Grundbuchanmeldung

Aktualisiert: 09.07.2026 Immobilien & Grundstück Notariats-Glossar

Die Grundbuchanmeldung ist der Antrag an das Grundbuchamt, eine Eigentumsübertragung oder ein Pfandrecht einzutragen. Bei Grundstückkäufen reicht in der Regel die Urkundsperson die Anmeldung nach der Beurkundung ein. Der Zeitpunkt des Eingangs (Tagebuch) bestimmt den Rang konkurrierender Rechte — massgebend ist die Eintragung, nicht der Vertragsabschluss.

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