Grundbuch
Das Grundbuch ist das amtliche, öffentliche Register aller Grundstücke eines Kreises mit ihren Eigentums-, Pfand- und Dienstbarkeitsverhältnissen (Art. 942 ff. ZGB). Eigentum an einer Liegenschaft entsteht erst mit dem Eintrag ins Grundbuch, nicht schon mit dem Kaufvertrag. Wer sich auf einen Eintrag in gutem Glauben verlässt, wird geschützt (öffentlicher Glaube des Grundbuchs).
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Grundbuchauszug, E-GRID & ÖREB
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