Vormerkung

Aktualisiert: 09.07.2026 Immobilien & Grundstück Notariats-Glossar

Die Vormerkung sichert im Grundbuch ein persönliches Recht — etwa ein Vorkaufs-, Kaufs- oder Rückkaufsrecht oder eine Miete — so, dass es auch gegenüber einem späteren Eigentümer wirkt (Art. 959 ZGB). Sie verschafft dem Berechtigten «Realwirkung», ohne ihn zum dinglich Berechtigten zu machen. Davon zu unterscheiden ist die blosse Anmerkung.

Verwandte Begriffe

Grundbuch Dienstbarkeit
Mehr dazu Einträge im Grundbuch verstehen

Notar finden & Kosten kennen

Die Notarsuche kennt die Rechtslage und rechnet die Kosten auf den Franken genau — für jeden Kanton.

Zur Notarsuche →

← Alle Begriffe im Glossar