Schuldbrief

Aktualisiert: 09.07.2026 Immobilien & Grundstück Notariats-Glossar

Der Schuldbrief ist ein Grundpfandrecht, das eine Forderung — meist die Hypothek — durch das Grundstück sichert (Art. 842 ff. ZGB). Heute üblich ist der Register-Schuldbrief (rein im Grundbuch geführt); daneben gibt es den älteren Papier-Schuldbrief. Seine Errichtung oder Erhöhung muss öffentlich beurkundet werden und verursacht Notariats- und Grundbuchgebühren.

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Pfandsumme (Nominalbetrag) Grundbuch Öffentliche Beurkundung
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