Handänderung

Aktualisiert: 09.07.2026 Immobilien & Grundstück Notariats-Glossar

Als Handänderung bezeichnet man den Wechsel des Eigentums an einem Grundstück von einer Person auf eine andere — typischerweise durch Kauf, Schenkung oder Erbteilung. Die meisten Kantone erheben darauf eine Handänderungssteuer. Rein wirtschaftliche Handänderungen (z. B. Übertragung aller Anteile einer Immobiliengesellschaft) können ihr ebenfalls unterliegen.

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