Erbvorbezug
Ein Erbvorbezug ist eine Zuwendung zu Lebzeiten an eine erbberechtigte Person, die grundsätzlich später an ihren Erbteil angerechnet wird (Ausgleichung, Art. 626 ZGB). Häufig geht es um die Übertragung des Elternhauses oder einen grösseren Geldbetrag. Ob ausgeglichen wird, hängt vom Willen der Schenkerin ab; zur Klarheit empfiehlt sich eine schriftliche oder beurkundete Regelung.
Verwandte Begriffe
Mehr dazu
Erbfolge & Ausgleichung
Notar finden & Kosten kennen
Die Notarsuche kennt die Rechtslage und rechnet die Kosten auf den Franken genau — für jeden Kanton.
Zur Notarsuche →