Apostille

Aktualisiert: 09.07.2026 Beglaubigung & International Notariats-Glossar

Die Apostille ist eine Überbeglaubigung, die ein Dokument für den Gebrauch in einem anderen Vertragsstaat des Haager Übereinkommens von 1961 anerkennt. In der Schweiz stellt sie die Staatskanzlei des Ausstellungskantons (bzw. die Bundeskanzlei) aus. Für Staaten ausserhalb des Übereinkommens ist stattdessen die aufwendigere Legalisation über Botschaft oder Konsulat nötig.

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