Willensvollstrecker

Aktualisiert: 09.07.2026 Erben & Nachlass Notariats-Glossar

Der Willensvollstrecker ist eine im Testament bezeichnete Person, die den letzten Willen umsetzt: Sie verwaltet den Nachlass, begleicht Schulden und Vermächtnisse und führt die Erbteilung durch (Art. 517 f. ZGB). Das Amt kann eine Vertrauensperson, eine Anwältin oder eine Bank ausüben und beugt Streit unter den Erben vor; die Entschädigung geht zulasten des Nachlasses.

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