Handänderungssteuer

Aktualisiert: 09.07.2026 Immobilien & Grundstück Notariats-Glossar

Die Handänderungssteuer ist eine kantonale bzw. kommunale Abgabe auf den Eigentumswechsel einer Liegenschaft, berechnet auf dem Kaufpreis. Die Sätze reichen von 0 % (u. a. ZH, SZ, GL, AG, SH — abgeschafft) bis über 3 % (z. B. NE, GE). Mehrere Kantone befreien oder reduzieren die Steuer bei selbstgenutztem Wohneigentum. Sie ist von den Notariats- und Grundbuchgebühren zu unterscheiden.

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