Nutzniessung

Aktualisiert: 09.07.2026 Immobilien & Grundstück Notariats-Glossar

Die Nutzniessung gibt einer Person das umfassende Recht, eine Sache zu nutzen und ihre Erträge zu beziehen, ohne Eigentümerin zu sein (Art. 745 ff. ZGB). Bei Immobilien häufig zur Absicherung des überlebenden Ehegatten: Er darf im Haus wohnen oder es vermieten, trägt aber den Unterhalt. Die Nutzniessung wird im Grundbuch eingetragen und ist meist beurkundungspflichtig.

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