbands. Erst mit der beurkundeten Änderung trägt das Handelsregisteramt den Beschluss ein. Der Richtwert gilt für den Standardfall einer einfachen Änderung.

Preisvergleich: die günstigsten Kantone

KantonRichtwert Beurkundung
1. Appenzell AusserrhodenCHF 250
2. ObwaldenCHF 300
3. SchwyzCHF 300
4. GlarusCHF 350
5. UriCHF 350
… 11. Luzern (dein Kanton)CHF 500

Im Kanton Luzern übernehmen freiberufliche Notarinnen und Notare die Beurkundung. Der Tarif ist per Dekret fixiert — jeder Notar im Kanton verrechnet für die Beurkundung dieselbe Gebühr.

Der Spar-Trick Statutenänderung unterliegt nicht dem Belegenheitsprinzip: Das Geschäft kann bei jeder Schweizer Urkundsperson beurkundet werden. Ein Termin im Kanton Appenzell Ausserrhoden statt Luzern spart rund CHF 250 — spezialisierte Notariate bereiten alles digital vor, sodass nur ein kurzer Termin bleibt.

Was zählt als Statutenänderung — und was nicht?

Häufige Fragen

Was kostet die Beurkundung einer Statutenänderung im Kanton Luzern?

Als Richtwert rund CHF 500, zuzüglich Handelsregistergebühr (~CHF 200–300). Je nach Umfang, Beratungsaufwand und Vermögenswert kann es mehr sein.

Muss ich den Notar im Kanton Luzern wählen?

Nein — das ist der wichtigste Spartipp: Statutenänderung ist ortsungebunden. Du darfst schweizweit jede Urkundsperson wählen. Im günstigsten Kanton (Appenzell Ausserrhoden) kostet die Beurkundung nur rund CHF 250 — das sind CHF 250 weniger als im Kanton Luzern.

Braucht die Sitzverlegung eine Statutenänderung?

Ja, wenn der statutarische Sitz in eine andere Gemeinde wechselt — der Beschluss muss öffentlich beurkundet werden. Zieht die Firma nur innerhalb derselben Gemeinde um (neue Domiziladresse), genügt die Anmeldung beim Handelsregisteramt ohne Notar.

Können mehrere Statutenänderungen zusammen beurkundet werden?

Ja. Alle anstehenden Änderungen können in einer Generalversammlung beschlossen und in einer einzigen Urkunde beurkundet werden — das kostet in der Regel kaum mehr als eine einzelne Änderung.

Quellen & Stand Richtwerte, Stand Juli 2026. Grundlagen: Preisüberwacher — kantonale Notariatstarife, ESTV — Steuerdossier Handänderungssteuer, hausinfo.ch sowie kantonale Tarifdekrete. Massgebend ist immer der amtliche Tarif; verbindliche Auskunft gibt die Urkundsperson.
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