Urkundsperson
Urkundsperson ist der geschlechtsneutrale Rechtsbegriff für die Person, die öffentliche Urkunden errichtet — je nach Kanton eine freiberufliche Notarin, ein Notar oder ein staatliches Amtsnotariat. Die Kantone regeln die Zulassung und Aufsicht selbst (Art. 55 SchlT ZGB), weshalb sich System und Tarife von Kanton zu Kanton unterscheiden.
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