Pflichtteil

Aktualisiert: 09.07.2026 Erben & Nachlass Notariats-Glossar

Der Pflichtteil ist der gesetzlich geschützte Mindestanteil am Nachlass, den nahe Erben nicht durch Testament oder Erbvertrag entzogen werden kann. Seit der Erbrechtsrevision vom 1.1.2023 beträgt er für Nachkommen die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs; der Pflichtteil der Eltern ist weggefallen. Dadurch lässt sich ein grösserer Teil des Vermögens frei zuwenden — etwa an den Partner oder Konkubinatspartner.

Verwandte Begriffe

Errungenschaftsbeteiligung Willensvollstrecker Erbvorbezug
Mehr dazu Pflichtteile & Erbquoten berechnen

Notar finden & Kosten kennen

Die Notarsuche kennt die Rechtslage und rechnet die Kosten auf den Franken genau — für jeden Kanton.

Zur Notarsuche →

← Alle Begriffe im Glossar