Pflichtteil
Der Pflichtteil ist der gesetzlich geschützte Mindestanteil am Nachlass, den nahe Erben nicht durch Testament oder Erbvertrag entzogen werden kann. Seit der Erbrechtsrevision vom 1.1.2023 beträgt er für Nachkommen die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs; der Pflichtteil der Eltern ist weggefallen. Dadurch lässt sich ein grösserer Teil des Vermögens frei zuwenden — etwa an den Partner oder Konkubinatspartner.
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