Öffentliche Beurkundung
Die öffentliche Beurkundung ist die Errichtung einer Urkunde durch eine staatlich ermächtigte Urkundsperson, die den Inhalt prüft, die Beteiligten belehrt und die Willenserklärungen förmlich festhält. Das Bundesrecht schreibt sie für bestimmte Geschäfte zwingend vor — etwa Grundstückkauf (Art. 216 OR), Ehe- und Erbverträge oder die Gründung einer GmbH/AG. Fehlt die vorgeschriebene Form, ist das Geschäft nichtig.
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Was muss öffentlich beurkundet werden?
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