Dienstbarkeit
Eine Dienstbarkeit ist ein im Grundbuch eingetragenes beschränktes Recht an einem fremden Grundstück (Art. 730 ff. ZGB) — etwa ein Wegrecht, ein Leitungsrecht oder ein Bauverbot. Sie belastet das dienende Grundstück und begünstigt entweder ein anderes Grundstück (Grunddienstbarkeit) oder eine bestimmte Person (Personaldienstbarkeit wie Nutzniessung oder Wohnrecht).
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