Nutzen- und Schadenübergang
Der Nutzen- und Schadenübergang bezeichnet den vertraglich festgelegten Zeitpunkt, ab dem Erträge, Kosten und Risiken einer gekauften Liegenschaft auf die Käuferin übergehen (Art. 220 OR). Ab diesem Datum trägt sie Unterhalt, Versicherung und die Gefahr zufälligen Untergangs — oft, aber nicht zwingend, zusammenfallend mit Grundbucheintrag und Schlüsselübergabe.
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