Beglaubigung vs. Beurkundung
Bei der Beglaubigung bestätigt die Urkundsperson nur die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original — nicht den Inhalt. Bei der öffentlichen Beurkundung prüft und gestaltet sie dagegen den gesamten Rechtsakt und belehrt die Beteiligten. Eine Unterschriftsbeglaubigung ist rasch und günstig; die Beurkundung ist aufwendiger und nur für gesetzlich vorgeschriebene Geschäfte nötig.
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