Dienstbarkeit

Aktualisiert: 09.07.2026 Immobilien & Grundstück Notariats-Glossar

Eine Dienstbarkeit ist ein im Grundbuch eingetragenes beschränktes Recht an einem fremden Grundstück (Art. 730 ff. ZGB) — etwa ein Wegrecht, ein Leitungsrecht oder ein Bauverbot. Sie belastet das dienende Grundstück und begünstigt entweder ein anderes Grundstück (Grunddienstbarkeit) oder eine bestimmte Person (Personaldienstbarkeit wie Nutzniessung oder Wohnrecht).

Verwandte Begriffe

Nutzniessung Wohnrecht Grundbuch
Mehr dazu Dienstbarkeiten im Grundbuch lesen

Notar finden & Kosten kennen

Die Notarsuche kennt die Rechtslage und rechnet die Kosten auf den Franken genau — für jeden Kanton.

Zur Notarsuche →

← Alle Begriffe im Glossar