Belegenheitsprinzip

Aktualisiert: 09.07.2026 Immobilien & Grundstück Notariats-Glossar

Das Belegenheitsprinzip bedeutet: Ein Grundstückgeschäft muss von einer Urkundsperson jenes Kantons beurkundet werden, in dem das Grundstück liegt. Beim Hauskauf gibt es also keine freie Notarwahl über die Kantonsgrenze hinweg. Ortsungebundene Geschäfte wie Ehe-, Erbverträge oder Firmengründungen darf dagegen jede Urkundsperson der Schweiz beurkunden — hier lohnt der Kantonsvergleich.

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