Beglaubigung vs. Beurkundung

Aktualisiert: 09.07.2026 Beglaubigung & International Notariats-Glossar

Bei der Beglaubigung bestätigt die Urkundsperson nur die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original — nicht den Inhalt. Bei der öffentlichen Beurkundung prüft und gestaltet sie dagegen den gesamten Rechtsakt und belehrt die Beteiligten. Eine Unterschriftsbeglaubigung ist rasch und günstig; die Beurkundung ist aufwendiger und nur für gesetzlich vorgeschriebene Geschäfte nötig.

Verwandte Begriffe

Öffentliche Beurkundung Apostille
Mehr dazu Unterschrift beglaubigen lassen

Notar finden & Kosten kennen

Die Notarsuche kennt die Rechtslage und rechnet die Kosten auf den Franken genau — für jeden Kanton.

Zur Notarsuche →

← Alle Begriffe im Glossar