Statutenänderung im Kanton Uri: Notarkosten & freie Notarwahl

Aktualisiert: 02.07.2026 Lesezeit: 4 Min. Redaktion tabellio.ch

Die Beurkundung einer Statutenänderung deiner GmbH oder AG kostet im Kanton Uri als Richtwert rund CHF 350. Das Entscheidende: Anders als beim Hauskauf ist der Notar hier schweizweit frei wählbar — und dein Kanton gehört bereits zu den günstigsten.

Was beurkundet werden muss

Jede Änderung der Statuten einer GmbH oder AG muss öffentlich beurkundet werden (Art. 780 bzw. Art. 647 OR) — ob neuer Firmenname, Sitzverlegung in eine andere Gemeinde, Zweckänderung oder die Einführung eines Kapitalbands. Erst mit der beurkundeten Änderung trägt das Handelsregisteramt den Beschluss ein. Der Richtwert gilt für den Standardfall einer einfachen Änderung.

Preisvergleich: die günstigsten Kantone

KantonRichtwert Beurkundung
1. Appenzell AusserrhodenCHF 250
2. ObwaldenCHF 300
3. SchwyzCHF 300
4. GlarusCHF 350
5. Uri (dein Kanton)CHF 350

Im Kanton Uri beurkunden staatliche Notariate (Amtsnotariat). Die Gebühren sind gesetzlich fixiert — Offerten einholen bringt nichts, dafür gehören die Tarife der Amtsnotariate schweizweit zu den tieferen.

Der Spar-Trick Statutenänderung unterliegt nicht dem Belegenheitsprinzip: Das Geschäft kann bei jeder Schweizer Urkundsperson beurkundet werden. Dein Kanton Uri gehört bereits zu den günstigsten — hier lohnt sich die Reise kaum.

Was zählt als Statutenänderung — und was nicht?

Häufige Fragen

Was kostet die Beurkundung einer Statutenänderung im Kanton Uri?

Als Richtwert rund CHF 350, zuzüglich Handelsregistergebühr (~CHF 200–300). Je nach Umfang, Beratungsaufwand und Vermögenswert kann es mehr sein.

Muss ich den Notar im Kanton Uri wählen?

Nein — das ist der wichtigste Spartipp: Statutenänderung ist ortsungebunden. Du darfst schweizweit jede Urkundsperson wählen. Im günstigsten Kanton (Appenzell Ausserrhoden) kostet die Beurkundung nur rund CHF 250 — das sind CHF 100 weniger als im Kanton Uri.

Braucht die Sitzverlegung eine Statutenänderung?

Ja, wenn der statutarische Sitz in eine andere Gemeinde wechselt — der Beschluss muss öffentlich beurkundet werden. Zieht die Firma nur innerhalb derselben Gemeinde um (neue Domiziladresse), genügt die Anmeldung beim Handelsregisteramt ohne Notar.

Können mehrere Statutenänderungen zusammen beurkundet werden?

Ja. Alle anstehenden Änderungen können in einer Generalversammlung beschlossen und in einer einzigen Urkunde beurkundet werden — das kostet in der Regel kaum mehr als eine einzelne Änderung.

Quellen & Stand Richtwerte, Stand Juli 2026. Grundlagen: Preisüberwacher — kantonale Notariatstarife, ESTV — Steuerdossier Handänderungssteuer, hausinfo.ch sowie kantonale Tarifdekrete. Massgebend ist immer der amtliche Tarif; verbindliche Auskunft gibt die Urkundsperson.
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